IMMOBILIEN-LEXIKON · MIETRECHT & KÜNDIGUNG
Eigenbedarfskündigung – Ablauf, Muster & Fristen
Die Eigenbedarfskündigung ist die häufigste Form der Vermieterkündigung. Sie erfordert ein formgerechtes Schreiben mit konkreter Begründung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
Für Vermieter und Käufer vermieteter Immobilien in Rostock ein essentielles Thema.
§573 BGBRechtsgrundlage
SchriftformPflicht
3–9 Mon.Frist
Härtefall§574 BGB
DEFINITION
Die Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, bei der der Vermieter das Mietverhältnis beendet, weil er die Wohnung für sich oder nahe Angehörige benötigt. Sie muss schriftlich erfolgen und den Eigenbedarf konkret begründen.
ABLAUF & FORMVORSCHRIFTEN
So muss eine Eigenbedarfskündigung aussehen
Ein Formfehler kann die gesamte Kündigung unwirksam machen.
Pflichtangaben
Das Kündigungsschreiben muss enthalten: Name der Person, für die der Bedarf besteht, den Verwandtschaftsgrad zum Vermieter und die konkreten Gründe für den Bedarf (z. B. Umzug nach Rostock, Trennung, Pflege).
Kündigungsfristen
Die Frist hängt von der Mietdauer ab: 3 Monate (bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre). Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, um zum Monatsende zu wirken.
Alternativwohnung
Der Vermieter muss dem Mieter eine ggf. freistehende alternative Wohnung im selben Haus anbieten (BGH-Rechtsprechung). Unterlässt er dies, kann die Kündigung unwirksam sein.
Zustellung
Die Kündigung muss dem Mieter nachweisbar schriftlich zugehen. Empfehlung: persönliche Übergabe mit Zeugen oder Einschreiben mit Rückschein.
WIDERSPRUCH & HÄRTEFALL
Wann der Mieter sich wehren kann
Der Gesetzgeber schützt Mieter vor unzumutbaren Härten.
Härtefallgründe
Der Mieter kann widersprechen bei: hohem Alter, schwerer Krankheit, Schwangerschaft, fehlender Ersatzwohnung am Ort, langer Wohndauer oder besonderen sozialen Bindungen (§574 BGB). Der Widerspruch muss 2 Monate vor Fristende schriftlich erfolgen.
Räumungsklage
Zieht der Mieter nicht aus, muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen. Das Gericht prüft dann die Wirksamkeit der Kündigung und wägt Vermieter- gegen Mieterinteressen ab. Dauer: oft 6–12 Monate.
Praxis-Tipp: Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung ist oft die schnellere und günstigere Lösung als eine Räumungsklage – für beide Seiten. EIGENBEDARF IN ROSTOCK & MV
Regionale Praxis
In MV gelten keine erweiterten Sperrfristen – ein Vorteil für Käufer vermieteter Wohnungen.
Standardfrist 3 Jahre
In Rostock gilt nur die gesetzliche 3-Jahres-Sperrfrist bei umgewandelten Eigentumswohnungen. Keine erweiterte Sperrfrist wie in Hamburg oder München.
Marktpraxis
Beim Kauf vermieteter Wohnungen im Landkreis Rostock ist die Eigenbedarfsstrategie oft Teil der Ankaufsprüfung. Makler beraten zu Fristen und Erfolgsaussichten.
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HÄUFIGE FRAGEN
Fragen & Antworten
Wie muss eine Eigenbedarfskündigung formuliert sein?
Schriftlich, mit konkreter Benennung der Person und des Grundes. Die Person, der Verwandtschaftsgrad und die Nutzungsabsicht müssen nachvollziehbar dargelegt werden (§573 Abs. 3 BGB).
Welche Fristen gelten bei der Eigenbedarfskündigung?
3 Monate (Mietdauer bis 5 Jahre), 6 Monate (5–8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre). Die Frist läuft zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats zugehen.
Kann der Mieter die Eigenbedarfskündigung ablehnen?
Ja, bei unbilliger Härte (§574 BGB). Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Fristablauf schriftlich erfolgen. Das Gericht wägt dann die Interessen beider Seiten ab.
Was kostet eine Eigenbedarfskündigung?
Die Kündigung selbst ist kostenlos. Bei einem
Aufhebungsvertrag sind Abfindungen von 3–6 Monatsmieten üblich. Eine Räumungsklage kostet je nach Streitwert 2.000–5.000 € inklusive Anwalt.
Gilt in Rostock eine Sperrfrist?
Nur die gesetzliche 3-Jahres-Sperrfrist bei umgewandelten Eigentumswohnungen. Eine kommunale Verlängerung wie in Ballungszentren gibt es in Rostock nicht.
Vermietete Wohnung in Rostock verkaufen?
Kostenlose Ersteinschätzung – inklusive Eigenbedarfs-Beratung.
📌 HinweisDieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Eigenbedarfskündigungen sollten immer anwaltlich geprüft werden. Stand: April 2026.
Quellen: §573, §574 BGB – Mietrecht · BGH-Rechtsprechung · Deutscher Mieterbund · Büchel Immobilien – Marktexpertise Rostock
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