Abstandszahlung – Mietrecht, Kaufrecht & Praxis
Was ist eine Abstandszahlung? Eine finanzielle Leistung, die bei Mietverhältnissen oder Immobilientransaktionen als Ablöse für Einbauten oder zur vorzeitigen Vertragslösung gezahlt wird.
Im Immobilienkontext taucht die Abstandszahlung in zwei Varianten auf: Im Mietrecht als Zahlung des Nachmieters für übernommene Einbauten oder Einrichtungsgegenstände. Im Kaufrecht als Entschädigung, wenn ein Kaufvertrag einvernehmlich aufgelöst wird. Beide Varianten sind rechtlich unterschiedlich zu bewerten.
Eine Abstandszahlung ist eine Geldzahlung, die im Zusammenhang mit dem Wechsel von Miet- oder Eigentumsverhältnissen geleistet wird. Im Mietminderung bezeichnet sie die Ablöse für übernommene Einbauten (Küche, Böden) durch den Nachmieter. Eine Abstandszahlung allein für die Überlassung der Wohnung ist nach § 4a WoVermRG verboten. Im Kaufrecht ist sie eine Entschädigung bei einvernehmlicher Vertragsauflösung.
Im Mietrecht ist die Abstandszahlung als Ablösevereinbarung zwischen Alt- und Neumieter üblich: Der Nachmieter zahlt für übernommene Einbauten wie Einbauküche, Bodenbelag oder saniertes Badezimmer. Die Höhe muss dem tatsächlichen Zeitwert der übernommenen Gegenstände entsprechen.
Verboten ist eine Abstandszahlung, die ausschließlich für die Vermittlung oder Überlassung der Wohnung verlangt wird (§ 4a WoVermRG). Solche Zahlungen können zurückgefordert werden.
Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie den Zustand und Zeitwert der Einbauten fotografisch und schriftlich, bevor Sie eine Ablösevereinbarung unterschreiben.
Im Kaufrecht kann eine Abstandszahlung vereinbart werden, wenn Käufer und Verkäufer den notariellen Kaufvertrag einvernehmlich auflösen. Der Rücktretende zahlt dem anderen Teil eine Entschädigung für entstandene Kosten (Notar, Gutachten, entgangene Chancen).
Höhe: Frei verhandelbar, üblich sind 3–10 % des Kaufpreises. Eine vorherige Vereinbarung im Kaufvertrag (Rücktrittsklausel mit Abstandszahlung) schafft Klarheit für beide Seiten.
Achtung: Ohne vertragliche Regelung besteht kein Anspruch auf Abstandszahlung – der Rücktritt richtet sich dann nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 323 ff. BGB).
In Rostocks beliebten Stadtteilen wie der KTV oder Warnemünde sind Ablösevereinbarungen für Küchen besonders verbreitet – die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Achten Sie darauf, nur den tatsächlichen Zeitwert zu zahlen.
Bei Immobilienkäufen in der Region berät Büchel Immobilien zu Rücktrittsklauseln und Abstandsregelungen im Kaufvertrag – damit beide Seiten abgesichert sind.
Wohnung verkaufen
Kaufvertrag sicher gestalten
Haus verkaufen
Rücktrittsklauseln verstehen
Wertermittlung
Zeitwert von Einbauten ermitteln
Darf der Vormieter Geld für die Wohnungsüberlassung verlangen?
Wie hoch darf die Ablöse für eine Küche sein?
Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und was kostet das?
Ist eine Abstandszahlung steuerlich absetzbar?
Professionelle Beratung zum Thema Abstandszahlung
Büchel Immobilien Rostock – über 30 Jahre Erfahrung in Rostock und MV.