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Baugenehmigung – was in Rostock und MV genehmigungspflichtig ist

Ohne Baugenehmigung kein legaler Bau. In Mecklenburg-Vorpommern gelten besondere Regeln – und manche Maßnahmen sind verfahrensfrei.

Wer in Rostock oder im Landkreis bauen, umbauen oder die Nutzung ändern will, muss die Genehmigungspflicht klären. Die Landesbauordnung MV hat Besonderheiten, die vor dem Grundstückskauf bekannt sein sollten.

LBauO MVRechtsgrundlage
3–6 Mon.Bearbeitungszeit
0,2–0,5 %Gebühren (Bausumme)
RostockLokale Praxis
Definition

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zum Errichten, Ändern oder Nutzen einer baulichen Anlage. In Rostock erteilt das Bauamt der Hanse- und Universitätsstadt die Genehmigung, im Landkreis Rostock die jeweiligen Ämter und Gemeinden. Ohne Genehmigung sind genehmigungspflichtige Vorhaben illegal und können zur Abrissverfügung führen.

Genehmigungspflicht
Was ist genehmigungspflichtig – was nicht?

Die LBauO MV unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen, verfahrensfreien und genehmigungsfreigestellten Vorhaben.

Genehmigungspflichtig

Neubau von Wohngebäuden, Aufstockungen, wesentliche Umbauten, Nutzungsänderungen (z. B. Gewerbe zu Wohnen), gewerbliche Bauten und Windenergieanlagen.

Verfahrensfrei

In MV u. a. Garagen bis 50 m², Nebengebäude bis 10 m³, Terrassenüberdachungen bis 30 m², Carports unter bestimmten Bedingungen. Dennoch müssen Abstandsflächen eingehalten werden.

Genehmigungsfreistellung

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans können Wohngebäude unter bestimmten Bedingungen ohne Genehmigung, aber mit Anzeigepflicht errichtet werden.

Nutzungsänderung

Auch ohne bauliche Veränderung kann eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sein – z. B. Ferienwohnung statt Dauerwohnung oder Büro statt Ladengeschäft.

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Ablauf
So läuft das Genehmigungsverfahren in Rostock ab

Vom Bauantrag bis zur Genehmigung vergehen in Rostock typischerweise 3–6 Monate.

Schritt 1: Bauvoranfrage (optional)Klärt vorab, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Empfehlenswert vor dem Grundstückskauf, um Planungssicherheit zu haben.
Schritt 2: Bauantrag einreichenDer Architekt reicht Bauantragsunterlagen (Lageplan, Bauzeichnungen, Statik, Energienachweis) beim Bauamt ein. Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren.
Schritt 3: Prüfung und BeteiligungDas Bauamt prüft Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht und beteiligt ggf. Nachbarn und Fachbehörden. Bei Widersprüchen wird nachgefordert.
Schritt 4: Genehmigung und AuflagenDie Baugenehmigung enthält oft Auflagen (z. B. zu Stellplätzen, Begrünung, Lärmschutz). Sie gilt in MV drei Jahre – danach erlischt sie, wenn nicht mit dem Bau begonnen wurde.

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Regional
Baugenehmigung in Rostock und MV

Rostocker Besonderheiten und praktische Hinweise für Bauherren und Käufer.

Bauamt Rostock

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat ein eigenes Bauamt mit eigener Satzung. Bearbeitungszeiten variieren je nach Komplexität des Vorhabens zwischen 8 Wochen und 6 Monaten.

Denkmalschutz beachten

In Rostocker Altstadt-Bereichen und bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich die Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Das verlängert das Verfahren, kann aber steuerliche Vorteile bringen.

Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Baugenehmigung in Rostock?
In der Regel 3–6 Monate. Einfache Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans gehen schneller (8–12 Wochen). Komplexe Projekte oder Vorhaben im Außenbereich können länger dauern.
Was kostet eine Baugenehmigung?
Die Gebühren richten sich nach der Bausumme und betragen in MV ca. 0,2–0,5 % der Baukosten. Für ein Einfamilienhaus mit 300.000 € Baukosten rechnen Sie mit 600–1.500 € Genehmigungsgebühren.
Kann ich ohne Baugenehmigung bauen?
Verfahrensfreie Vorhaben (z. B. Garagen bis 50 m² in MV) brauchen keine Genehmigung, müssen aber trotzdem alle baurechtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere Abstandsflächen. Genehmigungspflichtige Schwarzbauten können zur Abrissverfügung führen.
Sollte ich vor dem Grundstückskauf eine Bauvoranfrage stellen?
Unbedingt empfehlenswert. Die Bauvoranfrage klärt, ob und wie auf dem Grundstück gebaut werden darf. Kosten: ca. 50–500 €. Das ist eine sinnvolle Investition vor dem Kauf eines Baugrundstücks.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Bauberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: April 2026.
Quellen: LBauO MV (Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern), BauGB (Baugesetzbuch), BauNVO, VwVfG. Redaktion: Büchel Immobilien, Rostock.
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