Immobilienlexikon · Buchstabe H · Hausordnung

Hausordnung – Inhalt, Verbindlichkeit & Grenzen in der WEG

Die Hausordnung regelt das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus – von Ruhezeiten bis zur Treppenhausreinigung. Sie kann per Beschluss oder als Teil der Gemeinschaftsordnung festgelegt werden. Doch nicht alles, was drinsteht, ist auch rechtlich durchsetzbar.

Erfahren Sie, was eine Hausordnung regeln darf, wo die Grenzen liegen und wie sie in der WEG oder im Mietverhältnis wirkt.

Beschlussoder Vereinbarung
RuhezeitenKernregelung
MietvertragBindung für Mieter
Verhältnismäßigmuss sie sein
Definition · Hausordnung

Die Hausordnung ist eine Sammlung von Verhaltensregeln für die Bewohner eines Mehrfamilienhauses. In der WEG kann sie als Beschluss der Eigentümerversammlung oder als Teil der Gemeinschaftsordnung (Vereinbarung) bestehen. Im Mietverhältnis wird sie durch Verweis im Mietvertrag zum Vertragsbestandteil.

Typische Inhalte
Hausordnungen regeln den alltäglichen Umgang mit dem Gemeinschaftseigentum.

Ruhezeiten

Mittags- und Nachtruhe (oft 13–15 Uhr und 22–7 Uhr). Sonntags- und Feiertagsruhe. Landesimmissionsschutzgesetz MV setzt den Rahmen.

Gemeinschaftsflächen

Treppenhausreinigung, Winterdienst, Müllentsorgung, Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze, Nutzung von Waschküche und Trockenraum.

Tierhaltung

Leinenpflicht im Treppenhaus, Hunde-/Katzenhaltung. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist in der Regel unwirksam – Kleintiere sind immer erlaubt (BGH).

Sicherheit

Haustürverschluss, Brandschutz (keine Gegenstände im Treppenhaus), Grillen auf Balkonen, Rauchen in Gemeinschaftsflächen.

Grenzen der Hausordnung
Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist auch durchsetzbar.

Verhältnismäßigkeit

Regelungen müssen verhältnismäßig sein. Ein vollständiges Musizierverbot wäre unwirksam – zeitliche Einschränkungen (2 Std./Tag außerhalb der Ruhezeiten) sind dagegen zulässig.

Gesetzliche Grenzen

Die Hausordnung darf nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen: Mietrecht, Tierschutz, Gleichbehandlung, persönliche Freiheitsrechte. Diskriminierende Regelungen sind nichtig.

Praxis für Eigentümer & Vermieter
Tipps zur Durchsetzung und zum Umgang mit Verstößen.

Verstoß dokumentieren

Verstöße gegen die Hausordnung schriftlich festhalten (Datum, Uhrzeit, Art). Zunächst direkt ansprechen, dann Verwalter einschalten. Abmahnungen sind möglich.

Mietvertragliche Bindung

Vermieter müssen die Hausordnung im Mietvertrag wirksam einbeziehen. Ein bloßer Aushang im Treppenhaus reicht nicht aus. Änderungen erfordern Zustimmung oder erneuten Beschluss.

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Häufige Fragen – Hausordnung
Was darf eine Hausordnung regeln?
Ruhezeiten, Treppenhausreinigung, Müllentsorgung, Tierhaltung, Grillen, Sicherheit. Sie muss verhältnismäßig sein.
Ist die Hausordnung verbindlich?
In der WEG: ja, wenn per Beschluss oder Vereinbarung. Im Mietverhältnis: ja, wenn im Mietvertrag wirksam einbezogen.
Darf ein Tierhaltungsverbot in der Hausordnung stehen?
Ein generelles Verbot ist unwirksam. Kleintiere sind immer erlaubt (BGH). Hunde und Katzen können eingeschränkt, aber nicht pauschal verboten werden.
Was tun bei Verstoß gegen die Hausordnung?
Verstoß dokumentieren, direkt ansprechen, Verwalter einschalten. Bei wiederholten Verstößen: Abmahnung und ggf. Unterlassungsklage.
Kann die Hausordnung geändert werden?
In der WEG: durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung. Im Mietverhältnis: nur mit Zustimmung der Mieter oder bei ausdrücklichem Änderungsvorbehalt.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen: WEG, BGB Mietrecht, BGH-Rechtsprechung zur Tierhaltung, LImSchG MV.
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