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Immobilienlexikon – Vertragsrecht

Bauträgervertrag

Was ein Bauträgervertrag regelt, welche Fallstricke lauern – und wie Käufer sich schützen können.

Der Bauträgervertrag kombiniert Grundstückskauf und Werkvertrag in einem notariellen Vertrag. Wir erklären die wichtigsten Klauseln, typische Risiken und worauf Sie in MV achten müssen.

NotariellBeurkundung
MaBVZahlungsschutz
7 RatenAbschläge
5 JahreGewährleistung
Definition – Bauträgervertrag

Ein Bauträgervertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, bei dem der Bauträger sich verpflichtet, ein Grundstück zu übereignen und darauf ein Gebäude zu errichten oder umzubauen. Er unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und dem Werkvertragsrecht.

Vertragsinhalt
Die wichtigsten Klauseln
Diese Bestandteile muss jeder Bauträgervertrag enthalten.

Baubeschreibung

Detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens: Materialien, Ausstattung, Grundrisse, technische Standards. Oft der Streitpunkt Nr. 1.

Zahlungsplan nach MaBV

Maximal 7 Raten, gekoppelt an den Baufortschritt. Erste Rate (30 %) erst nach Beginn der Erdarbeiten.

§ 3 Abs. 2 MaBV

Fertigstellungstermin

Verbindlicher Termin mit Vertragsstrafe bei Verzug. Ohne festen Termin haben Käufer kaum Handhabe bei Verzögerungen.

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Käuferschutz
Sicherheiten im Bauträgervertrag
Diese Absicherungen schützen Ihr investiertes Kapital.

Auflassungsvormerkung

Sichert den Eigentumsanspruch im Grundbuch – muss VOR der ersten Zahlung eingetragen werden.

Fertigstellungsbürgschaft

Bankbürgschaft über 5 % der Vertragssumme nach § 7 MaBV. Unverzichtbar als Absicherung gegen Insolvenz.

Gewährleistung 5 Jahre

Mängelansprüche verjähren nach 5 Jahren ab Abnahme. Mängel sofort schriftlich rügen und dokumentieren.

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Praxis-Tipps
Worauf Käufer achten sollten
Diese Fehler sollten Sie beim Bauträgervertrag vermeiden.

Baubeschreibung prüfen

Vage Formulierungen wie „hochwertige Ausstattung“ sind wertlos. Fordern Sie exakte Angaben zu Materialien und Marken.

Sonderwünsche schriftlich

Alle Änderungen am Standard müssen als Nachtrag zum Vertrag notariell beurkundet werden.

Abnahme nicht vorschnell

Bei der Bauabnahme alle Mängel protokollieren. Nach Abnahme kehrt sich die Beweislast um – zu Ihrem Nachteil.

Häufige Fragen
FAQ – Bauträgervertrag
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Bauträgervertrag.
Muss ein Bauträgervertrag notariell beurkundet werden?
Ja, zwingend. Da der Vertrag eine Grundstücksübertragung enthält, ist die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB vorgeschrieben.
Was regelt die MaBV beim Bauträgervertrag?
Die MaBV schützt Käufer vor Überzahlung: Maximal 7 Raten, gekoppelt an den Baufortschritt. Außerdem muss der Bauträger Sicherheiten stellen.
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Bauträgervertrag?
5 Jahre ab Abnahme für Baumängel. Für Planungsfehler können längere Fristen gelten. Mängel sofort schriftlich rügen.
Was passiert bei Bauverzögerungen?
Wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart ist, kann der Käufer Vertragsstrafen und ggf. Schadensersatz geltend machen. Ohne festen Termin ist das schwierig.
Kann ich vom Bauträgervertrag zurücktreten?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen: erhebliche Mängel, massive Bauverzögerung oder Insolvenz des Bauträgers. Ein einfaches Rücktrittsrecht gibt es nicht.

Fragen zu Bauträgervertrag?

Unsere Experten beraten Sie persönlich – unverbindlich und kostenfrei.

HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Bauträgerverträge immer von einem Fachanwalt prüfen.
Quellen: BGB §§ 631 ff., 311b | MaBV §§ 3, 7 | Verbraucherzentrale | Stand: 2026
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