Steuererklärung für Vermieter – Anlage V richtig nutzen
Die Anlage V der Einkommensteuererklärung ist das zentrale Formular für Vermieter. Hier werden Mieteinnahmen und Werbungskosten erfasst – von der AfA bis zu Reparaturen.
Wer Immobilien in Rostock oder MV vermietet, kann durch die richtige Steuererklärung erheblich sparen. Wir erklären die wichtigsten Posten, Fristen und typische Fehler.
Die Steuererklärung für Vermieter erfolgt über die Anlage V der Einkommensteuererklärung. Hier werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erklärt. Von den Mieteinnahmen können Werbungskosten wie Gebäude-AfA, Schuldzinsen, Reparaturen und Verwaltungskosten abgezogen werden.
Mieteinnahmen
Kaltmiete, umlagefähige Nebenkosten-Vorauszahlungen und sonstige Einnahmen (z. B. Garagenmiete, Stellplatz). Auch Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung zählen zu den Einnahmen des Zuflussjahres.
Sonstige Einnahmen
Zuschüsse vom Staat (z. B. Sanierungszuschüsse), Mietkautionszinsen, Entschädigungen bei vorzeitiger Mietauflösung und erstattete Betriebskosten. Einmalzahlungen wie eine Abstandszahlung des Mieters gehören ebenfalls in die Anlage V.
Wichtigste Posten
Gebäude-AfA (2 % linear bei Baujahr ab 1925, 3 % bei Neubau ab 2023), Schuldzinsen für die Finanzierung, Reparaturen und Instandhaltung, Verwaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Fahrtkosten zum Objekt.
Häufig vergessen
Kontoführungsgebühren für das Mietkonto, Rechtsberatungskosten, Mitgliedsbeiträge (Haus & Grund), Kosten für Mieterwechsel (Anzeigen, Bonitätsprüfung), anteilige Telefonkosten und Arbeitszimmer bei umfangreicher Vermietungstätigkeit.
Häufige Fehler
Fehlende Kaufpreisaufteilung (AfA nur auf Gebäudeanteil), vergessene Fahrtkosten, nicht abgesetzte Leerstandskosten, falsche Zuordnung von Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten. Ohne Belege akzeptiert das Finanzamt keine Werbungskosten.
Fristen
Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater: Ende Februar des übernächsten Jahres). Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge von mindestens 25 € pro angefangenem Monat. Die Erklärung kann elektronisch via ELSTER eingereicht werden.
Denkmal-AfA in der KTV
Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien in der KTV oder Stadtmitte können die Sanierungskosten nach § 7h/7i EStG steuerlich abschreiben – ein enormer Vorteil. Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde ist Pflicht und muss der Anlage V beiliegen.
Grundsteuer MV
Die Grundsteuer ist als Werbungskosten absetzbar. Nach der Grundsteuerreform kann sie in MV je nach Gemeinde variieren. In Rostock ist der Hebesatz relativ moderat – dennoch ein relevanter Kostenposten bei mehreren Einheiten.
Was ist die Anlage V in der Steuererklärung?
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