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Barrierefreiheit – barrierefreies Wohnen in MV erklärt

Die Nachfrage nach barrierefreien Wohnungen steigt. In Rostock beeinflusst Barrierefreiheit zunehmend Kaufentscheidungen, Bewertungen und Fördermöglichkeiten.

Barrierefreiheit ist längst mehr als ein Nischenthema: Sie betrifft Senioren, Familien und Menschen mit Einschränkungen gleichermaßen. Wer heute baut oder saniert, sollte die Anforderungen und Fördermöglichkeiten kennen.

DIN 18040Rechtsgrundlage
80 cmMin. Türbreite
Bis 50T €KfW-Zuschuss
RostockLokale Praxis
Definition

Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude und Wohnungen so gestaltet sind, dass sie für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen und Familien mit Kleinkindern ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Rechtsgrundlage: DIN 18040 (Teile 1–3) und die Landesbauordnung MV (LBauO MV).

Standards
Barrierefrei vs. barrierarm – der Unterschied zählt

Nicht jede schwellenlose Dusche macht eine Wohnung barrierefrei. Die Normen unterscheiden genau.

Barrierefrei (DIN 18040)

Höchster Standard: Rollstuhlgerecht, ausreichende Bewegungsflächen (150 × 150 cm), alle Bereiche stufenlos erreichbar. Pflicht für öffentliche Gebäude und geförderten Neubau.

Barrierarm / -reduziert

Praxistauglicher Standard für Bestandsimmobilien: Geringe Schwellen, bodengleiche Dusche, breite Türen (mind. 80 cm), Aufzug oder ebenerdiger Zugang. Häufiger realisierbar und bereits wertsteigernd.

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Förderung
KfW und Landesmittel für barrierefreien Umbau

Eigentümer und Mieter können Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für den Umbau beantragen.

KfW 455-B – BarrierereduzierungZuschuss bis 6.250 € pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen (z. B. bodengleiche Dusche, Türverbreiterung). Bis 12.500 € für den Standard „Altersgerechtes Haus“.
KfW 159 – KreditZinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € pro Wohneinheit für barrierefreie Umbauten. Kombinierbar mit dem Zuschuss 455-B.
Landesförderung MVMecklenburg-Vorpommern bietet ergänzende Förderprogramme für barrierefreien Wohnungsbau. Aktuelle Konditionen beim Landesförderinstitut MV erfragen.
Wertfaktor
Barrierefreiheit als Wertmerkmal
Wertsteigerung durch BarrierefreiheitBarrierefreie Wohnungen erzielen in Rostock je nach Lage und Ausstattung 5–15 % höhere Preise als vergleichbare Objekte ohne barrierefreie Merkmale. Besonders gefragt: Aufzug, bodengleiche Dusche, stufenloser Zugang.
Zielgruppe erweitert sichBarrierefreie Immobilien sprechen nicht nur Senioren an, sondern auch Familien mit Kinderwagen und Menschen, die langfristig planen. Die Vermarktung wird dadurch einfacher und schneller.

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Regional
Barrierefreiheit in Rostock und MV

Der demografische Wandel in MV macht barrierefreies Wohnen besonders relevant.

Neubau in Rostock

Neubauprojekte in Rostocker Stadtteilen wie Gehlsdorf, Lütten Klein oder Reutershagen integrieren zunehmend barrierefreie Standards. Die LBauO MV fordert bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen barrierefreie Zugänge.

Bestand und Sanierung

In den Rostocker Plattenbauvierteln gibt es nachträgliche Aufzugeinbauten und Schwellenreduzierungen. Diese Maßnahmen werden gefördert und steigern den Wohnwert messbar.

Verwandte Begriffe
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Häufige Fragen
Was kostet ein barrierefreier Umbau?
Die Kosten variieren stark: Eine bodengleiche Dusche kostet 3.000–6.000 €, eine Türverbreiterung 500–1.500 €, ein Treppenlift 5.000–15.000 €. Die KfW-Förderung deckt einen Teil der Kosten ab.
Ist Barrierefreiheit bei Neubauten Pflicht?
In MV müssen Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei zugänglich sein (LBauO MV § 50). Das betrifft den Zugang, nicht zwingend die gesamte Wohnung. Vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040 ist nur bei öffentlichen Gebäuden und gefördertem Wohnungsbau Pflicht.
Steigert Barrierefreiheit den Immobilienwert?
Ja. Barrierefreie Merkmale wie Aufzug, bodengleiche Dusche und stufenloser Zugang erhöhen den Marktwert um 5–15 %. In Rostock steigt die Nachfrage nach solchen Objekten durch den demografischen Wandel kontinuierlich.
Welche Förderprogramme gibt es in Rostock?
Die wichtigsten Programme sind KfW 455-B (Zuschuss bis 6.250 €/12.500 €), KfW 159 (Kredit bis 50.000 €) und ergänzende Landesförderung MV. Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Bau- oder Rechtsberatung. Förderbedingungen können sich ändern. Stand: April 2026.
Quellen: DIN 18040 (Teile 1–3), LBauO MV, KfW-Förderprogramme 455-B und 159, Landesförderinstitut MV. Redaktion: Büchel Immobilien, Rostock.
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