Immobilienlexikon · Maklerrecht

Maklernachweis

Wann entsteht der Provisionsanspruch des Maklers – und was ist der Nachweis?

Der Maklernachweis ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers. Nur wenn der Makler dem Kaufinteressenten einen echten Nachweis erbracht hat, der kausal zum Vertragsabschluss geführt hat, entsteht ein Anspruch auf Maklerprovision.

▼ Definition
Maklernachweis bezeichnet im Sinne von § 652 BGB die Mitteilung der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags durch den Makler an den Auftraggeber. Der Nachweis muss konkret und kausal sein: Der Makler muss eine bestimmte Immobilie mit Eigentümerangabe oder die Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen haben, und der Hauptvertrag muss gerade aufgrund dieses Nachweises zustande gekommen sein.

Nachweismakler vs. Vermittlungsmakler

Der Nachweismakler (§ 652 BGB) weist lediglich die Gelegenheit nach – er nennt dem Käufer Adresse und Eigentümer des Objekts. Der Vermittlungsmakler geht darüber hinaus: Er führt aktiv Verhandlungen, organisiert Besichtigungen und begleitet den gesamten Verkaufsprozess bis zum Notartermin.

Büchel Immobilien arbeitet als Vollmakler (Vermittlungsmakler): Exposé, Besichtigungen, Kaufpreisverhandlung, Notarkoordination – alles aus einer Hand. Dieser Service minimiert das Risiko, dass die Kausalität des Nachweises angezweifelt wird.

Kausalität – das Herzstück des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch besteht nur, wenn der Nachweis kausal für den Vertragsabschluss war. Die Kausalität fehlt, wenn der Käufer die Immobilie bereits vor dem Maklerkontakt kannte.

Typischer Streitfall in Rostock: Käufer besichtigt über Makler, schließt den Vertrag aber direkt mit dem Verkäufer ab. Der Provisionsanspruch bleibt dennoch bestehen, wenn der Makler den Erstkontakt hergestellt hat (§ 652 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Provision bei Käufern und Verkäufern in Rostock

Nach § 656c BGB muss die Maklerprovision bei Wohnimmobilien hälftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, wenn der Makler von beiden Seiten beauftragt wurde. Büchel Immobilien hält sich an diese Teilung.

Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien (kein Verbraucherkauf) gilt das Halbteilungsprinzip nicht: Büchel Immobilien vereinbart hier Außenprovision mit dem Käufer. Dies entspricht § 656c BGB, der nur auf Verbraucher anwendbar ist.

Häufige Fragen zum Thema Maklernachweis

Was muss der Makler nachweisen, um Provision zu verlangen?
Er muss die konkrete Gelegenheit zum Vertragsabschluss nachgewiesen haben und dieser Nachweis muss kausal für den tatsächlich geschlossenen Kaufvertrag gewesen sein.
Kann ich Provision umgehen, indem ich direkt mit dem Verkäufer abschließe?
Nein. Wenn der Makler den Erstkontakt hergestellt hat und seine Tätigkeit kausal war, bleibt der Provisionsanspruch auch bei Direktabschluss bestehen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Rostock?
Für Wohnimmobilien gilt die Halbteilung: Käufer und Verkäufer zahlen je 1,785 % (bei 3,57 % Gesamtprovision) bzw. je 2,38 % (bei 4,76 %). Für Mehrfamilienhäuser vereinbart Büchel Immobilien Außenprovision direkt mit dem Käufer.
Muss der Maklervertrag schriftlich abgeschlossen werden?
Seit 23.12.2020 ja – für Kaufverträge über Wohnimmobilien (§ 656a BGB). Ohne schriftlichen Maklervertrag bei Wohnimmobilien besteht kein Provisionsanspruch mehr.
Was ist eine Maklerprovision-Rückerstattung?
Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, hat der Makler keinen Provisionsanspruch, selbst wenn er viel Aufwand betrieben hat. Die Provision entsteht nur bei Hauptvertragsabschluss.
Fragen? Wir beraten Sie kostenlos.

Büchel Immobilien Rostock – persönlich, kompetent, lokal.

Hinweis: Dieser Lexikonbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen, ohne Gewähr. Stand: 2025. Büchel Immobilien Rostock.