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Immobilienlexikon

Bonitätsprüfung bei Mietern

Die Bonitätsprüfung schützt Vermieter vor Mietausfällen – durch systematische Prüfung der Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von Mietinteressenten.
Wer vermietet, will zuverlässige Mieter. Erfahren Sie, welche Prüfungen erlaubt sind, welche Auskunfteien es gibt und worauf Vermieter in Rostock achten sollten.
SCHUFAStandard
DSGVODatenschutz
3 QuellenEmpfohlen
95 %+Score = gut
Definition

Die Bonitätsprüfung (auch: Kreditwürdigkeitsprüfung) ist die systematische Überprüfung der finanziellen Zuverlässigkeit eines Mietinteressenten. Sie umfasst typischerweise eine Wirtschaftsauskunft (z. B. SCHUFA), Einkommensnachweise und ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.

Methoden
Instrumente der Bonitätsprüfung
Drei Säulen für eine fundierte Mieterauswahl.

SCHUFA-Auskunft

Der Mietinteressent holt eine SCHUFA-BonitätsAuskunft (ca. 30 €). Sie zeigt den Score-Wert und eventuelle Negativmerkmale. Vermieter sehen nur den „beweissicheren“ Teil.

Einkommensnachweis

Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Faustregel: Die Warmmiete sollte maximal 30–35 % des Nettoeinkommens betragen.

Mietschuldenfreiheit

Bescheinigung des Vorvermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. Kein Rechtsanspruch, aber in der Praxis weit verbreitet.

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Datenschutz
Rechtliche Grenzen der Bonitätsprüfung
DSGVO und AGG setzen klare Grenzen.

Vermieter dürfen nur verhältnismäßige Daten erheben. Erlaubt sind Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft (vom Mieter vorgelegt) und Arbeitgeberbescheinigung. Nicht erlaubt sind Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Familienplanung oder Vorstrafen. Die DSGVO schreibt eine zweckgebundene Datenverarbeitung vor – Bonitätsdaten abgelehnter Bewerber müssen nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden.

Vermieter-Praxis
Bonitätsprüfung in der Praxis
Worauf erfahrene Vermieter achten.

Timing

Die Bonitätsprüfung erfolgt nach der Besichtigung, aber vor Mietvertragsabschluss. Idealerweise bei den 2–3 Finalisten, nicht bei allen Bewerbern.

Gesamtbild

Ein einzelner negativer Eintrag muss kein Ausschlussgrund sein. Entscheidend ist das Gesamtbild: stabiles Einkommen, keine aktuellen Mahnverfahren, plausible Wohnsituation.

Mietausfälle vermeiden – professionelle Vermietung

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Checkliste
Bonitätsprüfung: Das brauchen Sie
Die wichtigsten Unterlagen auf einen Blick.

Vom Mieter einzufordern: SCHUFA-BonitätsAuskunft (aktuell), Gehaltsabrechnungen (3 Monate), Personalausweiskopie, Mieterselbstauskunft, ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Optional: Arbeitsvertrag (unbefristet?), Bürgschaft bei Studenten/Azubis, Kontoauszüge (geschwärzt). Nicht verlangen: Kontovollmacht, Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit.

Häufige Fragen
FAQ – Bonitätsprüfung
Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Ja, aber der Mieter holt sie selbst ein. Der Vermieter darf nicht eigenständig eine Auskunft einholen.
Was ist ein guter SCHUFA-Score?
Ab 95 Prozent gilt die Bonität als gut. Werte unter 90 Prozent deuten auf erhöhtes Risiko hin.
Welche Daten darf ich als Vermieter erheben?
Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft, Arbeitgeberbescheinigung, Personalausweis. Nicht erlaubt: persönliche Fragen.
Was tun bei negativer Bonität?
Ein einzelner alter Eintrag muss kein Ausschlussgrund sein. Eine Bürgschaft kann das Risiko absichern.
Muss ich die Bonitätsdaten nach Absage löschen?
Ja, nach der DSGVO müssen Daten abgelehnter Bewerber unverzüglich gelöscht werden.
Gibt es Alternativen zur SCHUFA?
Ja, etwa Creditreform Boniversum, CRIF Bürgel oder spezialisierte Portale wie ImmoScout24-Bonitätscheck.

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HinweisDieser Lexikon-Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen zur Mieterauswahl kontaktieren Sie uns gerne.
Quellen: DSGVO, AGG, SCHUFA Holding AG, IVD-Richtlinien zur Mieterauswahl, Mietrecht BGB §§ 535 ff.
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