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Immobilienlexikon

Kapitalertragsteuer Immobilien

Wann sie anfällt, Freibeträge & Gestaltungsoptionen

Die Kapitalertragsteuer betrifft Immobilieneigentümer vor allem bei Einkünften aus Immobilienfonds und -beteiligungen. Beim Direktverkauf greift hingegen die Spekulationsfrist nach EStG § 23.

25%
Steuersatz
1.000 €
Freibetrag
+ Soli
5,5% auf KESt
Abgeltung
Pauschal
Definition

Kapitalertragsteuer (KESt, Abgeltungsteuer) ist eine Quellensteuer von 25 % (+ Soli + ggf. Kirchensteuer) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen – bei Immobilien relevant für Fondsausschüttungen, Zinserträge aus Immobiliendarlehen und Dividenden von Immobilien-AGs.

Wann fällt KESt bei Immobilien an?

Direkte Immobilienbesitzer: Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer (nicht der KESt). Veräußerungsgewinne nach Ablauf der 10-Jahres-Frist sind steuerfrei.

Indirekte Beteiligungen: Ausschüttungen aus Immobilienfonds, Zinsen aus Crowdinvesting und Dividenden von REITs unterliegen der KESt von 25 % plus Soli.

Freibeträge & Freistellungsauftrag

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare). Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Ein Freistellungsauftrag bei der Bank stellt sicher, dass die KESt erst ab Überschreitung des Freibetrags einbehalten wird. Ohne Freistellung wird die Steuer automatisch abgeführt und muss über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Gestaltungsmöglichkeiten

Günstigerprüfung: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 %, kann über die Steuererklärung die Differenz erstattet werden (Anlage KAP).

Teilfreistellung bei Immobilienfonds: 60 % der Erträge aus offenen Immobilienfonds sind steuerfrei (Investmentsteuergesetz). Effektiver Steuersatz damit nur ca. 10 %.

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Kapitalerträge & Immobilien in MV
Steuerliche Aspekte für Anleger:

Direktbesitz

Mieteinnahmen = Einkommensteuer, Verkauf nach 10 Jahren = steuerfrei.

Fonds & REITs

Ausschüttungen = KESt 25 %, aber Teilfreistellung bei Immobilienfonds (60 %).

Crowdinvesting

Zinserträge = KESt 25 %, keine Teilfreistellung, kein Sachwert.

Häufige Fragen
Muss ich auf Mieteinnahmen Kapitalertragsteuer zahlen?

Nein, Mieteinnahmen unterliegen der Einkommensteuer, nicht der KESt. Die KESt gilt nur für Kapitalerträge wie Fondsausschüttungen oder Zinsen.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag (= 26,375 %) plus ggf. Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person wird vorher abgezogen.

Was ist die Teilfreistellung bei Immobilienfonds?

60 % der Erträge aus offenen Immobilienfonds sind steuerfrei. Effektiv werden nur 40 % der Ausschüttung mit 25 % KESt besteuert.

Wann ist der Immobilienverkauf steuerfrei?

Nach Ablauf der 10-Jahres-Spekulationsfrist (EStG § 23). Bei Eigennutzung in den letzten 3 Jahren ist der Verkauf sofort steuerfrei.

Lohnt sich die Günstigerprüfung?

Ja, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – etwa bei Rentnern oder Geringverdienern. Die Differenz wird über die Steuererklärung erstattet.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand April 2026.
Quellen & Weiterlesen: EStG §§ 20, 23, 32d (Kapitalerträge, Spekulationsfrist) • InvStG § 20 (Teilfreistellung) • BMF-Schreiben Abgeltungsteuer
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