Immobilienlexikon · Buchstabe B
Der Bebauungsplan entscheidet, was auf einem Grundstück erlaubt ist. Wer ein Grundstück kauft oder bebauen möchte, muss ihn kennen – er regelt Nutzungsart, Geschosszahl, Dachform und Abstände.
Ob Einfamilienhaus, Aufstockung, Anbau oder Neubau – was erlaubt ist, steht im Bebauungsplan. Viele Käufer entdecken erst nach dem Kauf, dass ihre Bauvorstellungen mit dem geltenden B-Plan nicht vereinbar sind. Diese Seite erklärt die wichtigsten Festsetzungen – mit direktem Bezug auf Rostock und MV.
Der B-Plan enthält verbindliche Festsetzungen. Ohne Ausnahmegenehmigung muss sich jedes Bauvorhaben daran halten:
Die Stadt Rostock veröffentlicht alle aktuellen Bebauungsplanverfahren im Stadtportal Rostock (rostock.de → Bauen & Planen). Für konkrete Fragen ist das Stadtplanungsamt Rostock (Holbeinplatz 14, 18069 Rostock) zuständig.
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan – er zeigt die geplante Gesamtentwicklung einer Gemeinde, ist aber nicht direkt verbindlich. Der Bebauungsplan ist verbindlich und direkt anwendbar.
In diesem Fall greift § 34 BauGB (Innenbereich) oder § 35 BauGB (Außenbereich). Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die umgebende Bebauung einfügt. Im Außenbereich ist Bauen grundsätzlich unerwunscht.
Über das digitale Stadtportal Rostock (rostock.de → Bauen & Planen → Bauleitplanung) sind viele Pläne einsehbar. Für konkrete Fragen wenden Sie sich an das Stadtplanungsamt Rostock oder beauftragen eine Bauvoranfrage.
Fehlt ein Bebauungsplan, beurteilt sich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 oder § 35 BauGB: Im Innenbereich (§ 34) ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich in die Umgebung einfügt. Im Außenbereich (§ 35) ist Bauen grundsätzlich eingeschränkt. In Rostock gibt es sowohl Stadtteile mit ausführlichen Bebauungsplänen als auch ältere Bereiche, die über § 34 BauGB beurteilt werden. Eine Bauvoranfrage beim Stadtplanungsamt schafft frühzeitig Rechtssicherheit.
Bebauungspläne können von der Gemeinde geändert werden, wenn sich städtebauliche Ziele ändern. In Rostock werden B-Plan-Änderungen im Amtsblatt und auf der Website der Stadt veröffentlicht. Für Grundstückseigentümer und Investoren ist es wichtig, den aktuellen B-Plan zu prüfen – insbesondere bei Erbschaften, Langzeitbesitz oder geplanten Neubauprojekten. Büchel Immobilien prüft den aktuellen Planungsstand standardmäßig im Rahmen der Wertermittlung.
Wir prüfen mit Ihnen, was auf einem Grundstück in Rostock und im Landkreis realistisch umsetzbar ist – vor dem Kauf, nicht danach.
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026. – Büchel Immobilien Rostock.