Immobilienlexikon · Prozess & Ablauf
Der letzte Schritt beim Immobilienkauf – die Umschreibung im Grundbuch.
Die Eigentumsumschreibung ist der rechtstechnische Vorgang, durch den der Käufer einer Immobilie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer zivilrechtlich Eigentümer – nicht bereits mit dem Notartermin.
1. Notartermin & Auflassung: Käufer und Verkäufer erklären die Auflassung (§ 925 BGB). Der Notar beantragt gleichzeitig die Auflassungsvormerkung – sie sichert den Käufer vor Zwischenverfügungen.
2. Kaufpreiszahlung: Der Notar teilt dem Käufer mit, sobald alle Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Erst dann zahlt der Käufer den Kaufpreis.
3. Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt Rostock setzt Grunderwerbsteuer fest (MV: 6 % seit 2012). Nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
4. Grundbuchumschreibung: Notar reicht alle Unterlagen beim Grundbuchamt Rostock (Amtsgericht, Holbeinplatz) ein. Das Grundbuchamt trägt den neuen Eigentümer ein.
Die Gesamtdauer vom Notartermin bis zur Eintragung beträgt in Rostock typischerweise 6–12 Wochen, in Auslastungsphasen auch bis zu 16 Wochen. Das Grundbuchamt Rostock hat aktuell (Stand 2025) Bearbeitungszeiten von 4–8 Wochen.
Zeitfaktoren: Schnelligkeit der Grunderwerbsteuerfestsetzung (Finanzamt Rostock, i. d. R. 2–4 Wochen), Vorlage der Löschungsbewilligungen durch Gläubiger (1–3 Wochen), Kapazität des Grundbuchamts.
Während der Wartezeit ist der Käufer durch die Auflassungsvormerkung geschützt: Spätere Belastungen des Verkäufers sind ihm gegenüber unwirksam.
Im Kaufvertrag wird üblicherweise ein Übergabetermin vereinbart, der vor der Grundbuchumschreibung liegt. Ab diesem Tag trägt der Käufer Kosten und erhält Einnahmen (z. B. Mieten bei Kapitalanlage in Rostock).
Diese Trennung von wirtschaftlichem Besitz und rechtlichem Eigentum ist normal. Grundsteuer, Versicherung und Nebenkostenabrechnung gehen mit dem Übergabetag über.
Büchel Immobilien Rostock – persönlich, kompetent, lokal.
Hinweis: Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.