Immobilien-Lexikon · Steuern & Vermietung

Werbungskostenpauschale – Das Missverständnis bei Vermietern

Die Werbungskostenpauschale für Vermieter beträgt 0 Euro – ein häufiges Missverständnis bei der Steuererklärung.

Anders als bei Arbeitnehmern (1.230 € Pauschale) gibt es für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine pauschale Werbungskostenabsetzung. Vermieter in Rostock müssen jeden Euro einzeln nachweisen.

DEFINITION

Werbungskostenpauschale §9a EStG: Pauschaler Abzugsbetrag für Werbungskosten, der ohne Einzelnachweis gewährt wird. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) sieht das Gesetz keine Pauschale vor – im Gegensatz zu Arbeitnehmern (1.230 €) oder Kapitalerträgen (1.000 €). Vermieter müssen ihre Werbungskosten einzeln nachweisen und belegen.

Warum gibt es keine Pauschale für Vermieter?

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Vermieter ihre tatsächlichen Kosten kennen und belegen können. Da Immobilien-Werbungskosten in der Regel deutlich höher als jede denkbare Pauschale ausfallen (AfA, Zinsen, Instandhaltung), wäre eine Pauschale auch nachteilig. Bei einer Eigentumswohnung in Rostocks Südstadt mit Schuldzinsen von 5.000 € und AfA von 3.000 € pro Jahr wäre eine Pauschale von z.B. 1.000 € ein klarer Verlust.

Was Vermieter stattdessen absetzen können

Die Liste der abzugsfähigen Werbungskosten ist lang: AfA-Abschreibung (2–3 % des Gebäudewerts), Darlehenszinsen, Grundsteuer, Hausverwaltung, Versicherungen (Gebäude, Haftpflicht), Instandhaltung, Fahrtkosten zum Objekt, Kontoführungsgebühren, Rechts- und Steuerberatung, Anzeigenkosten bei Mietersuche. Belege aufbewahren ist Pflicht – das Finanzamt kann jeden Posten prüfen.

Praxistipp: Belegmanagement

Für Vermieter in Rostock empfehlen wir ein systematisches Belegmanagement: Alle Rechnungen, Kontoauszüge und Fahrtenbücher nach Objekt und Jahr sortieren. Digitale Erfassung per Scan oder App erleichtert die Steuererklärung erheblich. Besonders bei mehreren Mietwohnungen im Stadtgebiet lohnt sich die Investition in einen Steuerberater mit Immobilien-Schwerpunkt.

Häufige Fragen

Gibt es eine Werbungskostenpauschale für Vermieter?
Nein – §9a EStG sieht für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Pauschale vor. Alle Werbungskosten müssen einzeln nachgewiesen werden.
Warum haben Arbeitnehmer eine Pauschale, Vermieter aber nicht?
Arbeitnehmer haben oft schwer bezifferbare Kosten. Bei Vermietern sind die Kosten (Zinsen, AfA, Reparaturen) in der Regel klar dokumentierbar und höher als jede Pauschale.
Was ist die wichtigste Werbungskosten-Position für Vermieter?
Die AfA-Abschreibung – sie läuft über Jahrzehnte und senkt die Steuerlast, ohne dass tatsächlich Geld abfließt.
Kann ich Fahrtkosten zum Mietobjekt absetzen?
Ja – mit 0,30 €/km für jeden Fahrtzweck (Kontrolle, Reparatur, Mietersuche, Übergabe). Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen sind Pflicht.
Lohnt sich ein Steuerberater für Vermieter?
In den meisten Fällen ja – die Kosten sind selbst absetzbar und ein erfahrener Berater findet oft deutlich mehr Abzugsmöglichkeiten als Laien.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.

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