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IMMOBILIENLEXIKON
Voraussetzung für jedes Bauvorhaben – was in Rostock und MV genehmigungspflichtig ist und was nicht.
Wer in Rostock oder im Landkreis Rostock ein Grundstück kauft, um darauf zu bauen, muss die Baugenehmigung vor dem Kauf klären. Ist das Grundstück erschlossen? Welche Bebauung lässt der Bebauungsplan zu? Und welche Maßnahmen sind genehmigungsfrei? Das Bauordnungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) hat einige Besonderheiten.
Die LBauO MV unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten Vorhaben:
In Rostock gibt es für viele Stadtteile Bebauungspläne, die Bauweise, Geschossigkeit, Grundflächenzahl und Baufenster exakt festlegen. Im Landkreis Rostock weichen die Planungssituationen stark ab:
Büchel Immobilien vermarktet regelmäßig Grundstücke in Rostock und im Landkreis Rostock. Die Bebaubarkeit ist entscheidend für den Wert:
Das Bauamt Rostock hat gesetzlich 3 Monate Zeit für die Entscheidung ab vollständigen Unterlagen. In der Praxis dauern Genehmigungen für Einfamilienhäuser oft 3–6 Monate, bei komplexeren Vorhaben länger. Für verfahrensfreie Vorhaben entfällt die Wartezeit.
Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung MV und dem Bauwert des Vorhabens. Grobe Orientierung: 0,2–0,5 % der Bausumme, mindestens jedoch ca. 100–200 €. Für ein Einfamilienhaus mit 400.000 € Bausumme sind also ca. 800–2.000 € Genehmigungsgebühren zu erwarten.
Illegale Bauten (sog. Schwarzbauten) können von der Bauaufsicht mit einer Abrissverfügung belegt werden. Beim Kauf einer Immobilie sollte daher immer geprüft werden, ob alle baulichen Anlagen genehmigt sind – dazu gehören auch Anbauten und Garagen.
Ja, aber mit Risiko. Zur Absicherung empfiehlt sich eine auflösende Bedingung im Kaufvertrag (Kauf unter Vorbehalt der Baugenehmigung) oder zumindest eine Bauvoranfrage bei der Behörde vor dem Kauf.
Ja, der Verkauf einer Immobilie ist grundsätzlich auch ohne vorliegende Baugenehmigung möglich – allerdings müssen baurechtswidrige Zustände offengelegt werden. Fehlende oder abgelaufene Genehmigungen können den Wert erheblich mindern, da der Käufer das Risiko einer Nutzungsuntersagung oder Abrissverfugung übernimmt. In Rostock prüft das Stadtplanungsamt auf Anfrage den genehmigungsrechtlichen Status. Büchel Immobilien klärt solche Sachverhalte vor der Vermarktung, damit es am Notartermin keine Überraschungen gibt.
Büchel Immobilien bewertet bebaubare Grundstücke und klärt die planungsrechtliche Situation vorab.
Hinweis: Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025 – Büchel Immobilien Rostock.