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Immobilienlexikon

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Steuerliche Vorab-Abschreibung für geplante Investitionen

Der IAB erlaubt es, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich geltend zu machen – noch vor dem Kauf. Besonders für Vermieter und Gewerbetreibende mit Gewerbeimmobilien interessant.

50%
Vorab-Abzug
200T €
Max. Summe
3 Jahre
Investitionsfrist
Gewinn
Max. 200T €
Definition

Investitionsabzugsbetrag (IAB, § 7g EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Unternehmern und Vermietern erlaubt, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts vorab gewinnmindernd abzuziehen.

Voraussetzungen & Grenzen

Wer profitiert: Gewerbetreibende, Freiberufler und Vermieter mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Gewinngrenze: Der Gewinn darf im Abzugsjahr 200.000 € nicht überschreiten (bei Bilanzierern) bzw. der Gesamtbetrag aller IABs max. 200.000 €.

Frist: Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzug tatsächlich erfolgen. Andernfalls wird der IAB rückgängig gemacht und Zinsen werden fällig.

Anwendung bei Immobilien

Für Immobilien gilt der IAB nur für bewegliche Wirtschaftsgüter (Einbauküche, Heizung, Aufzug, Solaranlage) – nicht für das Gebäude selbst. Bei Vermietung können typische Investitionen vorab abgezogen werden.

Beispiel: Geplante Heizungserneuerung für 30.000 € → IAB von 15.000 € sofort gewinnmindernd abziehbar. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA dann nur auf die verbleibenden 15.000 € berechnet.

Risiken & Praxis-Tipps

Rückgängigmachung: Wird die Investition nicht innerhalb der Frist getätigt, wird der IAB aufgelöst. Das führt zu einer Steuernachzahlung plus 0,5 % Zinsen pro Monat.

Praxis-Tipp: Den IAB gezielt in einkommensstarken Jahren nutzen, die Investition in einem einkommensschwachen Jahr tätigen – so wird der Steuervorteil maximiert. Unbedingt den Steuerberater einbinden.

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Häufige Fragen
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Ein steuerlicher Vorabzug von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für bewegliche Wirtschaftsgüter – noch vor der tatsächlichen Investition.

Gilt der IAB für Immobilien?

Nicht für das Gebäude selbst, aber für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküchen, Heizungen, Aufzüge oder Solaranlagen.

Wie hoch kann der IAB sein?

Maximal 50 % der geplanten Anschaffungskosten, insgesamt bis zu 200.000 € für alle IABs zusammen.

Was passiert wenn ich nicht investiere?

Der IAB wird rückgängig gemacht, es kommt zu einer Steuernachzahlung plus Verzinsung von 0,5 % pro Monat.

Kann ich den IAB mit der AfA kombinieren?

Ja, aber die AfA berechnet sich dann nur auf die um den IAB geminderten Anschaffungskosten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.
Quellen & Weiterlesen: EStG § 7g (Investitionsabzugsbetrag) • BMF-Schreiben vom 15.06.2022 • BFH-Rechtsprechung zum IAB bei Vermietung
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