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Immobilienlexikon · Recht · Vollstreckung

Zwangsversteigerung – Ablauf, Risiken & Chancen

Bei der Zwangsversteigerung wird eine Immobilie auf Antrag eines Gläubigers öffentlich versteigert. Das Amtsgericht führt das Verfahren nach dem ZVG durch.

Für Käufer kann eine Versteigerung eine Chance auf ein günstiges Objekt sein – aber auch Risiken bergen. In Rostock finden Versteigerungen beim Amtsgericht statt.

ZVGRechtsgrund
70 % VWMindestgebot
6–12 Mon.Verfahrensdauer
AmtsgerichtZuständig
Definition · ZVG

Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie, wenn der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Gläubiger (meist Banken mit Grundschuld) beantragen das Verfahren beim Amtsgericht. Der Zuschlag geht an den Höchstbietenden.

Ablauf
Das Versteigerungsverfahren Schritt für Schritt

1. Anordnung

Das Amtsgericht ordnet die Versteigerung an und bestellt einen Verkehrswert-Gutachter. Das Verfahren wird im Grundbuch vermerkt.

2. Gutachten & Termin

Der Gutachter ermittelt den Verkehrswert. Das Gericht setzt den Versteigerungstermin fest und veröffentlicht ihn (Amtsgericht-Aushang, zvg-portal.de, Amtsblatt).

3. Versteigerung

Im Termin können Bieter Gebote abgeben. Mindestgebot: Im 1. Termin mindestens 5/10 des Verkehrswerts, sonst kann Gläubiger Zuschlagsversagung beantragen. Bei 7/10 keine Versagung mehr möglich.

Risiken
Chancen und Risiken für Bieter
Was Käufer beachten sollten.

Preisvorteil

Versteigerungsobjekte gehen oft 10–30 % unter Marktwert weg. Aber: Zustand, Mieter und Rechtsverhältnisse sind vorab schwer prüfbar.

Keine Besichtigung

Es gibt kein Recht auf Innenbesichtigung. Der Zuschlag erfolgt wie besehen. Versteckte Mängel gehen zu Lasten des Erstehers.

Sofortige Zahlung

Das Bargebot (abzüglich bestehender Rechte) ist binnen 6–8 Wochen zu zahlen. Die Finanzierung muss vorher stehen.

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Vorbereitung
Richtig vorbereiten auf eine Versteigerung

Gutachten studieren

Das Verkehrswertgutachten ist beim Amtsgericht einsehbar. Prüfen Sie Lage, Zustand, Mietverhältnisse und bestehende Rechte in Abteilung II des Grundbuchs.

Finanzierung klären

Sprechen Sie vorab mit Ihrer Bank. Eine Finanzierungsbestfirmation gibt Sicherheit. Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts) im Termin bereithalten.

Obergrenze festlegen

Setzen Sie sich ein maximales Gebot und halten Sie sich daran. Im Bietergefecht verliert man schnell den Überblick.

Wichtig:Lassen Sie das Objekt von einem Sachverständigen von außen begutachten und recherchieren Sie den lokalen Marktpreis sorgfältig.

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Regional
Zwangsversteigerungen in Rostock & MV
Aktuelle Marktsituation.

Amtsgericht Rostock

Termine werden auf zvg-portal.de und beim Amtsgericht veröffentlicht. In Rostock finden monatlich 5–15 Termine statt – von Eigentumswohnungen bis Mehrfamilienhäusern.

Preisniveau

In Lütten Klein oder Dierkow werden Wohnungen teils ab 40.000–60.000 € zugeschlagen. In der KTV oder Warnemünde deutlich über Verkehrswert.

Häufige Fragen
FAQ
Kann ich als Laie an einer Zwangsversteigerung teilnehmen?
Ja, jeder Geschäftsfähige kann mitbieten. Sie brauchen einen gültigen Personalausweis und die Sicherheitsleistung (10 % des Verkehrswerts). Eine vorherige Beratung ist dringend empfohlen.
Was ist das Mindestgebot?
Im ersten Termin kann der Gläubiger bei Geboten unter 7/10 des Verkehrswerts die Zuschlagsversagung beantragen. Unter 5/10 muss das Gericht den Zuschlag von Amts wegen versagen.
Kann ich die Immobilie vorher besichtigen?
Ein Recht auf Innenbesichtigung besteht nicht. Sie können das Objekt von außen besichtigen und das Verkehrswertgutachten beim Amtsgericht einsehen.
Wie schnell muss ich bezahlen?
Das Bargebot ist innerhalb von 6–8 Wochen nach Zuschlag zu zahlen. Die Finanzierung sollte vorher feststehen. Wird nicht gezahlt, droht ein neues Versteigerungsverfahren.
Gibt es versteckte Kosten?
Ja: Grunderwerbsteuer (6 % in MV), Grundbuchkosten, ggf. Räumungskosten bei besetzten Objekten und Sanierungskosten. Diese können den vermeintlichen Preisvorteil auffressen.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.
Quellen: ZVG, zvg-portal.de, Amtsgericht Rostock. Letzte Aktualisierung: April 2026.
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