StartseiteLexikonF › Flurkarte

Immobilienlexikon · Buchstabe F

Flurkarte (Liegenschaftskarte) – einfach erklärt

Die Flurkarte zeigt die amtliche Lage und Begrenzung eines Grundstücks – sie ist die „Landkarte“ des Katasteramts. Beim Immobilienverkauf ist sie ein Pflichtdokument, das Grundbuch und Realität zusammenführt.

Der offizielle Name lautet heute „Liegenschaftskarte“, im Alltag sagt aber fast jeder Flurkarte oder Katasterkarte. Unabhängig vom Namen: Ohne dieses Dokument lässt sich kein Grundstücksverkauf sauber abwickeln – und manche Überraschung wird erst hier sichtbar.

Definition: Was ist eine Flurkarte?

Definition
Die Flurkarte (Liegenschaftskarte) ist die maßstäbliche Darstellung aller Flurstücke in einem Flurbezirk. Sie zeigt die amtlich vermessenen Grenzen, die Flurstücksnummern, die Lage von Gebäuden und die Nutzungsart des Bodens. Zusammen mit dem Liegenschaftsbuch bildet sie das Liegenschaftskataster – das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke, auf das sich auch das Grundbuch bezieht.

Was steht in einer Flurkarte?

FlurstücksgrenzenDie amtlich vermessenen Grundstücksgrenzen mit Grenzpunkten. Basis für die Fläche, die im Grundbuch eingetragen ist. Abweichungen zwischen Zaun und Grenze sind nicht selten.
FlurstücksnummernJedes Flurstück hat eine eindeutige Nummer innerhalb einer Flur und Gemarkung. Diese Nummer verknüpft das Kataster mit dem Grundbuch – die Zuordnung ist eindeutig.
Gebäude & NutzungGebäudegrundrisse in ihrer Lage zum Grundstück. Nutzungsarten (Wohnbaufläche, Garten, Wald, Ackerland). Angrenzende Straßen, Wege und Gewässer.

Wann brauchen Sie eine Flurkarte?

Die Flurkarte ist in mehreren Situationen erforderlich oder sinnvoll:

Immobilienverkauf: Notar und Käufer benötigen die Flurkarte als Nachweis der Grundstücksgrenzen. Banken verlangen sie regelmäßig für die Finanzierungsprüfung.
Bauvorhaben: Für Bauanträge, Teilungsgenehmigungen und Grenzbebauungen ist die Flurkarte Pflichtanlage.
Grenzstreitigkeiten: Die amtlichen Grenzen der Flurkarte sind die verbindliche Referenz – nicht der Zaun, die Hecke oder „das war schon immer so“.
Wertermittlung: Zuschnitt, Ausrichtung und Nachbarbebauung lassen sich aus der Flurkarte ablesen – relevante Faktoren für den Verkehrswert.

Flurkarte in Rostock & MV beantragen

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK) bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Für Rostock erhalten Sie die Flurkarte beim:

Katasteramt Rostock – Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Amt für Geoinformation und Bodenordnung. Die Bestellung ist persönlich, schriftlich oder über das Geoportal MV möglich. Kosten: ca. 15 bis 50 € je nach Format und Beglaubigung.

Alternativ sind Auszüge aus der Liegenschaftskarte auch über manche Notare oder das Geoportal MV (geoport-mv.de) digital abrufbar.

Verwandte Begriffe im Lexikon

Häufige Fragen zur Flurkarte

Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Lageplan?

Die Flurkarte ist der amtliche Katasterauszug mit den vermessenen Grenzen. Ein Lageplan wird von einem Vermessungsingenieur für einen konkreten Zweck erstellt (z. B. Bauantrag) und enthält zusätzliche Informationen wie Höhenangaben, Abstandsflächen und geplante Gebäude. Für den Immobilienverkauf reicht in der Regel die Flurkarte.

Wie aktuell ist eine Flurkarte?

Die Flurkarte wird vom Katasteramt fortgeführt und bildet den aktuellen Stand der Vermessung ab. Allerdings kann es nach Neubauten, Teilungen oder Grenzkorrekturen einige Wochen dauern, bis die Karte aktualisiert ist. Fragen Sie bei Zweifeln nach dem Fortführungsstand.

Kann ich die Flurkarte auch online einsehen?

Ja – in Mecklenburg-Vorpommern über das Geoportal MV (geoport-mv.de). Dort können Sie Liegenschaftskarten digital abrufen. Für eine beglaubigte Ausfertigung (z. B. für den Notar) müssen Sie sich an das zuständige Katasteramt wenden.

Unterlagen für den Verkauf zusammenstellen?

Flurkarte, Grundbuch, Energieausweis – wir wissen, was Sie brauchen, und helfen beim Beschaffen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information. Für amtliche Auskünfte zu Katasterdaten wenden Sie sich an das zuständige Amt. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.