Sonstiges

Zweitwohnsitzsteuer

Eine kommunale Steuer, die von Gemeinden auf das Halten einer Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) erhoben wird.

Wer in einer Gemeinde einen Zweitwohnsitz unterhält, zahlt dafür in vielen Städten eine zusätzliche Steuer. In Rostock und den umliegenden Ostseebädern ist das ein relevantes Thema für Kapitalanleger und Ferienwohnungsbesitzer.

Definition

Eine kommunale Steuer, die von Gemeinden auf das Halten einer Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) erhoben wird.

Was ist Zweitwohnsitzsteuer?

Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine Lokalsteuer, die Eigentümer oder Bewohner einer Nebenwohnung zahlen müssen.

Regelung in Rostock und MV

Rostock erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer. In MV gibt es verschiedene Regelungen je nach Gemeinde.

Auswirkungen auf Immobilieninvestitionen

Keine Steuer in Rostock ist ein Plus für Kapitalanleger mit Zweitwohnungen oder Ferienimmobilien.

Häufig gestellte Fragen

Welche Gemeinden erheben Zweitwohnsitzsteuer?
Viele größere Städte, aber z.B. Berlin mit 5%, München mit 4%. Rostock nicht.
Wie hoch ist die Steuer?
Je nach Gemeinde 5-10% der Jahresmiete oder festgelegt nach Wohnungsgröße.
Wer muss die Steuer zahlen?
Eigentümer oder Hauptmieter, die einen Zweitwohnsitz anmelden und dort gemeldet sind.
Gibt es Befreiungen von der Steuer?
Ja, z.B. für Geschäftsleute mit beruflichem Zweitwohnsitz, Studenten oder bestimmte Konstellationen.
Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?
Ja, Anmeldepflicht besteht in den meisten Bundesländern, auch ohne Steuer.
Wie wirkt sich das auf Investoren aus?
In Städten mit Steuer: höhere Kosten. Rostock: kein Problem, was attraktiv für Investoren ist.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.

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