Immobilien-Lexikon · Mietrecht & Kosten

Kappungsgrenze – Maximale Mieterhöhung begrenzt

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) innerhalb von 3 Jahren.

Auch in Rostock gilt die Kappungsgrenze zum Schutz der Mieter vor starken Mietsteigerungen. Sie begrenzt, wie stark die Miete an den Mietspiegel angepasst werden darf.

DEFINITION

Kappungsgrenze (§558 Abs. 3 BGB): Gesetzliche Obergrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um maximal 20 % steigen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder die Grenze auf 15 % absenken. Die Kappungsgrenze gilt zusätzlich zur Begrenzung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß Mietspiegel.

Wie funktioniert die Kappungsgrenze?

Beispiel: Aktuelle Kaltmiete 7,00 €/m², ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel 9,00 €/m². Trotz der Differenz darf der Vermieter die Miete nur um max. 20 % in 3 Jahren erhöhen – also auf maximal 8,40 €/m². Die volle Anpassung auf 9,00 €/m² wäre frühestens nach weiteren 3 Jahren möglich.

Gilt die 15-%-Grenze in Rostock?

Mecklenburg-Vorpommern hat bislang keine Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze ausgewiesen. In Rostock gilt daher die reguläre 20-%-Grenze. Zum Vergleich: In Berlin, Hamburg oder München gilt die verschärfte 15-%-Grenze. Für Vermieter in Rostock bedeutet das etwas mehr Spielraum bei der Mieterhöhung – immer begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete.

Ausnahmen von der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze gilt nicht bei: Indexmiete (Anpassung an Verbraucherpreisindex), Staffelmiete (vertraglich vereinbarte Steigerungen), Modernisierungsmieterhöhungen (§559 BGB) und Mieterhöhung nach Modernisierung. Auch bei Neuvermietung (Mietpreisbremse) gelten eigene Regeln.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete in 3 Jahren steigen?
Maximal 20 % (in Rostock) bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. In angespannten Märkten (nicht Rostock) gilt die 15-%-Grenze.
Gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Rostock?
Nein – MV hat bislang keine Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze ausgewiesen. Es gilt die reguläre 20-%-Grenze.
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmiete?
Nein – bei Indexmietverträgen richtet sich die Erhöhung nach dem Verbraucherpreisindex, nicht nach der Kappungsgrenze.
Kann der Vermieter die Kappungsgrenze umgehen?
Durch Modernisierung (§559 BGB) sind zusätzliche Erhöhungen möglich, die nicht auf die Kappungsgrenze angerechnet werden.
Ab wann zählen die 3 Jahre?
Rückwirkend ab der letzten Mieterhöhung (nicht Modernisierung). Alle Erhöhungen der letzten 3 Jahre werden zusammengerechnet.
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.