Immobilienlexikon · Buchstabe G
Der Grundbuchauszug zeigt auf einen Blick, wem eine Immobilie gehört und womit sie belastet ist. Für Verkäufer, Käufer und Banken ist er das wichtigste Dokument rund um Grundbesitz.
Beim Immobilienverkauf fordert ihn der Notar automatisch an. Aber auch Eigentümer sollten ihren Grundbuchauszug kennen – er zeigt, ob noch alte Grundschulden eingetragen sind, ob ein Nießbrauch besteht oder ob jemand ein Wohnrecht hat.
In Rostock ist das Amtsgericht Rostock (Zochstraße 13, 18057 Rostock) zuständig. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Notare, Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse. Alternativ beauftragt man einen Notar – dieser hat in der Regel schnelleren Zugriff.
Der Notar fordert in der Regel selbst einen aktuellen Grundbuchauszug an – oft kurz vor dem Beurkundungstermin. Als Eigentümer müssen Sie sich darum nicht kümmern. Für eigene Zwecke genügt ein Auszug, der nicht älter als 3–6 Monate ist.
Nein. Nur Eigentümer, Notare, Behörden und Personen mit berechtigtem Interesse haben Antragsrecht. Ein Kaufinteressent hat kein automatisches Recht auf Einsicht – dafür braucht er ein schriftliches Kaufangebot oder die Zustimmung des Eigentümers.
Ein beglaubigter Auszug kostet je nach Seitenanzahl ca. 10–20 € pro Seite. Ein einfacher amtlicher Ausdruck ist günstiger (ca. 5–10 €). Bei Beauftragung eines Notars kommen dessen Dienstleistungskosten hinzu.
Ein einfacher Grundbuchauszug genügt für die Vorbereitung eines Kaufs in der Regel. Ein beglaubigter Auszug trägt den Stempel des Grundbuchamts und wird von Behörden, Gerichten oder Banken verlangt, wenn ein Nachweis mit Beweiskraft erforderlich ist. Für den Notartermin genügt in den meisten Fällen ein aktueller, nicht beglaubigter Auszug.
In MV ist das Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht verantwortlich – für Rostock das Amtsgericht Rostock. Ein schriftlicher oder persönlicher Antrag ist möglich. Alternativ kann ein Notar oder Makler mit Vollmacht den Auszug beantragen, was bei Zeitdruck den Prozess erheblich beschleunigt.
Der Grundbuchauszug enthält: das Bestandsverzeichnis (Flurstück, Lage, Fläche), Abteilung I (Eigentümer inkl. Erbanteil), Abteilung II (Lasten wie Wegerechte, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte) und Abteilung III (Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken). Aus diesen Angaben lässt sich die rechtliche Situation einer Immobilie vollständig beurteilen.
Wir schauen im Rahmen unserer Wertermittlung in Abteilung II und III Ihres Grundbuchs und klären, ob Belastungen den Verkauf erschweren könnten – bevor es zum Notartermin kommt.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.