Bonitätsprüfung bei Mietern
Die Bonitätsprüfung (auch: Kreditwürdigkeitsprüfung) ist die systematische Überprüfung der finanziellen Zuverlässigkeit eines Mietinteressenten. Sie umfasst typischerweise eine Wirtschaftsauskunft (z. B. SCHUFA), Einkommensnachweise und ggf. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
SCHUFA-Auskunft
Der Mietinteressent holt eine SCHUFA-BonitätsAuskunft (ca. 30 €). Sie zeigt den Score-Wert und eventuelle Negativmerkmale. Vermieter sehen nur den „beweissicheren“ Teil.
Einkommensnachweis
Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate. Faustregel: Die Warmmiete sollte maximal 30–35 % des Nettoeinkommens betragen.
Mietschuldenfreiheit
Bescheinigung des Vorvermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. Kein Rechtsanspruch, aber in der Praxis weit verbreitet.
Vermieter dürfen nur verhältnismäßige Daten erheben. Erlaubt sind Einkommensnachweise, SCHUFA-Auskunft (vom Mieter vorgelegt) und Arbeitgeberbescheinigung. Nicht erlaubt sind Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Familienplanung oder Vorstrafen. Die DSGVO schreibt eine zweckgebundene Datenverarbeitung vor – Bonitätsdaten abgelehnter Bewerber müssen nach Abschluss des Verfahrens gelöscht werden.
Timing
Die Bonitätsprüfung erfolgt nach der Besichtigung, aber vor Mietvertragsabschluss. Idealerweise bei den 2–3 Finalisten, nicht bei allen Bewerbern.
Gesamtbild
Ein einzelner negativer Eintrag muss kein Ausschlussgrund sein. Entscheidend ist das Gesamtbild: stabiles Einkommen, keine aktuellen Mahnverfahren, plausible Wohnsituation.
Vom Mieter einzufordern: SCHUFA-BonitätsAuskunft (aktuell), Gehaltsabrechnungen (3 Monate), Personalausweiskopie, Mieterselbstauskunft, ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Optional: Arbeitsvertrag (unbefristet?), Bürgschaft bei Studenten/Azubis, Kontoauszüge (geschwärzt). Nicht verlangen: Kontovollmacht, Gesundheitsdaten, Religionszugehörigkeit.
Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Was ist ein guter SCHUFA-Score?
Welche Daten darf ich als Vermieter erheben?
Was tun bei negativer Bonität?
Muss ich die Bonitätsdaten nach Absage löschen?
Gibt es Alternativen zur SCHUFA?
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