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Immobilienlexikon

Räumungsklage: Ablauf, Kosten & Fristen

Wenn ein Mieter nach der Kündigung nicht auszieht, bleibt dem Vermieter oft nur die Räumungsklage. Das Verfahren nach §546 BGB ist zeitintensiv und kostspielig – doch alternativlos, wenn der Mietvertrag beendet ist.

Erfahren Sie, wie eine Räumungsklage abläuft, was sie kostet und welchen Räumungsschutz Mieter nach §940a ZPO geltend machen können. Auch die Abgrenzung zur Eigenbedarfskündigung wird erklärt.

§546 BGBRückgabepflicht
3–12 Mon.Verfahrensdauer
3.000–8.000€Typische Kosten
§940a ZPORäumungsschutz
Definition

Die Räumungsklage ist das gerichtliche Verfahren, mit dem ein Vermieter die Herausgabe einer Mietwohnung oder eines Gewerbeobjekts erzwingt, nachdem das Mietverhältnis wirksam beendet wurde (§546 BGB). Sie setzt eine vorausgegangene wirksame Kündigung voraus und mündet im Räumungstitel, der vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.

Verfahrensablauf
Die Räumungsklage Schritt für Schritt
Vom Kündigungsschreiben bis zur Zwangsräumung – der typische Ablauf für Vermieter.

Schritt 1 – Wirksame Kündigung: Voraussetzung jeder Räumungsklage ist eine wirksame Kündigung des Mietverhältnisses. Bei ordentlicher Kündigung muss die Kündigungsfrist eingehalten werden (3–9 Monate je nach Mietdauer). Bei fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs (§543 Abs. 2 Nr. 3 BGB) genügen zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten Rückstand oder ein Gesamtrückstand von einer Monatsmiete über zwei Termine.

Schritt 2 – Räumungsklage einreichen: Bleibt der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist in der Wohnung, reicht der Vermieter Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. In Rostock ist das Amtsgericht Rostock zuständig (bei Streitwert bis 5.000 €) oder das Landgericht Rostock (darüber). Die Klage muss die Kündigung, den Mietvertrag und den Räumungsanspruch schlüssig darlegen.

Schritt 3 – Gerichtsverhandlung: Das Gericht setzt einen Verhandlungstermin an. Der Mieter kann Einwände erheben – etwa die Unwirksamkeit der Kündigung, Eigenbedarf-Zweifel oder Härtegründe. In vielen Fällen kommt es zu einem Vergleich mit Räumungsfrist.

Schritt 4 – Räumungstitel & Vollstreckung: Ergeht ein Räumungsurteil, erhält der Vermieter einen vollstreckbaren Titel. Der Gerichtsvollzieher setzt dann eine Räumungsfrist (in der Regel 3 Wochen) und führt die Räumung durch. Die Kosten der Zwangsräumung (Spedition, Einlagerung) trägt zunächst der Vermieter, kann sie aber vom Mieter zurückfordern.

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Kostenübersicht
Was kostet eine Räumungsklage?
Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Vollstreckung – eine realistische Kalkulation.

Die Kosten einer Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert, der bei Mietverhältnissen die Jahresnettokaltmiete beträgt (§41 GKG). Bei einer Kaltmiete von 600 € monatlich ergibt sich ein Streitwert von 7.200 €.

Gerichtskosten

Bei Streitwert 7.200 €: ca. 588 € (3-facher Gebührensatz). Bei Vergleich oder Klagerücknahme reduzieren sich die Kosten.

Anwaltsgebühren

Verfahrensgebühr + Termingebühr: ca. 1.500–2.500 € pro Seite. Beide Parteien tragen zunächst ihre eigenen Kosten; der Verlierer erstattet.

Zwangsräumung

Gerichtsvollzieher, Spedition und Einlagerung: 1.000–4.000 € je nach Wohnungsgröße. Wird vom Vermieter vorgestreckt.

Mietausfallschaden

Während des Verfahrens (3–12 Monate) entgehen dem Vermieter Mieteinnahmen. Der Mietausfall kann als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Mieterschutz
Räumungsschutz & Härteeinwand (§574 BGB)
Wann Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses erreichen können.

