Bauleitplanung – wie Gemeinden die Bebauung steuern
Die Bauleitplanung bestimmt, was wo gebaut werden darf. Sie ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen und betrifft jeden Grundstückskauf, jedes Bauvorhaben und jede Immobilienbewertung.
Das Baugesetzbuch (BauGB) unterscheidet zwei Stufen: den Flächennutzungsplan als vorbereitende und den Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Beide zusammen entscheiden darüber, ob auf einem Grundstück in Rostock ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus oder gar nichts gebaut werden darf.
Die Bauleitplanung ist die planerische Vorbereitung und Steuerung der baulichen Nutzung von Grundstücken durch die Gemeinde. Sie umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und den Bebauungsplan (verbindliche Bauleitplanung). Rechtsgrundlage sind §§ 1–13 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen und die verschiedenen Belange gegeneinander abwägen.
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Flächennutzungsplan (FNP)
Der FNP zeigt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet. Er unterscheidet Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen und Verkehrsflächen. Der FNP ist nicht rechtsverbindlich für den Bürger, sondern nur verwaltungsintern bindend. Details: Flächennutzungsplan.
Bebauungsplan (B-Plan)
Der B-Plan wird aus dem FNP entwickelt und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen: Art und Maß der baulichen Nutzung, Baulinien, GFZ, Dachform und mehr. Er gilt als Satzung und ist für jedermann bindend. Details: Bebauungsplan.
Wie entsteht ein Bauleitplan?
1. Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss wird ortsüblich bekanntgemacht. Ab diesem Zeitpunkt gelten bereits Veränderungssperren (§ 14 BauGB).
2. Frühzeitige Beteiligung
Bürger und Behörden werden informiert und können Stellungnahmen abgeben (§ 3 Abs. 1 BauGB). In Rostock erfolgt das über öffentliche Auslegung und Bürgerversammlungen.
3. Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf liegt mindestens einen Monat öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB). Jedermann kann Einwendungen erheben. Die Gemeinde muss sich mit jeder Stellungnahme auseinandersetzen.
4. Abwägung & Satzungsbeschluss
Die Gemeinde wägt alle öffentlichen und privaten Belange ab und beschließt den Plan als Satzung. Nach Genehmigung und Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.
Beschleunigtes Verfahren
Für kleine Plangebiete im Innenbereich gibt es das beschleunigte Verfahren (§ 13a BauGB) – ohne Umweltprüfung und mit kürzeren Fristen. In Rostocker Nachverdichtungsgebieten wird das häufig genutzt.
Warum die Bauleitplanung den Grundstückswert bestimmt
Bauleitplanung in Rostock & Mecklenburg-Vorpommern
Stadtentwicklung Rostock
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat über 200 rechtskräftige Bebauungspläne. Aktuelle Schwerpunkte: Nachverdichtung in der Südstadt und Reutershagen, Neubaugebiete in Gehlsdorf und Brinckmanshöhe, Revitalisierung der Warnowufer.
Einsicht in Bauleitpläne
Alle Bebauungspläne der Stadt Rostock sind im Geoportal öffentlich einsehbar. Für den Landkreis Rostock gelten die Bauleitpläne der einzelnen Gemeinden – bei Bedarf können wir die relevanten Unterlagen für Ihr Grundstück beschaffen.
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FAQ zur Bauleitplanung
Kann ich gegen einen Bebauungsplan vorgehen?
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