Immobilienlexikon · Buchstabe E
Eigenbedarf – einfach erklärt für Vermieter und Käufer
Eigenbedarf ist der häufigste Grund für eine Vermieterkündigung bei Wohnraum. Die Hürden sind allerdings hoch – und Fehler im Verfahren können teuer werden.
Wer eine vermietete Immobilie kauft oder erbt und selbst einziehen will, stößt schnell auf das Thema Eigenbedarf. Auch beim Verkauf von Mehrfamilienhäusern spielt es eine Rolle: Käufer prüfen, ob Eigenbedarf durchsetzbar wäre. Diese Seite erklärt die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf und die Besonderheiten in Rostock.
Definition: Was ist Eigenbedarf?
Definition · § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Mietwohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Es handelt sich um einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, der eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags erlaubt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Eigenbedarf konkret begründen – also die Person benennen und den Nutzungswunsch nachvollziehbar darlegen.
Voraussetzungen und Kündigungsfristen
Eine Eigenbedarfskündigung ist an strenge formale und inhaltliche Voraussetzungen gebunden:
Berechtigter PersonenkreisDer Vermieter selbst, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Ehepartner/Lebenspartner und Haushaltsmitglieder (z. B. Pflegeperson). Cousins, Nichten und entferntere Verwandte reichen in der Regel nicht aus.
KündigungsfristenMietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate. Mietdauer 5–8 Jahre: 6 Monate. Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung.
Widerspruchsrecht des MietersMieter können der Kündigung widersprechen, wenn der Auszug eine unzumutbare Härte darstellt (§ 574 BGB) – z. B. bei hohem Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnung.
Achtung nach Umwandlung: Wird ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt und erstmals verkauft, gilt eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis zu 10 Jahren. In Rostock gilt aktuell die 3-Jahres-Frist.
Eigenbedarf beim Immobilienverkauf
Eigenbedarf betrifft nicht nur Vermieter, sondern auch Verkäufer und Käufer:
Verkauf einer vermieteten WohnungDer Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) gilt. Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Eigenbedarf kann er erst nach Eigentumsumschreibung anmelden – mit den regulären Fristen.
Preiseinfluss auf den VerkehrswertVermietete Wohnungen erzielen oft 10–20 % weniger als leerstehende – weil der Käufer das Mietverhältnis übernimmt und Eigenbedarf nicht sofort durchsetzbar ist.
Eigenbedarf in Rostock – Praxis und Besonderheiten
Rostock hat spezifische Rahmenbedingungen, die beim Thema Eigenbedarf relevant sind:
Angespannter Wohnungsmarkt: In der
Kröpeliner-Tor-Vorstadt und
Steintor-Vorstadt sind Mietwohnungen stark nachgefragt. Gerichte prüfen Eigenbedarfskündigungen in solchen Lagen besonders genau – der Mieter-Schutz ist hier tendenziell stärker als in Randbezirken.
MFH-Aufteilungen: In Rostock werden vereinzelt
Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt. Hier greift das
Mietervorkaufsrecht – und nach der Umwandlung die Sperrfrist von 3 Jahren für Eigenbedarfskündigungen.
Plattenbau-Wohnungen: In
Lütten Klein oder
Evershagen sind viele Wohnungen im Eigentum großer Wohnungsunternehmen. Eigenbedarf spielt hier eine geringere Rolle – relevanter ist er bei privaten Eigentümern in innerstädtischen Altbauvierteln.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Häufige Fragen zum Eigenbedarf
Kann ich direkt nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden?
Grundsätzlich ja – aber erst nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, und nur mit den regulären Kündigungsfristen. Bei umgewandelten Wohnungen (ehemals Miethaus → Eigentumswohnung) gilt eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren. Ein vorgetäuschter Eigenbedarf kann zu Schadensersatzforderungen des Mieters führen.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Wenn der Vermieter die Wohnung nach der Kündigung nicht selbst nutzt, kann der Mieter Schadensersatz verlangen – etwa für Umzugskosten und die Differenz zur höheren neuen Miete. Die Gerichte nehmen vorgetäuschten Eigenbedarf sehr ernst.
Gilt die Eigenbedarfskündigung auch bei befristeten Mietverträgen?
Nein. Befristete Mietverträge können während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden – auch nicht wegen Eigenbedarf. Der Vermieter muss das Ende der Befristung abwarten.
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Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Eigenbedarfskündigungen sind komplex – bei konkreten Fällen empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht.