Immobilien-Lexikon · Wohnformen & Steuer
Einliegerwohnung – Steuer, Genehmigung & Vermietung
Die Einliegerwohnung ist eine separate Wohneinheit innerhalb eines Eigenheims mit eigenem Zugang.
In Rostock und dem Landkreis nutzen viele Eigentümer Einliegerwohnungen als zusätzliche Einnahmequelle. Steuerlich und baurechtlich gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten.
DEFINITION
Steuerliche Vorteile
Die Vermietung einer Einliegerwohnung ermöglicht den anteiligen Abzug von Schuldzinsen, AfA und Werbungskosten für den vermieteten Gebäudeanteil. Gleichzeitig bleibt die Eigennutzung des Haupthauses steuerfrei. Bei einem Haus mit 150 m² Wohnfläche und 50 m² Einliegerwohnung können ein Drittel der Gebäudekosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Mietrendite einer Einliegerwohnung in Rostock liegt je nach Lage bei 3–5 %.
Baugenehmigung in MV
Der Einbau einer Einliegerwohnung erfordert in Mecklenburg-Vorpommern in der Regel eine Baugenehmigung, da sich die Nutzung des Gebäudes ändert. Voraussetzungen: Mindestgröße (in der Regel 25 m²), separater Zugang oder Flur, eigene Küche und Bad, ausreichende Belichtung und Belüftung. Im Bebauungsplan muss die Zweitwohnungsnutzung zulässig sein.
Mietrecht-Besonderheiten
Für Einliegerwohnungen im selbst genutzten Haus gelten erleichterte Kündigungsregeln (§573a BGB): Der Vermieter kann ohne besonderen Grund kündigen – mit einer um 3 Monate verlängerten Frist. Das Vorkaufsrecht des Mieters entfällt. Für die Erstvermietung gelten die üblichen Regeln zum Mietvertrag.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Einliegerwohnung?
Kann ich die Einliegerwohnung steuerlich absetzen?
Gelten besondere Kündigungsfristen?
Wie groß muss eine Einliegerwohnung mindestens sein?
Lohnt sich eine Einliegerwohnung finanziell?
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.