Immobilienlexikon · Buchstabe G
Grunderwerbsteuer – einfach erklärt für Immobilienkäufer
Die Grunderwerbsteuer ist die größte Einzelposition bei den Kaufnebenkosten. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt sie 6,0 % des Kaufpreises – das sind bei 300.000 Euro stolze 18.000 Euro.
Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Das Finanzamt erteilt erst nach Eingang die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung – ohne sie bleibt der Käufer rechtlich gesehen kein Eigentümer. Was genau besteuert wird, welche Ausnahmen es gibt und wie die Steuer in Rostock konkret wirkt, klärt diese Seite.
Definition: Was ist die Grunderwerbsteuer?
Definition · GrEStG
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Ländersteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien anfällt. Sie wird auf Basis des Kaufpreises berechnet und ist vom Käufer zu zahlen. Die Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein Steuersatz von 6,0 %. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Steuersatz im Bundesvergleich
Die Grunderwerbsteuer ist Ländersache. MV liegt mit 6,0 % im oberen Drittel:
3,5 % – Bayern, SachsenDie günstigsten Bundesländer. Bei 300.000 € Kaufpreis: 10.500 € GrESt.
6,0 % – MV, Hamburg, Berlin u.a.In Rostock: bei 300.000 € fallen 18.000 € GrESt an. 7.500 € mehr als in Bayern.
6,5 % – Brandenburg, NRW u.a.Der Höchstsatz. Bei 300.000 € Kaufpreis: 19.500 € GrESt.
Ablauf: Von der Beurkundung bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Nach dem Notartermin läuft ein fester Prozess:
1. Notar meldet den KaufDer Notar ist gesetzlich verpflichtet, den Kaufvertrag innerhalb von zwei Wochen dem Finanzamt zu melden.
2. Steuerbescheid kommtDas Finanzamt schickt dem Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid. Zahlungsfrist: in der Regel vier Wochen.
3. UnbedenklichkeitsbescheinigungNach Zahlungseingang stellt das Finanzamt die Bescheinigung aus. Erst damit kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vornehmen.
Zeitfaktor: Zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung vergehen in Rostock typischerweise 6 bis 12 Wochen – die Grunderwerbsteuer ist dabei selten der Engpass, aber ohne sie geht nichts.
Ausnahmen: Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
Das GrEStG kennt mehrere Befreiungstatbestände:
Erwerb von Ehepartnern / eingetragenen Lebenspartnern: Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern sind steuerfrei (§ 3 Nr. 4 GrEStG). Das gilt auch bei Scheidung.
Erbschaft und Schenkung: Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer, sondern der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Aber: Wenn der Erbe das geerbte Grundstück weiterverkauft, fällt für den Käufer ganz normal GrESt an.
Geringfügige Erwerbe: Kaufpreise unter 2.500 € sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG) – in der Praxis bei Immobilien irrelevant.
Grunderwerbsteuer in Rostock & MV
Zuständig für die Erhebung ist das Finanzamt Rostock. Einige regionale Besonderheiten:
Hohe Belastung bei günstigen Objekten: In Stadtteilen wie
Dierkow oder
Toitenwinkel mit Kaufpreisen ab 80.000–120.000 € für Eigentumswohnungen fallen 4.800–7.200 € GrESt an. Relativ zum Kaufpreis wirken die 6 % hier besonders schwer auf die Gesamtrendite von
Kapitalanlegern.
Neubauprojekte: Bei Bauträgerverträgen bemisst sich die GrESt am Gesamtpreis (Grundstück + Gebäude), sofern ein einheitlicher Vertrag vorliegt. In
Warnemünde oder der
Stadtmitte kann das bei Neubauten ab 400.000 € schnell 24.000 € und mehr GrESt bedeuten.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer
Kann ich die Grunderwerbsteuer in MV reduzieren?
Nur in Ausnahmefällen. Wenn bewegliche Gegenstände (z. B. Einbauküche, Markise) im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, fällt darauf keine GrESt an. Die Beträge müssen realistisch sein – überhöhte Ansätze erkennt das Finanzamt. Ansonsten gilt: Der Steuersatz von 6,0 % ist nicht verhandelbar.
Wann muss die Grunderwerbsteuer gezahlt werden?
Nach Erhalt des Steuerbescheids – die Frist beträgt in der Regel vier Wochen. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornimmt.
Zahlt der Verkäufer auch Grunderwerbsteuer?
Nein. Die GrESt schuldet der Käufer. In seltenen Fällen vereinbaren Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag eine abweichende Kostentragung – aber gegenüber dem Finanzamt bleibt der Käufer der Steuerschuldner.
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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Steuersätze können sich durch Landesgesetze ändern (Stand: März 2026). Bei konkreten Steuerfragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.