Immobilien-Lexikon · Steuern & Vermietung
Werbungskostenpauschale – Das Missverständnis bei Vermietern
Die Werbungskostenpauschale für Vermieter beträgt 0 Euro – ein häufiges Missverständnis bei der Steuererklärung.
Anders als bei Arbeitnehmern (1.230 € Pauschale) gibt es für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine pauschale Werbungskostenabsetzung. Vermieter in Rostock müssen jeden Euro einzeln nachweisen.
DEFINITION
Warum gibt es keine Pauschale für Vermieter?
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Vermieter ihre tatsächlichen Kosten kennen und belegen können. Da Immobilien-Werbungskosten in der Regel deutlich höher als jede denkbare Pauschale ausfallen (AfA, Zinsen, Instandhaltung), wäre eine Pauschale auch nachteilig. Bei einer Eigentumswohnung in Rostocks Südstadt mit Schuldzinsen von 5.000 € und AfA von 3.000 € pro Jahr wäre eine Pauschale von z.B. 1.000 € ein klarer Verlust.
Was Vermieter stattdessen absetzen können
Die Liste der abzugsfähigen Werbungskosten ist lang: AfA-Abschreibung (2–3 % des Gebäudewerts), Darlehenszinsen, Grundsteuer, Hausverwaltung, Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht), Instandhaltung, Fahrtkosten zum Objekt, Kontoführungsgebühren, Rechts- und Steuerberatung, Anzeigenkosten bei Mietersuche. Belege aufbewahren ist Pflicht – das Finanzamt kann jeden Posten prüfen.
Praxistipp: Belegmanagement
Für Vermieter in Rostock empfehlen wir ein systematisches Belegmanagement: Alle Rechnungen, Kontoauszüge und Fahrtenbücher nach Objekt und Jahr sortieren. Digitale Erfassung per Scan oder App erleichtert die Steuererklärung erheblich. Besonders bei mehreren Mietwohnungen im Stadtgebiet lohnt sich die Investition in einen Steuerberater mit Immobilien-Schwerpunkt.
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Häufige Fragen
Gibt es eine Werbungskostenpauschale für Vermieter?
Warum haben Arbeitnehmer eine Pauschale, Vermieter aber nicht?
Was ist die wichtigste Werbungskosten-Position für Vermieter?
Kann ich Fahrtkosten zum Mietobjekt absetzen?
Lohnt sich ein Steuerberater für Vermieter?
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.