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Immobilienlexikon · Förderung · MV

Wohnungsbauförderung Mecklenburg-Vorpommern

Die Wohnungsbauförderung MV ist das Landesförderinstitut LFI MV und seine Programme für Neubau und Sanierung von Wohnungen.

Das LFI MV vergünstigt Darlehen für Mietwohnungsbau und Eigentumsförderung in Mecklenburg-Vorpommern mit Bindungsfristen.

LFI MVFörderbank
Miet + EigenZiele
15–25 J.Bindung
Rostock FokusPriorität
Definition · LFI MV

Wohnungsbauförderung MV wird durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) verwaltet. Es fördert Neubau, Modernisierung und erneuerbare Energien in Rostock und MV mit Darlehen unter Marktzins.

LFI MV Programme

Was wird gefördert?

Mietwohnungsbau

Neubau und Erwerbung von Mietwohnungen mit Bindungsfrist.

Eigentumsförderung

Kauf und Neubau für Selbstnutzer, oft mit Einkommensgrenzen.

Bindungsfristen

Mietpreis- und Belegungsbindung

Mietpreis gebundenDie Miete liegt unter Marktniveau für 15–25 Jahre.
Belegung gebundenWBS-Inhaber oder einkommensschwache Haushalte.

LFI MV Förderung für Ihr MV-Projekt? Wir helfen bei Antragstellung.

Förder-Beratung →
Vermieter

Förderung für Mietwohnungsbau

Planbare Renditen mit niedriger Ausfallquote.

Rendite

3–4% Mietrendite mit stabiler Mieterschaft.

Sicherheit

Förderung = geringes Ausfallrisiko. Bindung schützt vor Leerstand.

Hinweis:Nach Bindungsauslauf steigt die mögliche Miete – Rendite verbessert sich.

Geförderte Wohnung verkaufen? Wir kennen den Markt.

Verkaufs-Guide →
Regional

LFI MV und Rostock

Schwerpunkt auf Lütten Klein, Dierkow & Südstadt.

Nachfrage

Rostock ist Prioritäts-Zone für Sozialwohnungsbau.

Stadtteile

Lütten Klein, Dierkow sind LFI-Schwerpunkte.

FAQ

Wohnungsbauförderung MV

Ist das LFI MV besser als die KfW?
Beide sind gut. Das LFI MV ist MV-spezifisch, KfW bundesweit. Kombination oft sinnvoll.
Wie lange Bindungsfrist?
15–25 Jahre abhängig vom Programm.
Kann ich nach Bindungsauslauf miete erhöhen?
Ja, dann gilt normale Marktmiete und Mietpreisbremse (falls zeitlich relevant).
Wer kann beantragen?
Privatpersonen, Investoren, Wohnungsgenossenschaften – mit Einkommensgrenzen für Eigentumsförderung.
Wo stelle ich Antrag?
Beim LFI MV oder über einen Makler/Finanzberater, der den Antrag koordiniert.

LFI MV Förderung für MV

Büchel: Beratung zu Landesförderprogrammen.

HinweisStand: 2026. Förderrichtlinien ändern sich regelmäßig. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen: LFI MV, Landesbauministerium MV. April 2026.
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