Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Steuerliche Vorab-Abschreibung für geplante Investitionen
Der IAB erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich geltend zu machen – noch vor dem Kauf. Besonders für Vermieter und Gewerbetreibende mit Gewerbeimmobilien interessant.
Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Unternehmern und Vermietern erlaubt, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen.
Wer profitiert: Gewerbetreibende, Freiberufler und Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Gewinngrenze: Der Gewinn darf im Abzugsjahr 200.000 € nicht überschreiten (bei Bilanzierern) bzw. der Gesamtbetrag aller IABs max. 200.000 €.
Frist: Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzug tatsächlich erfolgen. Andernfalls wird der IAB rückgängig gemacht und Zinsen werden fällig.
Für Immobilien gilt der IAB nur für bewegliche Wirtschaftsgüter (Einbauküche, Heizung, Aufzug, Solaranlage) – nicht für das Gebäude selbst. Bei Vermietung können typische Investitionen vorab abgezogen werden.
Beispiel: Geplante Heizungserneuerung für 30.000 € → IAB von 15.000 € sofort gewinnmindernd abziehbar. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA dann nur auf die verbleibenden 15.000 € berechnet.
Rückgängigmachung: Wird die Investition nicht innerhalb der Frist getätigt, wird der IAB aufgelöst. Das führt zu einer Steuernachzahlung plus 0,5 % Zinsen pro Monat.
Praxis-Tipp: Den IAB gezielt in einkommensstarken Jahren nutzen, die Investition in einem einkommensschwachen Jahr tätigen – so wird der Steuervorteil maximiert. Unbedingt den Steuerberater einbinden.
Vermietung MV
IAB für Einbauküchen und Heizungen in Mietwohnungen besonders verbreitet.
Gewerbe
Bei Gewerbeimmobilien in Rostock: IAB für Betriebsausstattung und technische Anlagen.
Steuerberater
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Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Ein steuerlicher Vorabzug von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter – noch vor der tatsächlichen Investition.
Gilt der IAB für Immobilien?
Nicht für das Gebäude selbst, aber für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküchen, Heizungen, Aufzüge oder Solaranlagen.
Wie hoch kann der IAB sein?
Maximal 50 % der geplanten Anschaffungskosten, insgesamt bis zu 200.000 € für alle IABs zusammen.
Was passiert wenn ich nicht investiere?
Der IAB wird rückgängig gemacht, es kommt zu einer Steuernachzahlung plus Verzinsung von 0,5 % pro Monat.
Kann ich den IAB mit der AfA kombinieren?
Ja, aber die AfA berechnet sich dann nur auf die um den IAB geminderten Anschaffungskosten.
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