Selbstauskunft Mieter – Fragen, Grenzen & Datenschutz
Die Mieterselbstauskunft ist ein Standardformular bei der Wohnungsbewerbung. Vermieter dürfen aber nicht alles fragen – der Datenschutz setzt klare Grenzen.
Zwischen berechtigtem Informationsinteresse des Vermieters und Persönlichkeitsrecht des Mieters gibt es eine klare Grenze. Wer die Regeln kennt, vermeidet Abmahnungen.
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, den Vermieter von Mietinteressenten vor Vertragsabschluss verlangen. Die Zulässigkeit der Fragen richtet sich nach dem berechtigten Interesse des Vermieters und der DSGVO. Die Interessentenqualifizierung ist ein verwandter Prozess.
Personalien
Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift – Pflichtangaben zur Identifikation.
Einkommen & Beruf
Nettoeinkommen, Arbeitgeber, Beschäftigungsverhältnis – der Vermieter darf prüfen, ob die Miete tragbar ist.
Mietverhältnis
Anzahl der einziehenden Personen, Haustiere, Mietschulden – ja, diese Frage ist zulässig.
Religion & Ethnie
Fragen nach Religionszugehörigkeit, Herkunft oder Ethnie sind nach AGG verboten.
Familienplanung
Schwangerschaft, Kinderwunsch, sexuelle Orientierung – alles unzulässig und diskriminierend.
Partei & Vorstrafen
Politische Zugehörigkeit und Vorstrafen dürfen nicht abgefragt werden.
Zweckbindung
Daten dürfen nur für die Mieterauswahl erhoben werden. Nach Abschluss müssen Daten abgelehnter Bewerber gelöscht werden.
Einwilligung
Die Selbstauskunft sollte eine DSGVO-konforme Einwilligungserklärung enthalten – mit Hinweis auf Zweck, Speicherdauer und Widerrufsrecht.
Aufbewahrung
Unterlagen abgelehnter Bewerber: Löschung nach 6 Monaten. Daten des Mieters: für die Vertragsdauer.
Hohe Nachfrage
Bei beliebten Wohnungen in der KTV oder Warnemünde bewerben sich oft 50+ Interessenten. Eine strukturierte Selbstauskunft spart Zeit.
Unser Ansatz
Büchel Immobilien verwendet DSGVO-konforme Formulare und prüft Bonität diskret über Gehaltsnachweise und SCHUFA.
Muss ich als Mieter eine Selbstauskunft ausfüllen?
Darf der Vermieter nach meinem Einkommen fragen?
Was wenn ich bei unzulässigen Fragen lüge?
Wie lange darf der Vermieter meine Daten speichern?
Mieterauswahl mit Büchel Immobilien
Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.