Immobilienlexikon · Buchstabe G · Grundbuchauszug

Grundbuchauszug – Inhalt, Beantragung & Kosten in MV

Der Grundbuchauszug ist die offizielle Abschrift des Grundbuchblatts – Pflichtdokument bei jedem Immobilienkauf. Er zeigt auf einen Blick, wem das Grundstück gehört, welche Belastungen eingetragen sind und ob Rechte Dritter bestehen. Ohne aktuellen Auszug kein seriöser Kauf.

Erfahren Sie, wie Sie einen Grundbuchauszug beantragen, was er enthält und worauf Sie als Käufer achten sollten. Auch die Begriffe Grundbuch, Grundschuld und Auflassungsvormerkung werden erklärt.

10–20 €Kosten
Amtsgerichtzuständig
Onlinemöglich (Portal)
BerechtigtesInteresse nötig
Definition · Grundbuchauszug

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift des Grundbuchblatts. Er gibt den aktuellen Inhalt des Grundbuchs wieder – Eigentümer, Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechte. Der Auszug kann beglaubigt (20 €, rechtswirksam) oder unbeglaubigt (10 €, zur Information) beantragt werden.

Was steht im Grundbuchauszug?
Der Auszug bildet den vollständigen Inhalt des Grundbuchblatts ab.

Bestandsverzeichnis

Beschreibung des Grundstücks: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksgröße, Wirtschaftsart. Bei Eigentumswohnungen auch der Miteigentumsanteil.

Abteilung I – Eigentümer

Name des aktuellen Eigentümers, Grundlage des Erwerbs (Auflassung, Erbfolge) und Eintragungsdatum.

Abteilung II – Lasten

Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Vormerkungen, Erbbaurecht. Jede Eintragung kann den Wert und die Nutzbarkeit des Grundstücks beeinflussen.

Abteilung III – Grundpfandrechte

Grundschulden, Hypotheken und deren Rang. Für die Baufinanzierung ist die Rangstelle entscheidend.

Beantragung in MV
Es gibt mehrere Wege, einen Grundbuchauszug zu erhalten.

Amtsgericht (persönlich)

In Rostock beim Amtsgericht Rostock, Grundbuchamt. Berechtigtes Interesse nachweisen (Kaufinteresse, Eigentumsnachweis). Bearbeitungszeit: wenige Tage bis 2 Wochen.

Online-Portal

Über das Grundbuchportal MV können Notare und zugelassene Nutzer online Einsicht nehmen. Privatpersonen nutzen meist den Weg über den Notar oder das Amtsgericht.

Kosten im Überblick
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt.

Unbeglaubigt: 10 €

Zur Information und Prüfung ausreichend. Reicht für die erste Einschätzung beim Immobilienkauf. Wird vom Notar oft ohnehin vor dem Kaufvertrag eingeholt.

Beglaubigt: 20 €

Amtlich beglaubigte Abschrift mit Dienstsiegel. Erforderlich für Behörden, Banken und rechtliche Zwecke. Bei der Baufinanzierung verlangt die Bank in der Regel eine beglaubigte Fassung.

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Häufige Fragen – Grundbuchauszug
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein unbeglaubigter Auszug kostet 10 €, ein beglaubigter 20 € beim Amtsgericht. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich.
Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?
Nur Personen mit berechtigtem Interesse – Eigentümer, Kaufinteressenten (mit Nachweis), Notare, Banken und Behörden.
Wie lange dauert die Beantragung?
Beim Amtsgericht Rostock wenige Tage bis 2 Wochen. Über den Notar geht es oft schneller, da dieser elektronische Einsicht hat.
Brauche ich einen beglaubigten Auszug?
Für die Baufinanzierung und behördliche Zwecke ja. Zur reinen Information und Kaufprüfung reicht die unbeglaubigte Fassung.
Was ist der Unterschied zum Grundbuch?
Das Grundbuch ist das amtliche Register selbst. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift (Kopie) dieses Registers zu einem bestimmten Stichtag.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte das zuständige Amtsgericht kontaktieren.
Quellen: GBO, GNotKG, Amtsgericht Rostock, eigene Beratungspraxis.
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