Baugenehmigungsfreiheit
Welche Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern keine Baugenehmigung brauchen – und worauf Sie trotzdem achten müssen.
Die Landesbauordnung M-V befreit bestimmte kleine Vorhaben von der Genehmigungspflicht. Das spart Zeit und Gebühren, entbindet aber nicht von der Einhaltung aller Bauvorschriften.
Baugenehmigungsfreiheit bedeutet, dass bestimmte Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V ohne förmliche Genehmigung errichtet werden dürfen. Alle anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen – etwa Abstandsflächen, Brandschutz und Bebauungspläne – müssen dennoch eingehalten werden.
Kleinbauten bis 10 m²
Gartenhäuser, Geräteschuppen und überdachte Stellplätze bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe sind in der Regel genehmigungsfrei.
Einfriedungen ≤ 2 m
Zäune, Mauern und Hecken bis 2 m Höhe benötigen keine Genehmigung – sofern der Bebauungsplan nichts anderes vorschreibt.
Terrassenüberdachungen
Überdachte Terrassen bis 30 m² sind genehmigungsfrei, wenn sie bestimmte Abstands- und Höhenvorgaben einhalten.
LBauO M-V § 61
Die Landesbauordnung M-V regelt genau, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind – Katalog prüfen lohnt sich.
Bebauungsplan beachten
Auch genehmigungsfreie Bauten müssen sich an Festsetzungen im B-Plan halten: Baugrenze, GRZ, Dachform.
Anzeigepflicht möglich
Einige Vorhaben sind zwar genehmigungsfrei, müssen aber beim Bauamt angezeigt werden (§ 62 LBauO M-V).
Nachbarrechte
Auch ohne Genehmigung können Nachbarn bei Verstößen gegen Abstandsflächen Einspruch erheben.
Rückbaupflicht
Wird ohne Genehmigung gebaut und verstößt das Vorhaben gegen Vorschriften, droht eine Rückbauanordnung.
Dokumentation
Halten Sie Maße, Abstände und Fotos fest – bei späterem Verkauf ist die Dokumentation Gold wert.
Baugenehmigung
Ablauf, Kosten und Fristen des Genehmigungsverfahrens in Mecklenburg-Vorpommern.
Abstandsflächen
Mindestabstände zu Nachbargrundstücken nach LBauO M-V einfach erklärt.
Baulast
Öffentlich-rechtliche Verpflichtung auf einem Grundstück – Bedeutung und Prüfung.
Welche Bauvorhaben sind in MV genehmigungsfrei?
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