Immobilien-Lexikon · Mietrecht & Kosten
Kappungsgrenze – Maximale Mieterhöhung begrenzt
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20 % (bzw. 15 % in angespannten Märkten) innerhalb von 3 Jahren.
Auch in Rostock gilt die Kappungsgrenze zum Schutz der Mieter vor starken Mietsteigerungen. Sie begrenzt, wie stark die Miete an den Mietspiegel angepasst werden darf.
DEFINITION
Wie funktioniert die Kappungsgrenze?
Beispiel: Aktuelle Kaltmiete 7,00 €/m², ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel 9,00 €/m². Trotz der Differenz darf der Vermieter die Miete nur um max. 20 % in 3 Jahren erhöhen – also auf maximal 8,40 €/m². Die volle Anpassung auf 9,00 €/m² wäre frühestens nach weiteren 3 Jahren möglich.
Gilt die 15-%-Grenze in Rostock?
Mecklenburg-Vorpommern hat bislang keine Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze ausgewiesen. In Rostock gilt daher die reguläre 20-%-Grenze. Zum Vergleich: In Berlin, Hamburg oder München gilt die verschärfte 15-%-Grenze. Für Vermieter in Rostock bedeutet das etwas mehr Spielraum bei der Mieterhöhung – immer begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete.
Ausnahmen von der Kappungsgrenze
Die Kappungsgrenze gilt nicht bei: Indexmiete (Anpassung an Verbraucherpreisindex), Staffelmiete (vertraglich vereinbarte Steigerungen), Modernisierungsmieterhöhungen (§559 BGB) und Mieterhöhung nach Modernisierung. Auch bei Neuvermietung (Mietpreisbremse) gelten eigene Regeln.
Verwandte Begriffe im Lexikon
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete in 3 Jahren steigen?
Gilt die 15-%-Kappungsgrenze in Rostock?
Gilt die Kappungsgrenze auch bei Indexmiete?
Kann der Vermieter die Kappungsgrenze umgehen?
Ab wann zählen die 3 Jahre?
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Hinweis: Dieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025/2026 – Büchel Immobilien Rostock.