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Immobilienlexikon

Untervermietung – Regeln, Erlaubnis & Risiken im Mietrecht

Bei einer Untervermietung überlässt der Mieter seine Wohnung ganz oder teilweise einem Dritten gegen Entgelt. Das Mietrecht regelt genau, wann der Vermieter zustimmen muss – und wann er es nicht darf.

Ob WG-Zimmer, Airbnb oder Zwischenlösung bei Auslandsaufenthalt: Ohne Erlaubnis des Vermieters ist Untervermietung ein Kündigungsgrund. Wir erklären die Rechtslage für Mieter und Vermieter in Rostock.

§ 540 BGBRechtsgrundlage
ErlaubnisVoraussetzung
ZuschlagMöglich
KündigungBei Verstoß
Definition

Untervermietung (§ 540 BGB) liegt vor, wenn der Hauptmieter die Mietsache oder einen Teil davon einem Dritten zum Gebrauch überlässt – in der Regel gegen Zahlung einer Untermiete. Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Ohne Erlaubnis des Vermieters ist die Untervermietung grundsätzlich nicht gestattet.

Rechtliche Grundlagen
Wann muss der Vermieter zustimmen?
Das BGB unterscheidet zwischen Anspruch auf Erlaubnis und freiem Ermessen des Vermieters.

Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB)

Der Mieter hat einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entsteht. Typische Gründe: Trennung vom Partner, finanzielle Engpässe, beruflicher Auslandsaufenthalt. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur bei wichtigem Grund versagen.

Komplette Überlassung

Wird die gesamte Wohnung überlassen (z. B. Airbnb-Vermietung während der Abwesenheit), besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Erlaubnis. Der Vermieter kann frei entscheiden. Dauerhafte gewerbliche Kurzzeitvermietung an Touristen ist ohne ausdrückliche Genehmigung in der Regel unzulässig.

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Praxis
Untervermietung in der Praxis
Vom WG-Zimmer bis zur temporären Überlassung – was Mieter beachten müssen.

Untermietzuschlag

Der Vermieter kann die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter einen angemessenen Untermietzuschlag zahlt (§ 553 Abs. 2 BGB). In Rostock liegt dieser typischerweise bei 10–20 % der anteiligen Miete. Der Zuschlag gleicht die höhere Abnutzung durch die zusätzliche Person aus.

Untermietvertrag

Zwischen Hauptmieter und Untermieter sollte ein eigener Mietvertrag geschlossen werden. Dieser regelt Miethöhe, Kaution, Kündigungsfristen und Hausordnung. Der Untermieter hat keinen direkten Vertrag mit dem Vermieter und ist bei Kündigung des Hauptmietvertrags nicht geschützt.

Praxistipp: Immer die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen, bevor der Untermieter einzieht. Mündliche Zusagen reichen im Streitfall nicht. Bei einer Eigentumswohnung prüfen, ob die Gemeinschaftsordnung zusätzliche Regelungen enthält.
Risiken
Konsequenzen unerlaubter Untervermietung
Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert die fristlose Kündigung.

Abmahnung & Kündigung

Der Vermieter kann den Hauptmieter bei unerlaubter Untervermietung abmahnen und nach fruchtloser Fristsetzung fristlos kündigen (§ 543 BGB). Bei besonders schwerwiegenden Fällen – etwa gewerblicher Kurzzeitvermietung – kann die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

Schadensersatz

Entsteht durch den Untermieter ein Schaden an der Mietsache, haftet der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber. Der Hauptmieter kann den Untermieter in Regress nehmen, trägt aber das Ausfallrisiko. Eine Haftpflichtversicherung des Untermieters ist dringend empfohlen.

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Regionaler Bezug
Untervermietung in Rostock & MV
Besonderheiten für den Rostocker Mietmarkt.

Marktlage

In Rostock ist Wohnraum gefragt – besonders in der KTV und Stadtmitte. Untervermietung von WG-Zimmern an Studierende ist weit verbreitet. Vermieter sollten klare Regelungen im Mietvertrag treffen, um Konflikte zu vermeiden.

Ferienwohnungen

In Warnemünde und den Seebädern gelten kommunale Regelungen zur Kurzzeitvermietung. Eine dauerhafte Nutzung als Ferienwohnung ohne Genehmigung kann ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Die Zweckentfremdungssatzung der Hansestadt Rostock ist zu beachten.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
FAQ – Untervermietung
Die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Darf ich meine Wohnung untervermieten?
Teilweise ja – bei berechtigtem Interesse (§ 553 BGB) hat der Mieter einen Anspruch auf Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung. Die komplette Überlassung der Wohnung bedarf der freien Zustimmung des Vermieters.
Was passiert bei Untervermietung ohne Erlaubnis?
Der Vermieter kann abmahnen und bei Fortsetzung fristlos kündigen. In schweren Fällen ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich.
Kann der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen?
Ja, § 553 Abs. 2 BGB erlaubt einen angemessenen Zuschlag. In Rostock sind 10–20 % der anteiligen Miete üblich.
Brauche ich einen Untermietvertrag?
Rechtlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Der Untermietvertrag regelt Rechte und Pflichten zwischen Haupt- und Untermieter klar und schützt beide Seiten.

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HinweisDieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Einzelfragen zum Mietrecht wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Stand: April 2026.
Quellen: §§ 540, 553 BGB, BGH-Urteil VIII ZR 349/13 (Untervermietungserlaubnis), Mietrecht MV, Zweckentfremdungssatzung Hansestadt Rostock.
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