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Immobilienlexikon

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Steuerliche Vorab-Abschreibung für geplante Investitionen

Der IAB erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich geltend zu machen – noch vor dem Kauf. Interessant für Gewerbetreibende und Freiberufler, etwa mit Gewerbeimmobilien – private Vermieter können ihn nicht nutzen.

50%
Vorab-Abzug
200T €
Max. Summe
3 Jahre
Investitionsfrist
Gewinn
Max. 200T €
Definition

Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Unternehmern mit Gewinneinkünften (Gewerbe, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft) erlaubt, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen.

Voraussetzungen & Grenzen

Wer profitiert: Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte. Private Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind ausgeschlossen. Gewinngrenze: Der Gewinn darf im Abzugsjahr 200.000 € nicht überschreiten; die Summe aller IABs ist auf 200.000 € je Betrieb begrenzt.

Frist: Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzug tatsächlich erfolgen. Andernfalls wird der IAB rückgängig gemacht und Zinsen werden fällig.

Anwendung bei Immobilien

Für Immobilien gilt der IAB nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (z. B. Einbauküche, Ladeneinrichtung) – nicht für das Gebäude und fest eingebaute Teile wie Heizung oder Aufzug.

Beispiel: Geplante Ladeneinrichtung für 30.000 € → IAB von 15.000 € sofort gewinnmindernd abziehbar. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA dann nur auf die verbleibenden 15.000 € berechnet.

Risiken & Praxis-Tipps

Rückgängigmachung: Wird die Investition nicht innerhalb der Frist getätigt, wird der IAB aufgelöst. Das führt zu einer Steuernachzahlung plus Verzinsung nach § 233a AO (aktuell 0,15 % pro Monat = 1,8 % p. a.; Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungsjahres).

Praxis-Tipp: Den IAB gezielt in einkommensstarken Jahren nutzen, die Investition in einem einkommensschwachen Jahr tätigen – so wird der Steuervorteil maximiert. Unbedingt den Steuerberater einbinden.

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Häufige Fragen

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Ein steuerlicher Vorabzug von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter – noch vor der tatsächlichen Investition.

Gilt der IAB für Immobilien?

Nur im Betriebsvermögen und nur für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküchen oder Einrichtung – nicht für das Gebäude, Heizung oder Aufzug und nicht für private Vermieter.

Wie hoch kann der IAB sein?

Maximal 50 % der geplanten Anschaffungskosten, insgesamt bis zu 200.000 € für alle IABs zusammen.

Was passiert wenn ich nicht investiere?

Der IAB wird rückgängig gemacht, es kommt zu einer Steuernachzahlung plus Verzinsung nach § 233a AO (aktuell 0,15 % pro Monat = 1,8 % p. a.).

Kann ich den IAB mit der AfA kombinieren?

Ja, aber die AfA berechnet sich dann nur auf die um den IAB geminderten Anschaffungskosten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: September 2026.
Quellen & Weiterlesen: EStG § 7g (Investitionsabzugsbetrag) • BMF-Schreiben vom 15.06.2022 • BFH-Rechtsprechung zum IAB. Stand: September 2026. Keine Steuerberatung.
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