📄 Ratgeber | Privatverkauf
Es geht auch ohne Makler. Aber es gibt Gründe, warum die meisten Verkäufer nach dem ersten Versuch lieber doch einen beauftragen. Dieser Ratgeber erklärt, was beim Privatverkauf in Rostock wirklich auf Sie zukommt – ohne Schmutzkübelei gegen Privates, aber auch ohne Schulterklopfen.
Was Sie beim Privatverkauf selbst erledigen müssen
Ein Makler übernimmt nicht nur die Besichtigungen – er koordiniert eine ganze Kette. Das alles liegt beim Privatverkauf bei Ihnen.
Ohne belastbare Preiseinschätzung riskieren Sie entweder Geld (zu billig) oder Monate Stillstand (zu teuer). Portaldaten reichen dafür nicht. Kostenlose Wertermittlung anfordern
Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Baugenehmigungen, ggf. Teilungserklärung, Nebenkostenabrechnungen bei Wohnungen. Ohne vollständige Unterlagen kein Notartermin.
Professionelle Fotos, belastbare Texte, alle Pflichtangaben (Energieausweis, Fläche, Provision). Schlechte Fotos kosten nachweislich Interessenten – und am Ende Geld. Was ein gutes Exposé braucht
ImmoScout24, Immowelt – Privatanzeigen sind möglich, aber teurer als bei Maklern und ohne Suchkunden-Netzwerk. Anfragen kommen rund um die Uhr und müssen qualifiziert werden.
Im Schnitt 5–12 Besichtigungen pro Objekt. Jede muss vor- und nachbereitet werden. Kaufinteressenten sind oft nur halb so entschieden wie sie klingen.
Wer bietet, muss auch finanzieren können. Ohne Finanzierungsbestätigung ist jede Verhandlung Zeit auf Vorschuss. Schufa-Selbstauskunft reicht nicht.
Als Eigentümer verhandeln Sie emotional. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Privatverkäufer am Ende unter dem erzielbaren Preis liegen.
Notarwahl, Kaufvertragsentwurf prüfen, Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Grunderwerbsteuer-Abwicklung. Fehler hier sind teuer.
Was beim Privatverkauf in Rostock oft schiefgeht
Zu hoch: Das Objekt „verbrennt“ am Markt, weil es monatelang online steht. Zu niedrig: Bares Geld verschenkt. Beide Fehler sind bei Privatverkäufern häufiger als gedacht.
Smartphone im Gegenlicht, vollgestellte Zimmer, kein Grundriss. 80 % der Kaufentscheidungen beginnen online – wer dort nicht überzeugt, bekommt keine Besichtigung.
Kein Energieausweis (büßgepflichtigt!), fehlender Grundbuchauszug, keine Wohngeldabrechnungen bei ETW. Jeder fehlende Nachweis verzögert oder gefährdet den Abschluss.
Viele Anfragen kommen von Leuten, die einfach nur schauen. Ohne systematische Qualifizierung verliert man wertvolle Stunden.
Arglistige Täuschung, fehlende Aufklärungspflichten, Haftung nach dem Kauf. Ohne rechtliche Absicherung kann ein Fehler Jahre später sehr teuer werden.
Wer direkt mit dem Käufer verhandelt, hat keinen neutralen Vermittler. Das kostet oft 2–5 % des Kaufpreises – mehr als jede Provision.
Wann funktioniert der Privatverkauf in Rostock?
Es gibt Fälle, in denen Privat klappen kann. Ehrlich gesagt.
Was kostet ein Makler in Rostock?
Das ist meist die entscheidende Frage – also direkt beantwortet.
Bei Wohn-Immobilien gilt seit 2020 das Hälftigkeitsprinzip nach § 656c BGB: Maklercourtage wird hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. In Rostock und MV liegt die übliche Gesamtprovision bei ca. 5,95 % (inkl. MwSt.), hälftig also ca. 2,975 % je Seite. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € wären das ca. 8.925 € für den Verkäufer. Bei Mehrfamilienhäusern (Verkäufer keine Verbraucher) gilt das Hälftigkeitsprinzip nicht – dort trägt der Käufer die Provision. Maklercourtage im Lexikon erklärt
Zum Vergleich: Ein professionell vermarktetes Objekt erzielt laut Studien im Schnitt 5–10 % höhere Kaufpreise als Privatverkäufe – was die Provision oft mehr als aufwiegt.
Häufige Fragen zum Privatverkauf in Rostock
Ja, das ist rechtlich möglich und kommt vor. Die Frage ist weniger das „Darf ich“ als das „Zahlt es sich aus“. Die Recherche, Unterlagenbeschaffung, Vermarktung, Besichtigungen und Verhandlung können schnell 60–100 Stunden Aufwand bedeuten – bei einem Objekt, an dem Sie emotional hängen. Viele unterschätzen das.
Grundbuchauszug (aktuell, max. 3 Monate), Energieausweis (Pflicht – bei Fehlen Buszgeld bis 15.000 €), Grundrisse, Baugenehmigung, bei Eigentumswohnung: Teilungserklärung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre, Protokoll der letzten Eigentümerversammlung. Bei vermieteten Objekten zusätzlich Mietvertrag und aktuelle Mietbescheinigung.
Der Angebotspreis. Zu hoch: Das Objekt verbrennt am Markt. Zu niedrig: Geld verschenkt. Beide Szenarien lassen sich mit einer neutralen Wertermittlung vorher vermeiden. Kostenlose Wertermittlung anfordern
Wenn das Objekt weniger als 10 Jahre in Ihrem Eigentum ist und es sich nicht um selbst genutztes Wohneigentum handelt, kann Spekulationssteuer anfällen. Das sollte vor dem Verkauf mit einem Steuerberater abgeklärt werden. Keine Steuerberatung durch Büchel.
Auf Ortskenntnis, nachweisbare Referenzen in Ihrer Objektart und Lage, klare Kommunikation über Provision und Prozess achten. Makler richtig einschätzen – unser Leitfaden
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Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Provisionshinweis bezieht sich auf marktübliche Sätze in Rostock/MV, Stand 2026.