Immobilienlexikon · Buchstabe G · Grundstücksteilung

Grundstücksteilung – Verfahren, Kosten & Voraussetzungen in MV

Eine Grundstücksteilung trennt ein Flurstück in zwei oder mehr eigenständige Grundstücke. Das ist oft der erste Schritt vor dem Verkauf eines Teilgrundstücks oder bei Nachverdichtungsprojekten. In MV gelten besondere Regelungen, die den Ablauf beeinflussen.

Erfahren Sie, wie eine Grundstücksteilung funktioniert, welche Kosten anfallen und was ein Bebauungsplan damit zu tun hat. Auch Flurkarte und Grundbuch spielen eine zentrale Rolle.

Vermessungerforderlich
2.000–5.000 €Kosten
Katasteramtzuständig
B-Planbeachten
Definition · Grundstücksteilung

Die Grundstücksteilung (auch: reale Teilung) ist die vermessungstechnische und grundbuchrechtliche Aufteilung eines Flurstücks in zwei oder mehr selbständige Flurstücke. Jedes neue Flurstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt und eine eigene Flurkarte.

Verfahren der Grundstücksteilung
Der Ablauf ist standardisiert und erfordert einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.

1. Antrag & Vermessung

Antrag beim Katasteramt oder beauftragten Vermessungsingenieur. Dieser vermisst das Grundstück vor Ort, setzt Grenzmarken und erstellt eine Teilungskarte (Veränderungsnachweis).

2. Fortführung & Grundbuch

Das Katasteramt führt die neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster fort. Anschließend beantragt der Notar die Teilung im Grundbuch – jedes neue Flurstück bekommt ein eigenes Blatt.

Kosten einer Grundstücksteilung
Die Kosten setzen sich aus Vermessung, Kataster und Grundbuch zusammen.

Vermessung

2.000–4.000 € je nach Grundstücksgröße und Grenzlänge. In MV nach Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen. Hinzu kommen ggf. Grenzwiederherstellungskosten.

Grundbuch & Notar

500–1.500 € für Grundbuchänderungen und notarielle Beurkundung (falls für Verkauf nötig). Gesamtkosten typisch: 2.500–5.500 €.

Voraussetzungen in MV
Nicht jedes Grundstück kann beliebig geteilt werden.

Bebauungsplan

Die Teilgrundstücke müssen den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen – Mindestgrundstücksgröße, GRZ/GFZ, Erschließung.

Erschließung

Jedes Teilgrundstück muss eigenständig erschlossen sein: Zufahrt, Wasser, Abwasser, Strom. Ohne Erschließung keine Baugenehmigung und eingeschränkter Verkehrswert.

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Häufige Fragen – Grundstücksteilung
Was kostet eine Grundstücksteilung?
Vermessung 2.000–4.000 €, Grundbuch/Notar 500–1.500 €, insgesamt typisch 2.500–5.500 €.
Wie lange dauert die Teilung?
Vermessung 2–6 Wochen, Katasterfortführung 2–4 Wochen, Grundbuch 4–8 Wochen. Insgesamt 2–4 Monate.
Brauche ich eine Genehmigung?
Eine Teilungsgenehmigung ist in MV seit 2006 nicht mehr erforderlich. Aber die Teilgrundstücke müssen B-Plan-konform sein.
Wann lohnt sich eine Teilung?
Wenn ein Teil des Grundstücks verkauft werden soll, bei Nachverdichtung oder zur Aufteilung im Erbfall.
Was passiert mit bestehenden Belastungen?
Grundschulden, Dienstbarkeiten und Lasten werden auf die neuen Flurstücke übertragen – ggf. mit Einschränkungen durch die Bank.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine baurechtliche oder vermessungstechnische Beratung.
Quellen: VermKatG MV, BauGB, GBO, eigene Beratungspraxis Rostock.
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