Zweitwohnsitzsteuer
Eine kommunale Steuer, die von Gemeinden auf das Halten einer Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) erhoben wird.
Wer in einer Gemeinde einen Zweitwohnsitz unterhält, zahlt dafür in vielen Städten eine zusätzliche Steuer. In Rostock und den umliegenden Ostseebädern ist das ein relevantes Thema für Kapitalanleger und Ferienwohnungsbesitzer.
Eine kommunale Steuer, die von Gemeinden auf das Halten einer Nebenwohnung (Zweitwohnsitz) erhoben wird.
Was ist Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine Lokalsteuer, die Eigentümer oder Bewohner einer Nebenwohnung zahlen müssen.
Regelung in Rostock und MV
Rostock erhebt keine Zweitwohnsitzsteuer. In MV gibt es verschiedene Regelungen je nach Gemeinde.
Auswirkungen auf Immobilieninvestitionen
Keine Steuer in Rostock ist ein Plus für Kapitalanleger mit Zweitwohnungen oder Ferienimmobilien.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gemeinden erheben Zweitwohnsitzsteuer?
Wie hoch ist die Steuer?
Wer muss die Steuer zahlen?
Gibt es Befreiungen von der Steuer?
Muss ich meinen Zweitwohnsitz anmelden?
Wie wirkt sich das auf Investoren aus?
Weiterführende Themen
Büchel Immobilien – über 30 Jahre Erfahrung, persönliche Betreuung, regionale Kompetenz.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.