Lexikon · Immobilienwissen A–Z
Selbstauskunft Mieter
Was Vermieter fragen dürfen – und was nicht. DSGVO, Datenschutz und Praxis.
Die Mieterselbstauskunft ist ein Standardformular, das Vermieter von Mietinteressenten vor Vertragsschluss anfordern. Sie enthält Angaben zu Person, Einkommen, Arbeitsverhältnis und ggf. Vorvermieter. Nicht jede Frage ist zulässig – das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO setzen klare Grenzen.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Selbstauskunft ist ein freiwilliges Formular, das der Mietinteressent ausfüllt. Sie dient dem Vermieter zur Einschätzung der Bonität und Zuverlässigkeit. Rechtlich besteht keine Pflicht zur Auskunft – aber: Wer keine abgibt, reduziert seine Chancen auf die Wohnung erheblich.
In der Praxis ist die Selbstauskunft neben SCHUFA-Auskunft und Einkommensnachweisen eines der drei Standarddokumente bei der Mieterauswahl.
Zulässige Fragen (Auswahl)
- Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift
- Beruf und Arbeitgeber (Art des Beschäftigungsverhältnisses)
- Nettoeinkommen (Faustregel: Miete max. 30–33 % des Nettos)
- Anzahl der einziehenden Personen (inkl. Kinder)
- Haustiere (soweit mietrelevant)
- Insolvenzverfahren oder eidesstattliche Versicherung
- Mietrückstände aus vorherigem Mietverhältnis
Unzulässige Fragen
Folgende Fragen sind nach DSGVO und AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) nicht erlaubt:
- Religion, ethnische Herkunft, politische Überzeugung
- Familienplanung, Schwangerschaft
- Vorstrafen (außer bei mietrelevanten Delikten)
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Sexuelle Orientierung
Unzulässige Fragen darf der Mietinteressent falsch beantworten – ohne Konsequenzen für das Mietverhältnis.
Tipps für Vermieter in Rostock
- Standardisiertes Formular verwenden – gleiche Fragen für alle Bewerber (Gleichbehandlung + Dokumentation).
- Nur mietrelevante Daten erheben – DSGVO-Grundsatz der Datensparsamkeit.
- Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung einholen (schriftlich).
- Daten nach Ablehnung löschen – Aufbewahrungsfrist max. 6 Monate.
- Kombination mit Bonitätsprüfung für belastbare Mieterauswahl.
Häufige Fragen
Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?
Welche Unterlagen gehören neben der Selbstauskunft zur Mieterbewerbung?
Darf ich als Vermieter die Angaben prüfen?
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.