Immobilienlexikon · Buchstabe G · Grundstückskaufvertrag

Grundstückskaufvertrag – Inhalt, Ablauf & Fallstricke

Der Grundstückskaufvertrag ist die notarielle Urkunde, die den Eigentumsübergang eines Grundstücks regelt. Er muss zwingend notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Ein privatschriftlicher Vertrag wäre unwirksam. Der Notar sorgt für Rechtssicherheit – aber Käufer und Verkäufer sollten den Inhalt genau kennen.

Erfahren Sie, welche Klauseln im Kaufvertrag stehen, wie der Ablauf beim Notar ist und worauf Sie bei Gewährleistungsausschluss und Auflassung achten sollten.

§ 311b BGBFormzwang
Notarbeurkundet
6–12 WochenAbwicklung
Auflassung= Einigung
Definition · Grundstückskaufvertrag

Der Grundstückskaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag über den Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Er enthält die Auflassung (dingliche Einigung über den Eigentumsübergang), den Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistungsregelungen und Vollzugsanweisungen an den Notar.

Wesentliche Vertragsinhalte
Jeder Kaufvertrag enthält bestimmte Pflichtbestandteile und optionale Klauseln.

Vertragsparteien & Objekt

Exakte Bezeichnung von Käufer und Verkäufer, Grundbuchbeschreibung des Objekts (Gemarkung, Flur, Flurstück), Wohnfläche und Zubehör.

Kaufpreis & Zahlung

Kaufpreis, Fälligkeitsvoraussetzungen (Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen), Zahlungsfrist (meist 2–4 Wochen nach Fälligkeit).

Auflassung & Vormerkung

Die Auflassung erklärt den Eigentumsübergang. Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab, bis die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.

Gewährleistung

Bei Gebrauchtobjekten Standard: Gewährleistungsausschluss („gekauft wie besichtigt“). Bei Neubau vom Bauträger: Gewährleistung nach BGB/VOB.

Ablauf beim Notar
Von der Vorbereitung bis zur Eigentumsumschreibung.

Vor dem Termin

Der Notar erstellt den Vertragsentwurf und schickt ihn 2 Wochen vor dem Termin zur Prüfung. Beide Seiten können Änderungswünsche einbringen.

Beurkundung

Vollständige Verlesung des Vertrags. Notar erläutert alle Klauseln. Unterschrift beider Parteien. Anschließend beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung.

Typische Fallstricke
Worauf Käufer und Verkäufer besonders achten sollten.

Finanzierung absichern

Der Kaufvertrag wird oft vor der Darlehenszusage unterschrieben. Tipp: Rücktrittsklausel bei Finanzierungsvorbehalt vereinbaren – sonst haftet der Käufer bei Nichtfinanzierung.

Besitzübergang ≠ Eigentum

Der Besitzübergang (Schlüsselübergabe) erfolgt meist bei Kaufpreiszahlung. Der Eigentumsübergang im Grundbuch dauert noch Wochen länger.

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Häufige Fragen – Grundstückskaufvertrag
Muss ein Grundstückskaufvertrag notariell sein?
Ja, § 311b BGB schreibt die notarielle Beurkundung zwingend vor. Ein privatschriftlicher Vertrag wäre unwirksam.
Was kostet der Kaufvertrag?
Die Notargebühren betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises (inkl. Grundbuchkosten). Bei 200.000 € also ca. 2.000–3.000 €.
Wie lange dauert die Abwicklung?
Vom Notartermin bis zur Eigentumsumschreibung ca. 6–12 Wochen. Besitzübergang bei Kaufpreiszahlung oft nach 4–6 Wochen.
Was ist die Auflassungsvormerkung?
Eine Sicherung im Grundbuch, die den Käufer zwischen Vertragsschluss und Eigentumsumschreibung vor Doppelverkauf oder neuen Belastungen schützt.
Sollte ich einen Finanzierungsvorbehalt vereinbaren?
Empfehlenswert, wenn die Darlehenszusage noch aussteht. Ohne Vorbehalt haftet der Käufer bei Nichtfinanzierung für den vollen Kaufpreis.

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HinweisDieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Kaufverträge immer vor dem Notartermin prüfen.
Quellen: BGB §§ 311b, 873, 925, GBO, eigene Beratungspraxis Rostock.
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