Immobilien-Lexikon · Mietrecht & WEG
Hausordnung – verbindliche vs. unverbindliche Regeln
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus – doch nicht jede Regel ist rechtlich bindend.
In Rostocks Mehrfamilienhäusern – von der Platte in Lütten Klein bis zum Altbau in der Stadtmitte – sorgen Hausordnungen für Struktur. Doch was darf geregelt werden und was nicht?
DEFINITION
Verbindliche vs. unverbindliche Regelungen
Verbindlich (wenn im Mietvertrag vereinbart oder zumutbar): Ruhezeiten (22–6 Uhr und Mittagsruhe), Treppenhausreinigung, Müllentsorgungsregeln, Schneepflicht, Nutzung von Waschküche und Trockenraum. Nicht durchsetzbar laut BGH: Generelles Besuchsverbot, generelles Tier- oder Musizierverbot, Verbot der Kinderspielens auf Gemeinschaftsflächen, übermäßige Einschränkung der Balkonnutzung.
Hausordnung in der WEG
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Hausordnung durch Beschluss der Eigentümerversammlung erlassen (einfache Mehrheit genügt). Sie gilt für alle Eigentümer und deren Mieter. Änderungen erfordern einen neuen Beschluss. Der Verwaltungsbeirat überwacht die Einhaltung. In vielen WEG-Anlagen in Rostock ist die Hausordnung Bestandteil der Teilungserklärung.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei wiederholten schweren Verstößen gegen die Hausordnung (z.B. regelmäßige Ruhestörung) kann der Vermieter nach Abmahnung eine ordentliche oder sogar fristlose Kündigung aussprechen. In der WEG kann die Gemeinschaft bei groben Verstößen einen Unterlassungsanspruch geltend machen. In Rostock sind Nachbarschaftsstreitigkeiten häufig Thema bei älteren Mehrfamilienhäusern mit dünnen Wänden.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Ist die Hausordnung für Mieter bindend?
Darf die Hausordnung Tierhaltung verbieten?
Muss ich die Treppe putzen?
Kann der Vermieter die Hausordnung einseitig ändern?
Was gilt bei Ruhestörung trotz Hausordnung?
Büchel Immobilien unterstützt Eigentümer bei allen Fragen rund um Vermietung und Hausverwaltung.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.