Immobilienlexikon

Einheitswert

Was der Einheitswert ist, wie er berechnet wird und warum er durch die Grundsteuerreform an Bedeutung verliert.

Der Einheitswert wird vom Finanzamt festgestellt und dient als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer. Mit der Grundsteuerreform 2025 verliert er schrittweise an Bedeutung.

1964Basis West
1935Basis Ost
ab 2025Reform
FinanzamtBerechnung
Definition

Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt festgestellter Wert für Grundstücke und Gebäude, der als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Die Werte basieren auf den Wertverhältnissen von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) und werden durch die Grundsteuerreform ab 2025 schrittweise durch neue Bewertungsmodelle ersetzt.

Berechnung des Einheitswerts

Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert im Ertragswertverfahren (für Mietwohngrundstücke) oder im Sachwertverfahren (für Ein- und Zweifamilienhäuser). Grundlage sind Jahresrohmiete, Baujahr, Ausstattung und Grundstücksart. Da die Werte auf Jahrzehnte alten Verhältnissen basieren, spiegeln sie den tatsächlichen Marktwert in keiner Weise wider.

Einheitswert und Grundsteuer

Die Grundsteuer berechnet sich als: Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. In Rostock beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B aktuell 495 Prozent. Durch die niedrigen Einheitswerte (besonders in den neuen Bundesländern mit Basis 1935) fallen die Steuern oft erstaunlich gering aus.

Grundsteuerreform und Auswirkungen

Die Grundsteuerreform ersetzt den Einheitswert ab 2025 durch neue Bewertungsmodelle. Mecklenburg-Vorpommern wendet das Bundesmodell an, das Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Immobilienart und statistische Nettokaltmiete berücksichtigt. Für viele Eigentümer in Rostock bedeutet dies eine spürbare Veränderung der Grundsteuerbelastung.

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Einheitswertbescheid prüfen

Eigentümer erhalten einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Typische Fehler sind falsche Wohnflächenangaben, veraltete Ausstattungsmerkmale oder eine fehlerhafte Grundstücksklassifizierung. Besonders nach Umbauten oder Modernisierungen lohnt sich eine Überprüfung.

Einheitswert in Mecklenburg-Vorpommern

In den neuen Bundesländern basieren die Einheitswerte noch auf den Wertverhältnissen von 1935. Das führt zu extrem niedrigen Werten und entsprechend geringer Grundsteuer. Mit dem neuen Bewertungsmodell ab 2025 werden die Werte deutlich realistischer – die Hebesätze werden jedoch angepasst, um eine Aufkommensneutralität zu gewährleisten.

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Häufige Fragen
Was ist der Einheitswert?
Ein vom Finanzamt festgestellter Wert für Grundstücke und Gebäude, der als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Er basiert auf veralteten Wertverhältnissen.
Warum ist der Einheitswert so niedrig?
Weil er auf den Wertverhältnissen von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) basiert und seitdem nicht aktualisiert wurde. Der tatsächliche Marktwert liegt meist ein Vielfaches höher.
Was ändert die Grundsteuerreform?
Ab 2025 wird der Einheitswert durch ein neues Bewertungsmodell ersetzt. In MV gilt das Bundesmodell mit Bodenrichtwert, Fläche und statistischer Miete als Berechnungsgrundlage.
Muss ich meinen Einheitswertbescheid prüfen?
Es ist empfehlenswert. Fehler bei Wohnfläche oder Ausstattung können zu einer zu hohen Grundsteuer führen. Einspruch ist innerhalb eines Monats möglich.
Gilt der Einheitswert auch für die Erbschaftsteuer?
Früher ja, heute nicht mehr. Für die Erbschaftsteuer wird seit 2009 der Verkehrswert herangezogen, nicht der Einheitswert.
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Rostock?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B beträgt in Rostock aktuell 495 Prozent.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Stand: April 2026.
Quellen: Bewertungsgesetz (BewG) §§ 19–109 | Grundsteuergesetz (GrStG) | Grundsteuer-Reformgesetz 2019 | Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Hebesätze
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