Immobilienlexikon · Prozess & Ablauf

Kaufpreisfälligkeit

Wann der Kaufpreis gezahlt werden muss – die Fälligkeitsmitteilung des Notars.

Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat. Dieser Zeitpunkt wird nicht mit dem Notartermin ausgelöst, sondern erst dann, wenn der Notar eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung erteilt hat.

▼ Definition
Kaufpreisfälligkeit ist der rechtliche Zeitpunkt, zu dem die Zahlungspflicht des Käufers aus dem notariellen Kaufvertrag entsteht. Grundlage ist das Notarrecht in Verbindung mit §§ 320 ff. BGB (Zug-um-Zug-Prinzip). Der Notar überwacht das Vorliegen aller Fälligkeitsvoraussetzungen und erteilt die Fälligkeitsmitteilung erst, wenn diese vollständig erfüllt sind.

Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit

Typische Fälligkeitsvoraussetzungen sind: 1. Auflassungsvormerkung eingetragen. 2. Löschungsbewilligungen der eingetragenen Grundpfandrechte des Verkäufers liegen vor. 3. Keine Vorkaufsrechte Dritter mehr ausführbar (z. B. Gemeinde nach BauGB oder Mieter nach § 577 BGB). 4. Ggf. Genehmigungen vorliegen.

Erst wenn der Notar die Vollständigkeit aller Unterlagen bestätigt hat, versendet er die Fälligkeitsmitteilung schriftlich an Käufer und ggf. die finanzierende Bank.

Fälligkeitsmitteilung – Inhalt und Fristen

Die Fälligkeitsmitteilung teilt dem Käufer schriftlich mit, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kaufvertrag sieht üblicherweise eine Zahlungsfrist von 14–30 Tagen nach Zugang vor.

Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) anfallen. Bei erheblichem Verzug hat der Verkäufer das Recht zum Rücktritt.

Die finanzierende Bank zahlt i. d. R. erst nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung aus. Käufer sollten ihre Bank frühzeitig informieren.

Besonderheiten bei Kapitalanlagen in Rostock

Beim Kauf eines vermieteten MFH in Rostock kann die Fälligkeit durch das Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB verzögert werden: Der Mieter hat 2 Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. Erst danach kann die Fälligkeitsmitteilung ergehen.

Büchel Immobilien empfiehlt, die Mietervorkaufsrechtsprüfung frühzeitig in den Zeitplan einzuplanen – sie ist ein häufig unterschätzter Verzögerungsfaktor im Rostocker Transaktionsprozess.

Häufige Fragen zum Thema Kaufpreisfälligkeit

Wann muss ich den Kaufpreis nach dem Notartermin zahlen?
Nicht sofort, sondern erst nach Zugang der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Diese ergeht, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind – typisch 3–6 Wochen nach dem Notartermin.
Was ist eine Fälligkeitsmitteilung?
Ein Schreiben des Notars, das bestätigt: Alle Sicherungsvoraussetzungen für die Kaufpreiszahlung sind erfüllt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet.
Was passiert, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht zahlt?
Es entstehen Verzugszinsen. Bei längerem Verzug kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Ist der Kaufpreis notariell tituliert, kann direkt vollstreckt werden.
Kann der Kaufpreis vor der Fälligkeitsmitteilung gezahlt werden?
Technisch möglich, aber nicht ratsam. Ohne Fälligkeitsmitteilung fehlt die Sicherung. Im Insolvenzfall des Verkäufers wäre der Kaufpreis ungesichert.
Wie lange dauert es von Notartermin bis zur Fälligkeitsmitteilung?
Typisch 3–6 Wochen in Rostock. Hauptvariable: Wie schnell liefern Gläubiger des Verkäufers die Löschungsbewilligungen? Sparkassen reagieren meist innerhalb von 1–2 Wochen.
Fragen? Wir beraten Sie kostenlos.

Büchel Immobilien Rostock – persönlich, kompetent, lokal.

Hinweis: Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.