Schwarzbau – Risiken, Folgen & Legalisierung
Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk ohne die erforderliche Baugenehmigung. Die Folgen reichen von Bußgeldern bis zum Abriss.
Ob Wintergarten, Garage oder Dachausbau – ohne Genehmigung wird jede bauliche Veränderung zum rechtlichen Risiko. Beim Immobilienkauf ist die Prüfung auf Schwarzbauten Pflicht.
Ein Schwarzbau ist ein Bauwerk, das ohne die nach Landesbauordnung erforderliche Baugenehmigung errichtet oder wesentlich verändert wurde. Es gibt keine Verjährung im Bauordnungsrecht – die Behörde kann jederzeit einschreiten.
Bußgeld
Je nach Bundesland bis zu 50.000 € oder mehr. In MV regelt dies die LBauO M-V.
Nutzungsuntersagung
Die Bauaufsicht kann die Nutzung sofort untersagen – unabhängig davon, wie lange der Bau bereits steht.
Rückbau / Abriss
Im schlimmsten Fall ordnet die Behörde den Abriss an. Die Kosten trägt der Eigentümer.
Baugenehmigung prüfen
Alle Genehmigungen und Baupläne vom Verkäufer anfordern und mit dem Ist-Zustand vergleichen.
Grundriss abgleichen
Weicht die tatsächliche Wohnfläche deutlich vom genehmigten Grundriss ab, liegt möglicherweise ein Schwarzbau vor.
Bauakte einsehen
Beim zuständigen Bauamt kann die Bauakte eingesehen werden. Sie enthält alle genehmigten Baumaßnahmen.
Nachträgliche Genehmigung
Wenn der Schwarzbau dem aktuellen Bebauungsplan entspricht, kann ein nachträglicher Bauantrag gestellt werden.
Bestandsschutz
Einen echten Bestandsschutz für Schwarzbauten gibt es NICHT. Duldung ist kein Bestandsschutz – rechtlich sind das verschiedene Dinge.
Abweichungsantrag
Wenn der Schwarzbau dem Bebauungsplan widerspricht, kann ein Antrag auf Abweichung gestellt werden. Erfolgsaussichten: Einzelfall.
Typische Fälle
Anbauten an DDR-Bestandsbauten, nicht genehmigte Ferienhäuser an der Ostsee, nachträglich ausgebaute Dachgeschosse ohne Genehmigung.
Unser Ansatz
Büchel Immobilien prüft bei jedem Objekt die Baugenehmigungslage. Wir empfehlen im Zweifelsfall die Einsicht in die Bauakte.
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Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.