Immobilien-Lexikon · Mietrecht & Verwaltung

Mietbescheinigung – Wohnungsgeberbestätigung seit 2015

Die Mietbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) ist seit November 2015 für jeden Ein- und Auszug Pflicht.

Bei jedem Umzug in Rostock muss der Vermieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen – §19 Bundesmeldegesetz. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

DEFINITION

Mietbescheinigung / Wohnungsgeberbestätigung (§19 BMG): Vom Vermieter oder Hauptmieter ausgestellte Bestätigung über den Einzug oder Auszug eines Mieters. Sie muss innerhalb von 2 Wochen nach Ein-/Auszug ausgestellt werden und ist Voraussetzung für die An-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt. In Rostock erfolgt die Anmeldung im Bürgeramt.

Pflichtangaben der Bestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung muss enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter), Einzugs- oder Auszugsdatum, Anschrift der Wohnung, Namen der meldepflichtigen Personen und ob es sich um Einzug oder Auszug handelt. In Rostock gibt es Vordrucke im Bürgeramt und online. Viele Mietverträge enthalten die Bestätigung bereits als Anlage.

Fristen und Bußgeld

Der Vermieter muss die Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach Einzug ausstellen. Der Mieter hat ebenfalls 2 Wochen Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden (in Rostock: Bürgeramt). Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 € – sowohl für den Vermieter (keine Bestätigung) als auch für den Mieter (verspätete Anmeldung). Bei Erstvermietung sollte der Vermieter die Bestätigung gleich bei der Schlüsselübergabe aushändigen.

Sinn und Zweck

Die Wohnungsgeberbestätigung wurde 2015 eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Vermieter dürfen keine Bestätigung für Personen ausstellen, die tatsächlich nicht einziehen. Dies verstößt gegen §19 Abs. 6 BMG und kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld bestraft werden. Für Datenschutz bei der Bestätigung gelten die DSGVO-Regelungen.

Häufige Fragen

Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ein vom Vermieter ausgestelltes Dokument, das den Einzug oder Auszug eines Mieters bestätigt – Pflicht seit November 2015 gemäß §19 BMG.
Innerhalb welcher Frist muss die Bestätigung ausgestellt werden?
Der Vermieter muss sie innerhalb von 2 Wochen nach Einzug oder Auszug ausstellen.
Was droht bei verspäteter Ausstellung?
Ein Bußgeld von bis zu 1.000 € für den Vermieter. Auch der Mieter riskiert ein Bußgeld bei verspäteter Anmeldung.
Kann ich die Bestätigung auch digital ausstellen?
Ja – das Formular muss nicht zwingend handschriftlich sein. Eine unterschriebene PDF oder ein ausgefülltes Formular per E-Mail genügt, sofern es alle Pflichtangaben enthält.
Brauche ich eine Bestätigung bei Einzug in die eigene Immobilie?
Bei selbst genutztem Eigentum bestätigt der Eigentümer den Einzug selbst (Eigenbestätigung). Das Formular ist identisch.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.

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