Kapitalanlage & Investment
Multiplikator der Jahresnettomiete – Marktübersicht MFH Rostock 2024/2025
Der Ankaufsfaktor ist die wichtigste Verhandlungsgröße bei Mehrfamilienhaus-Transaktionen. Er basiert auf der Nettomiete – und liegt daher stets höher als das Kaufpreis-Miete-Verhältnis. Marktübersicht für Rostock 2024/2025.
Im Unterschied zum Kaufpreis-Miete-Verhältnis (das auf Kaltmiete basiert) verwendet der Ankaufsfaktor die Nettomiete – also die Kaltmiete nach Abzug nicht umlegbarer Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. In der MFH-Transaktion in Rostock ist der Ankaufsfaktor die typische Verhandlungsbasis zwischen Käufer und Verkäufer.
Beispiel MFH Rostock-Südstadt:
Jahreskaltmiete: 48.000 € (4.000 €/Monat)
Verwaltung 4 % + Instandhaltung 8 %: 5.760 € Kosten
Jahresnettomiete: 48.000 − 5.760 = 42.240 €
Kaufpreis: 1.050.000 €
→ Ankaufsfaktor = 1.050.000 / 42.240 = 24,9
Der Ankaufsfaktor und der Vervielfältiger nach ImmoWertV sind verwandte Konzepte: Beide drücken das Verhältnis von Kapital zu Ertrag aus. Der Vervielfältiger nach §16 ImmoWertV wird aus Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer abgeleitet – und ist damit die normierte Bewertungsgröße. Der Ankaufsfaktor ist die marktbasierte Transaktionsgröße.
Der Ankaufsfaktor ist der Multiplikator der Jahresnettomiete und ergibt sich aus Kaufpreis geteilt durch Jahresnettomiete. Er ist in der MFH-Transaktion die wichtigste Verhandlungsgröße zwischen Käufer und Verkäufer.
Das Kaufpreis-Miete-Verhältnis basiert auf der Kaltmiete (brutto). Der Ankaufsfaktor in der Investorenpraxis verwendet die Nettomiete (nach Abzug nicht umlegbarer Kosten). Der Ankaufsfaktor fällt daher stets höher aus als das Kaufpreis-Miete-Verhältnis.
Standard-MFH in Mittellagen Rostocks (Südstadt, Reutershagen) werden 2024/2025 typischerweise zum 20–26-fachen der Jahresnettomiete gehandelt. Toplagen (KTV, Stadtmitte) überschreiten teils den Faktor 26.
Der Vervielfältiger nach §16 ImmoWertV ist die normierte Bewertungsgröße aus Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer für das Ertragswertverfahren. Der Ankaufsfaktor ist die marktbasierte Verhandlungsgröße ohne normative Ableitung.
Primär bei MFH, aber auch bei größeren Wohnanlagen wird der Ankaufsfaktor genutzt. Einzelne Eigentumswohnungen werden öfter mit dem Kaufpreis-Miete-Verhältnis (Kaltmiete-Basis) bewertet.
Büchel Immobilien – persönliche Beratung, 30+ Jahre Markterfahrung in Rostock.
Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.