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Immobilienlexikon – Baurecht

Baugenehmigungsfreiheit

Welche Bauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern keine Baugenehmigung brauchen – und worauf Sie trotzdem achten müssen.

Die Landesbauordnung M-V befreit bestimmte kleine Vorhaben von der Genehmigungspflicht. Das spart Zeit und Gebühren, entbindet aber nicht von der Einhaltung aller Bauvorschriften.

§ 61 LBauORechtsgrundlage
Keine GebührKostenvorteil
PflichtenBleiben bestehen
2 WochenAnzeigefrist
Definition – Baugenehmigungsfreiheit

Baugenehmigungsfreiheit bedeutet, dass bestimmte Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V ohne förmliche Genehmigung errichtet werden dürfen. Alle anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen – etwa Abstandsflächen, Brandschutz und Bebauungspläne – müssen dennoch eingehalten werden.

Grundlagen
Was ist genehmigungsfrei?
Die LBauO M-V listet in § 61 zahlreiche Vorhaben auf, die keiner Baugenehmigung bedürfen.

Kleinbauten bis 10 m²

Gartenhäuser, Geräteschuppen und überdachte Stellplätze bis 10 m² Grundfläche und 3 m Höhe sind in der Regel genehmigungsfrei.

Einfriedungen ≤ 2 m

Zäune, Mauern und Hecken bis 2 m Höhe benötigen keine Genehmigung – sofern der Bebauungsplan nichts anderes vorschreibt.

Terrassenüberdachungen

Überdachte Terrassen bis 30 m² sind genehmigungsfrei, wenn sie bestimmte Abstands- und Höhenvorgaben einhalten.

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Regionale Praxis
Baugenehmigungsfreiheit in Rostock und MV
In Mecklenburg-Vorpommern gelten landesspezifische Regelungen, die sich von anderen Bundesländern unterscheiden.

LBauO M-V § 61

Die Landesbauordnung M-V regelt genau, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind – Katalog prüfen lohnt sich.

Bebauungsplan beachten

Auch genehmigungsfreie Bauten müssen sich an Festsetzungen im B-Plan halten: Baugrenze, GRZ, Dachform.

Anzeigepflicht möglich

Einige Vorhaben sind zwar genehmigungsfrei, müssen aber beim Bauamt angezeigt werden (§ 62 LBauO M-V).

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Praxis-Tipps
Das sollten Sie beachten
Genehmigungsfreiheit heißt nicht regelungsfrei – diese Punkte sind entscheidend.

Nachbarrechte

Auch ohne Genehmigung können Nachbarn bei Verstößen gegen Abstandsflächen Einspruch erheben.

Rückbaupflicht

Wird ohne Genehmigung gebaut und verstößt das Vorhaben gegen Vorschriften, droht eine Rückbauanordnung.

Dokumentation

Halten Sie Maße, Abstände und Fotos fest – bei späterem Verkauf ist die Dokumentation Gold wert.

Häufige Fragen
FAQ – Baugenehmigungsfreiheit
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um baugenehmigungsfreiheit.
Welche Bauvorhaben sind in MV genehmigungsfrei?
Kleinbauten bis 10 m², Einfriedungen bis 2 m Höhe, bestimmte Terrassenüberdachungen und weitere in § 61 LBauO M-V aufgelistete Vorhaben.
Muss ich genehmigungsfreie Bauten dem Bauamt melden?
Nicht immer, aber für bestimmte Vorhaben besteht nach § 62 LBauO M-V eine Anzeigepflicht. Prüfen Sie den konkreten Katalog.
Gelten Abstandsflächen auch bei genehmigungsfreien Bauten?
Ja. Die Befreiung von der Genehmigungspflicht entbindet nicht von der Einhaltung der Abstandsflächen nach § 6 LBauO M-V.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue und es nicht genehmigungsfrei ist?
Das Bauamt kann eine Nutzungsuntersagung oder Rückbauanordnung erlassen. Zusätzlich drohen Bußgelder.
Beeinflusst genehmigungsfreies Bauen den Immobilienwert?
Ja – undokumentierte Anbauten können beim Verkauf zu Problemen führen. Saubere Dokumentation schützt den Verkehrswert.

Fragen zu Baugenehmigungsfreiheit?

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Bauvorhaben empfehlen wir die Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt oder einem Fachanwalt für Baurecht.
Quellen: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), insb. §§ 61–62 | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V | Stand: 2026
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