Immobilien-Lexikon · Mietrecht & Praxis
Wohnungsübergabe – Protokoll, Fristen & Rechte
Die Wohnungsübergabe regelt die Rückgabe einer Mietwohnung an den Vermieter am Ende des Mietverhältnisses.
Ob Auszug aus einer Altbauwohnung in der KTV oder einer sanierten Plattenbau-Wohnung in Lichtenhagen – die Wohnungsübergabe ist für Mieter und Vermieter in Rostock ein kritischer Moment. Ein korrektes Protokoll schützt vor Streit um Kaution und Schäden.
DEFINITION
Ablauf der Wohnungsübergabe
Die Übergabe findet am letzten Tag des Mietverhältnisses oder zu einem vereinbarten Termin statt. Der Mieter muss die Wohnung besenrein und geräumt übergeben – das bedeutet grob gereinigt, aber nicht renoviert (sofern keine wirksame Schönheitsreparaturklausel existiert). Beide Parteien begehen gemeinsam alle Räume, Keller und ggf. Garage.
Dokumentiert werden: Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung), Schlüssel (Anzahl und Art), Zustand der Räume (Wände, Böden, Fenster, Sanitär) und eventuelle Schäden. In Rostock empfehlen wir die zusätzliche Fotodokumentation.
Schönheitsreparaturen & Renovierungspflicht
Viele Mietverträge in Rostock enthalten Klauseln zu Schönheitsreparaturen – Streichen, Tapezieren, Bodenbelag. Der BGH hat zahlreiche starre Fristenklauseln für unwirksam erklärt. Ist die Klausel unwirksam, muss der Mieter nicht renovieren. Eine professionelle Prüfung des Mietvertrags lohnt sich vor der Übergabe.
Kaution und Rückzahlung
Nach der Wohnungsübergabe hat der Vermieter eine angemessene Prüffrist zur Rückzahlung der Mietkaution. Diese beträgt in der Regel 3–6 Monate. Offene Nebenkostenabrechnungen dürfen einbehalten werden. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, können von der Kaution abgezogen werden – müssen aber im Übergabeprotokoll dokumentiert sein.
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Häufige Fragen
Muss ich die Wohnung bei Auszug renovieren?
Was ist besenrein?
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Was passiert, wenn der Vermieter nicht zur Übergabe erscheint?
Kann der Vermieter nach der Übergabe noch Mängel geltend machen?
Büchel Immobilien unterstützt Vermieter bei allen Schritten – von der Mietersuche bis zur professionellen Wohnungsübergabe.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.