Immobilienlexikon · Prozess & Ablauf
Wann der Kaufpreis gezahlt werden muss – die Fälligkeitsmitteilung des Notars.
Die Kaufpreisfälligkeit bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen hat. Dieser Zeitpunkt wird nicht mit dem Notartermin ausgelöst, sondern erst dann, wenn der Notar eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung erteilt hat.
Typische Fälligkeitsvoraussetzungen sind: 1. Auflassungsvormerkung eingetragen. 2. Löschungsbewilligungen der eingetragenen Grundpfandrechte des Verkäufers liegen vor. 3. Keine Vorkaufsrechte Dritter mehr ausführbar (z. B. Gemeinde nach BauGB oder Mieter nach § 577 BGB). 4. Ggf. Genehmigungen vorliegen.
Erst wenn der Notar die Vollständigkeit aller Unterlagen bestätigt hat, versendet er die Fälligkeitsmitteilung schriftlich an Käufer und ggf. die finanzierende Bank.
Die Fälligkeitsmitteilung teilt dem Käufer schriftlich mit, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kaufvertrag sieht üblicherweise eine Zahlungsfrist von 14–30 Tagen nach Zugang vor.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, können Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz) anfallen. Bei erheblichem Verzug hat der Verkäufer das Recht zum Rücktritt.
Die finanzierende Bank zahlt i. d. R. erst nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung aus. Käufer sollten ihre Bank frühzeitig informieren.
Beim Kauf eines vermieteten MFH in Rostock kann die Fälligkeit durch das Mietervorkaufsrecht nach § 577 BGB verzögert werden: Der Mieter hat 2 Monate Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. Erst danach kann die Fälligkeitsmitteilung ergehen.
Büchel Immobilien empfiehlt, die Mietervorkaufsrechtsprüfung frühzeitig in den Zeitplan einzuplanen – sie ist ein häufig unterschätzter Verzögerungsfaktor im Rostocker Transaktionsprozess.
Büchel Immobilien Rostock – persönlich, kompetent, lokal.
Hinweis: Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.