Immobilienlexikon · Buchstabe G · Garage & Carport

Garage & Carport – Baurecht, Kosten & Werteinfluss in MV

Garage oder Carport – beide schützen Ihr Fahrzeug, unterscheiden sich aber erheblich in Baurecht, Kosten und Werteinfluss. In Mecklenburg-Vorpommern gelten besondere Regelungen zur Genehmigungsfreiheit, die den Bau oft vereinfachen. Doch nicht jede Variante passt zu jedem Grundstück.

Erfahren Sie hier, wann eine Baugenehmigung nötig ist, welche Abstandsflächen gelten und wie Garagen den Beleihungswert Ihrer Immobilie beeinflussen.

§ 61 LBauOGenehmigungsfrei
30 m²max. ohne Antrag
5.000–25.000 €Kostenrahmen
3–5 %Wertplus
Definition · Garage & Carport

Eine Garage ist ein geschlossener, überdachter Abstellraum für Kraftfahrzeuge. Ein Carport ist eine offene oder teiloffene Überdachung ohne vollständige Wände. Beide zählen baurechtlich als Nebenanlagen und unterliegen den Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung.

Baurecht in Mecklenburg-Vorpommern
In MV sind Garagen und Carports unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei – das spart Zeit und Kosten.

Genehmigungsfrei bis 30 m²

Garagen und Carports mit einer Grundfläche bis 30 m² sind nach § 61 LBauO MV genehmigungsfrei. Die Abstandsflächenregelungen müssen trotzdem eingehalten werden.

Bebauungsplan beachten

Auch genehmigungsfreie Bauten müssen dem Bebauungsplan entsprechen. Festsetzungen zu Stellplätzen, Dachform oder Materialien können den Bau einschränken.

Praxis-Tipp:Vor dem Bau beim Bauamt nachfragen, ob Ihr Vorhaben tatsächlich genehmigungsfrei ist – insbesondere bei Grenzbebauung oder im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung.
Garage vs. Carport – Vergleich
Beide Varianten haben Vor- und Nachteile – die richtige Wahl hängt von Budget, Grundstück und Nutzung ab.

Garage

Vollständiger Schutz vor Witterung und Diebstahl. Zusätzlicher Stauraum für Werkzeug und Fahrräder. Höhere Baukosten, aber auch höherer Wertbeitrag zur Immobilie.

Carport

Kostengünstiger und schneller errichtet. Gute Belüftung verhindert Feuchtigkeitsstau. Weniger Schutz vor Einbruch und extremer Witterung. Optisch leichter.

Kosten im Überblick
Die Kosten variieren stark je nach Material, Größe und Ausstattung.

Carport: 1.500–8.000 €

Einfache Holz-Carports beginnen bei 1.500 €, Aluminium-Doppelcarports mit Seitenwänden können bis 8.000 € kosten. Fundament und Montage kommen hinzu.

Garage: 8.000–25.000 €

Fertiggaragen aus Beton ab 8.000 €, gemauerte Garagen mit Satteldach bis 25.000 €. Elektrik, Torantrieb und Entwässerung sind typische Zusatzkosten.

Werteinfluss auf die Immobilie
Garagen und Carports steigern den Marktwert – eine Garage mehr als ein Carport.

Garage: +3 bis 5 %

Eine massive Garage erhöht den Verkehrswert spürbar. Banken berücksichtigen sie beim Beleihungswert. Besonders in Stadtrandlagen wie Evershagen oder Dierkow ein klarer Pluspunkt.

Carport: +1 bis 2 %

Ein gepflegter Carport wird positiv bewertet, bringt aber weniger Wertzuwachs als eine geschlossene Garage. Bei Banken wird er teilweise gar nicht angesetzt.

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Häufige Fragen – Garage & Carport
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Garage?
In MV sind Garagen bis 30 m² Grundfläche nach § 61 LBauO genehmigungsfrei. Die Abstandsflächenregelungen und der Bebauungsplan müssen aber eingehalten werden.
Was kostet eine Fertiggarage?
Fertiggaragen aus Beton kosten ab 8.000 € inklusive Lieferung. Hinzu kommen Fundamentarbeiten (1.500–3.000 €) und ggf. Elektrik und Torantrieb.
Steigert eine Garage den Immobilienwert?
Ja, eine massive Garage kann den Marktwert um 3 bis 5 % steigern. Banken berücksichtigen sie auch beim Beleihungswert.
Darf ich an die Grundstücksgrenze bauen?
Garagen dürfen in MV an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn die Wandhöhe 3 m und die Gesamtlänge 9 m je Grenze nicht überschreiten.
Carport oder Garage – was ist besser?
Das hängt von Budget und Bedarf ab. Garagen bieten mehr Schutz und Wertbeitrag, Carports sind günstiger und schneller errichtet.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine baurechtliche Beratung. Regelungen können sich ändern – beim zuständigen Bauamt nachfragen.
Quellen: LBauO MV § 6, § 61, BauNVO, eigene Beratungspraxis Rostock & MV.
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