Mieter können nach §574 BGB der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung eine unzumutbare Härte darstellen würde. Typische Härtegründe sind hohes Alter, schwere Krankheit, Schwangerschaft oder die fehlende Verfügbarkeit angemessenen Ersatzwohnraums.

Zusätzlich kann das Gericht nach §721 ZPO eine Räumungsfrist von bis zu einem Jahr gewähren, um dem Mieter die Wohnungssuche zu ermöglichen. Bei Räumungsklagen wegen Zahlungsverzugs greift zudem die Schonfristzahlung nach §569 Abs. 3 Nr. 2 BGB: Zahlt der Mieter den gesamten Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage nach, wird die fristlose Kündigung unwirksam.

Sonderfall: Einstweilige Verfügung (§940a ZPO) In Ausnahmefällen – insbesondere bei widerrechtlicher Besitzentziehung oder wenn der Mieter die Wohnung nach Vertragsende nicht herausgibt und die Wohnung an Dritte überlassen hat – kann eine einstweilige Räumungsverfügung beantragt werden. Das Verfahren ist schneller, aber an strenge Voraussetzungen geknüpft.

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Regionaler Bezug
Räumungsklagen in Rostock: Praxis am Amtsgericht

Am Amtsgericht Rostock beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Räumungsklagen 4–8 Monate. In Einzelfällen – besonders bei Härteanträgen – kann sich das Verfahren auf über ein Jahr ausdehnen. Vermieter sollten daher frühzeitig handeln und die Kündigung juristisch wasserdicht vorbereiten.

Büchel Immobilien begleitet Eigentümer in Rostock und MV, die trotz bestehender Mietprobleme ihre Immobilie verkaufen möchten. Eine professionelle Aufbereitung der Mietsituation erhöht die Verkaufschancen erheblich.

Häufige Fragen
FAQ – Ihre Fragen verständlich beantwortet
Die wichtigsten Fragen auf einen Blick.
Wie lange dauert eine Räumungsklage?
Typischerweise 3–12 Monate vom Einreichen der Klage bis zur Vollstreckung. Bei Härteanträgen oder Berufung kann es länger dauern. Am Amtsgericht Rostock sind 4–8 Monate realistisch.
Was kostet eine Räumungsklage den Vermieter?
Insgesamt 3.000–8.000 € (Gerichtskosten + Anwalt + Vollstreckung), abhängig vom Streitwert und der Wohnungsgröße. Der Verlierer erstattet die Kosten, allerdings sind säumige Mieter oft nicht zahlungsfähig.
Kann der Mieter die Räumung verhindern?
Teilweise – durch Härtewiderspruch (§574 BGB), Räumungsfristantrag (§721 ZPO) oder bei Zahlungsverzug durch die Schonfristzahlung (§569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Eine dauerhafte Verhinderung ist aber selten möglich.
Was ist der Unterschied zur Eigenbedarfskündigung?
Die Eigenbedarfskündigung ist der Kündigungsgrund, die Räumungsklage das anschließende Gerichtsverfahren. Erst wenn der Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht, wird die Räumungsklage nötig.
Kann ich eine vermietete Immobilie trotz laufender Räumungsklage verkaufen?
Ja, der Verkauf ist rechtlich möglich. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein (§566 BGB). Eine laufende Räumungsklage mindert allerdings den erzielbaren Kaufpreis. Büchel Immobilien berät hier individuell.

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Hinweis Dieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Angaben beziehen sich auf die Rechtslage 2026. Für individuelle Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht. Stand: April 2026.
Quellen & Rechtsgrundlagen: §546 BGB (Rückgabepflicht), §543 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung), §569 BGB (Außerordentliche fristlose Kündigung bei Mietverhältnissen), §574 BGB (Widerspruch des Mieters), §940a ZPO (Räumungsverfügung), §721 ZPO (Räumungsfrist) | Blank/Börstinghaus, Miete, 7. Aufl. 2023
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