Immobilienlexikon · Buchstabe A · Finanzierung & Kredit

Anschlussfinanzierung – Wenn die Zinsbindung endet

Was ist eine Anschlussfinanzierung? Die Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindung – mit drei Optionen: Prolongation, Umschuldung oder Forwarddarlehen.

Wenn die Zinsbindung Ihres Immobiliendarlehens endet, müssen Sie die Restschuld weiter finanzieren. Spätestens 3–6 Monate vorher sollten Sie sich mit den Optionen beschäftigen – denn das Angebot Ihrer Hausbank ist oft nicht das beste.

3 OptionenProlongation, Umschuldung, Forward
3–6 Mon.Vorlauf empfohlen
0 €Keine Vorfälligkeitsentsch.
§ 489 BGBSonderkündigungsrecht
Definition · Anschlussfinanzierung

Die Anschlussfinanzierung ist die Fortführung eines Immobilienkredits nach Ablauf der Zinsbindung. Die drei gängigen Wege sind: Prolongation (Verlängerung bei der gleichen Bank), Umschuldung (Wechsel zu einer anderen Bank) und Forwarddarlehen (frühzeitige Zinssicherung bis zu 60 Monate im Voraus).

Grundlagen
Die drei Wege der Anschlussfinanzierung
Prolongation, Umschuldung und Forwarddarlehen im Vergleich

Prolongation: Sie verlängern den Kredit bei Ihrer bisherigen Bank zu neuen Konditionen. Der einfachste Weg – aber selten der günstigste, da Banken wissen, dass viele Kunden den Aufwand eines Wechsels scheuen.

Umschuldung: Sie wechseln zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen. Erfordert eine neue Grundschuldbestellung bzw. Abtretung. Spart aber oft mehrere Tausend Euro über die Laufzeit. Am Ende der Zinsbindung ist dies ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Forwarddarlehen: Sie sichern sich aktuelle Zinsen für die Anschlussfinanzierung bis zu 60 Monate im Voraus. Sinnvoll in Niedrigzinsphasen – kostet aber einen Forward-Aufschlag (ca. 0,01–0,03 % pro Monat Vorlauf).

Praxis
So optimieren Sie Ihre Anschlussfinanzierung
Timing, Vergleich und Verhandlungstipps

Timing: Spätestens 12 Monate vor Ende der Zinsbindung Angebote einholen. 3–6 Monate vorher konkret verhandeln. Ihre Bank muss Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf informieren.

Vergleichen: Holen Sie mindestens 3 Angebote ein – von Ihrer Hausbank, einer Direktbank und einem Vermittler. Schon 0,2 Prozentpunkte Differenz sparen bei 200.000 € Restschuld über 10 Jahre ca. 4.000 €.

Verhandeln: Nutzen Sie das günstigste Konkurrenzangebot als Verhandlungsbasis bei Ihrer Hausbank. Oft lässt sich der Zinssatz noch 0,1–0,2 Prozentpunkte drücken.

Tilgung erhöhen: Die Anschlussfinanzierung ist eine gute Gelegenheit, die Tilgungsrate zu erhöhen – Sie verdienen jetzt vermutlich mehr als beim Erstkauf.

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Regionaler Bezug
Anschlussfinanzierung in Rostock & MV
Regionale Banken und Finanzierungsberatung

Rostocker Immobilieneigentümer profitieren von einem aktiven regionalen Bankenmarkt: Ostsee-Sparkasse, Rostocker Volks- und Raiffeisenbank und überregionale Anbieter konkurrieren um Anschlussfinanzierungen. Das drückt die Konditionen – nutzen Sie den Wettbewerb.

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Häufige Fragen
FAQ zu Anschlussfinanzierung
Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet.
Muss ich bei der gleichen Bank bleiben?
Nein. Am Ende der Zinsbindung können Sie frei wechseln – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Eine Umschuldung erfordert die Abtretung oder Neueintragung der Grundschuld, was ca. 200–500 € kostet.
Wann lohnt sich ein Forwarddarlehen?
Wenn die aktuellen Zinsen niedrig sind und Ihre Zinsbindung in 12–60 Monaten ausläuft. Der Forward-Aufschlag beträgt ca. 0,01–0,03 % pro Monat Vorlauf. Berechnen Sie, ob der Aufschlag durch die Zinssicherung aufgewogen wird.
Was kostet eine Umschuldung?
Die Grundschuldabtretung kostet ca. 200–500 € (Notar + Grundbuchamt). Manche neue Banken übernehmen diese Kosten. Die eigentliche Umschuldung selbst ist kostenfrei.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Ihre Bank verlängert den Kredit meist automatisch – oft zu einem variablen Zinssatz, der deutlich höher liegt. Sie sollten deshalb aktiv werden und rechtzeitig feste Konditionen vereinbaren.

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HinweisDieser Lexikonartikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung. Vergleichen Sie immer mehrere Angebote.
Quellen: § 489 BGB | § 493 BGB | Verbraucherzentrale Baufinanzierung | Stiftung Warentest Anschlussfinanzierung | Büchel Immobilien
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