WEG & Eigentumswohnung
Zertifizierter WEG-Verwalter
§ 26a WEG · IHK-Sachkundeprüfung – Pflichtnachweis seit dem 01.12.2023
Seit dem 1. Dezember 2023 können Wohnungseigentümer von ihrem WEG-Verwalter die Zertifizierung als „Zertifizierter Verwalter“ nach § 26a WEG verlangen. Die Regelung stärkt den Verbraucherschutz und sorgt für Mindestqualifikationen in der WEG-Verwaltung – auch in Rostock.
Definition
Zertifizierter WEG-Verwalter: Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG ist eine Person, die vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Sachkundeprüfung nach der Verwalter-Sachkundeverordnung (VerwalterSachkV) abgelegt hat und damit nachweist, dass sie die für die Tätigkeit als WEG-Verwalter erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse besitzt.
Gesetzliche Grundlage: § 26a WEG
§ 26a WEG wurde mit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) eingeführt und ist zum 1. Dezember 2023 in Kraft getreten. Danach hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch gegen die Gemeinschaft darauf, dass nur ein zertifizierter Verwalter bestellt wird. Die Norm schafft keine Bestellungspflicht für alle WEGs – aber das individuelle Recht jedes Eigentümers, Zertifizierung zu verlangen.
Bestehende Verwaltungsbestellungen vor dem 1.12.2023 genießen Bestandsschutz bis zum Ende der laufenden Bestellperiode. Verwalter, die bereits ohne Zertifikat tätig waren, hatten bis Ende 2022 Zeit, die Prüfung abzulegen.
Inhalt der IHK-Sachkundeprüfung
Rechtliche Kenntnisse· Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
· BGB (Schuldrecht, Sachenrecht)
· Grundbuchrecht
· Mietrecht
· Datenschutz (DSGVO)
· Insolvenzrecht
Kaufmänn. & technische Kenntnisse· Buchführung und Jahresabrechnung
· Wirtschaftsplan und Hausgeld
· Gebäudetechnik und Bauwesen
· Energetische Anforderungen (GEG)
· Vergabe und Ausschreibung
· Versicherungen
Wer ist von der Prüfung befreit?
Bestimmte Personengruppen sind nach § 7 VerwalterSachkV von der Prüfungspflicht befreit, wenn sie gleichwertige Kenntnisse nachweisen können:
Befreiungstatbestände: (1) Abschluss als Immobilienkaufmann/-frau oder Immobilienfachwirt/-in. (2) Abgeschlossenes Hochschulstudium mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft oder vergleichbar. (3) Mehrjährige (mind. 3 Jahre) nachgewiesene Berufspraxis als WEG-Verwalter in den letzten 10 Jahren vor dem 01.12.2020. Die IHK entscheidet über Befreiungsanträge.
Bedeutung für Eigentümer in Rostock
In Rostock sind mehrere gewerbliche WEG-Verwaltungen tätig. Mit Einführung des § 26a WEG können Eigentümer nun gezielt nach dem IHK-Zertifikat fragen und es als Bedingung für die Bestellung formulieren. Bei der Eigentümerversammlung empfiehlt Büchel Immobilien, das Zertifikat vorher schriftlich anzufordern und im Protokoll zu vermerken, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Praxis-Tipp Rostock: Beim Kauf einer Eigentumswohnung lohnt sich die Frage: Ist der aktuelle Verwalter nach § 26a WEG zertifiziert? Ein nicht zertifizierter Verwalter kann zwar noch im Amt sein (Bestandsschutz), aber das gibt Eigentümern ein Anfechtungsrecht bei der nächsten Neuwahl. Das Zertifikat gibt Sicherheit über die Qualifikation und ist ein Qualitätsmerkmal beim Wohnungskauf.
Häufige Fragen zum zertifizierten WEG-Verwalter
Muss jeder WEG-Verwalter ab sofort zertifiziert sein?
Nicht automatisch. Der § 26a WEG gibt jedem Eigentümer einen Anspruch darauf, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird – es ist also ein Recht, kein automatisch geltender Zwang. Bestehende Verwalterbestellungen laufen weiter und müssen erst bei der nächsten Neuwahl dem Zertifizierungsstandard entsprechen.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das IHK-Zertifikat als Zertifizierter Verwalter hat keine gesetzlich vorgeschriebene Verfallsdauer. Es wird durch einmalige bestandene Prüfung erworben und gilt dauerhaft. Allerdings empfehlen Verbände wie DDIV und VDIV regelmäßige Fortbildungen, um die Qualifikation aktuell zu halten.
Was kostet die IHK-Prüfung zum zertifizierten Verwalter?
Die Prüfungsgebühren variieren je nach IHK. In der Regel liegen die Prüfungsgebühren bei 200–400 € zuzüglich der Lehrgangskosten (meist 800–2.000 € für einen Vorbereitungskurs). Die IHK Rostock bietet die Prüfung in der Regel halbjährlich an.
Kann eine WEG trotz § 26a WEG einen nicht zertifizierten Verwalter bestellen?
Ja – die Eigentümerversammlung kann einen nicht zertifizierten Verwalter bestellen, wenn kein Eigentümer auf der Versammlung Einspruch erhebt. Solange kein Eigentümer sein Recht aus § 26a WEG geltend macht, ist die Bestellung wirksam. Das Recht erlischt nicht automatisch durch Schweigen.
Was hat sich durch § 26a WEG für Eigentümer praktisch geändert?
Eigentümer haben jetzt ein gesetzliches Qualitätsinstrument: Sie können die Zertifizierung des Verwalters fordern und dies als Bedingung für die Bestellung nennen. Das führt in der Praxis dazu, dass seriöse WEG-Verwaltungen das Zertifikat aktiv vorweisen und als Qualitätsmerkmal kommunizieren.