IMMOBILIENLEXIKON · FLÄCHE & BEWERTUNG
Die Wohnfläche bestimmt den Wert, die Miete und den Kaufpreis – und wird erstaunlich oft falsch berechnet.
Ob beim Verkauf, bei der Vermietung oder für den Energieausweis: Die korrekte Wohnfläche ist eine Schlüsselgröße. In Deutschland regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV), wie Balkone, Dachschrägen und Kellerräume zu berücksichtigen sind. Abweichungen von mehr als zehn Prozent können zur Mietminderung oder Kaufpreisanpassung führen.
Wintergärten werden je nach Beheizung unterschiedlich behandelt: beheizt = 100 %, unbeheizt = 50 %. Schwimmbäder und ähnliche Räume innerhalb der Wohnung zählen ebenfalls zu 50 %.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist die Wohnfläche die zentrale Bezugsgröße für den Quadratmeterpreis. Käufer vergleichen Angebote auf Basis der Wohnfläche – eine falsche Angabe verzerrt den Vergleich und kann nach dem Kauf zu Auseinandersetzungen führen.
Die Teilungserklärung weist häufig eine andere Fläche aus als die tatsächliche Wohnfläche nach WoFlV – weil sie auf der DIN 283 (Vorgängernorm) oder auf Bauzeichnungen basiert.
Ja, aber nur anteilig. Nach der Wohnflächenverordnung werden Balkone in der Regel zu 25 Prozent angerechnet, in besonderen Fällen (Südlage, überdacht, großzügig) bis zu 50 Prozent. Eine Vollzählung ist nach WoFlV nicht vorgesehen.
Im Mietrecht gilt eine Toleranz von etwa zehn Prozent. Ist die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter die Miete anteilig mindern und zu viel gezahlte Miete zurückfordern.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Stelle gibt es nicht. In der Praxis erstellen Architekten, Vermessungsingenieure oder spezialisierte Dienstleister die Berechnung. Beim Immobilienverkauf empfiehlt sich eine professionelle Vermessung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel (25 %) angerechnet. In Ausnahmefällen – bei besonderer Ausstattung oder Südausrichtung – können bis zu 50 % angesetzt werden. Das bedeutet: Ein 10 m² großer Balkon erhöht die Wohnfläche rechnerisch um 2,5 m². Bei der Vermarktung von Wohnungen in Rostock sollte die Berechnungsmethode im Exposé transparent angegeben werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Die Wohnfläche nach WoFlV umfasst ausschließlich Flächen, die zum Wohnen genutzt werden – also keine Keller, Garagen oder Abstellräume außerhalb der Wohnung. Die Nutzfläche (nach DIN 277) ist ein weiterer Begriff und enthält alle genutzten Flächen eines Gebäudes inkl. Nebenräumen und Technikflächen. Bei Immobilienanzeigen ist meistens die Wohnfläche nach WoFlV maßgeblich. Abweichungen können erheblich sein: Eine „100 m² Nutzfläche“ kann effektiv nur 85 m² Wohnfläche bedeuten.
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Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: März 2026.