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Immobilienlexikon

Werbungskostenpauschale – §9a EStG für Vermieter

Der Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a EStG) von 1.230 € wird automatisch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gibt es keinen eigenen Pauschbetrag – hier müssen die tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.

Vermieter sollten daher jede Ausgabe belegen. Die Summe der tatsächlichen Werbungskosten übersteigt den allgemeinen Pauschbetrag bei Immobilien fast immer deutlich.

1.230 €Arbeitnehmer-P.
Kein V+VPauschbetrag
Belege nötigFür Vermieter
§ 9a EStGRechtsgrund
Definition

Der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a EStG (1.230 € seit 2023) gilt nur für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) existiert kein Pauschbetrag – Vermieter müssen ihre Werbungskosten einzeln nachweisen und belegen.

Für Vermieter
Warum der Pauschbetrag bei V+V nicht gilt
Vermieter profitieren stattdessen vom unbegrenzten Einzelnachweis.

Kein Pauschbetrag

Anders als bei Arbeitnehmern gibt es für Vermieter keinen automatischen Pauschbetrag. Jede Position – von der AfA über Schuldzinsen bis zur Kleinreparatur – muss in der Anlage V einzeln aufgeführt und belegt werden.

Vorteil Einzelnachweis

In der Praxis ist der Einzelnachweis fast immer günstiger als ein hypothetischer Pauschbetrag. Allein die AfA auf den Gebäudeanteil übersteigt bei den meisten Immobilien 1.230 € bei weitem. Beispiel: 200.000 € Gebäudeanteil × 2 % = 4.000 € AfA/Jahr – das 3,2-Fache des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

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Belegpflicht

Sammeln Sie alle Belege systematisch: Rechnungen für Reparaturen, Kontoauszüge für Zinszahlungen, Fahrtenbuch oder Kilometeraufstellung, Grundsteuerbescheide, Versicherungspolice, Verwalterabrechnungen. Digital reicht – das Finanzamt akzeptiert Scans.

Häufig vergessen

Fahrtkosten zur Immobilie (30 ct/km Entfernungspauschale), Telefon-/Internetkosten (anteilig), Büromaterial, Fachliteratur, Steuerberatungskosten (anteilig V+V), Kontoführungsgebühr für Mietkonto (pauschal 16 €/Jahr anerkannt), Mitgliedsbeitrag Eigentümerverein.

Steuerberater-Tipp: Führen Sie ein separates Bankkonto für Mieteinnahmen und -ausgaben. Das erleichtert die Zuordnung und den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erheblich. Kosten für die Kontoführung sind wiederum Werbungskosten.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag im Kontext
Wann der allgemeine Pauschbetrag trotzdem relevant wird.

Kumulierung

Ein Arbeitnehmer, der gleichzeitig vermietet, profitiert von beidem: 1.230 € Pauschbetrag auf das Gehalt und unbegrenzte Werbungskosten auf die Mieteinnahmen. Beide Einkunftsarten werden separat berechnet und dann zusammengeführt.

Verlustverrechnung

Entstehen aus V+V Verluste (Werbungskosten > Mieteinnahmen), werden diese mit dem zu versteuernden Gehalt verrechnet. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt davon unberührt – er wird separat angesetzt.

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Regionaler Bezug
Steuervorteile für Vermieter in Rostock
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Moderate Preise

Die moderaten Kaufpreise in Rostock bedeuten zwar niedrigere absolute AfA-Beträge als in München oder Hamburg – aber die Relation zwischen Steuervorteil und Investition ist oft günstiger. Die Netto-Mietrenditen in Rostock (3–5 %) liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Empfehlung

Jeder Vermieter in Rostock sollte eine Anlage V abgeben – auch wenn die Mieteinnahmen gering sind. Die Kombination aus AfA, Schuldzinsen und laufenden Kosten führt in den ersten Jahren fast immer zu steuerlich relevanten Verlusten.

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Häufige Fragen
FAQ – Werbungskostenpauschale
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Gibt es eine Werbungskostenpauschale für Vermieter?
Nein, für Einkünfte aus Vermietung gibt es keinen Pauschbetrag. Alle Kosten müssen einzeln nachgewiesen werden.
Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?
1.230 € (seit 2023), die automatisch bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden – nicht bei Mieteinnahmen.
Lohnt sich der Einzelnachweis bei Vermietung?
Fast immer – allein die AfA übersteigt bei den meisten Immobilien den Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich.
Was wird bei Vermietung oft vergessen?
Fahrtkosten, Kontoführungsgebühr, Fachliteratur, anteilige Steuerberaterkosten und Mitgliedsbeiträge.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Für die individuelle Steuerstrategie wenden Sie sich an einen Steuerberater. Stand: April 2026.
Quellen: § 9a EStG (Pauschbeträge), § 9 EStG (Werbungskosten), § 21 EStG (Einkünfte aus V+V).
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