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Immobilienlexikon • Grundbuch & Recht

Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht ist der Oberbegriff für alle dinglichen Sicherungsrechte an einem Grundstück: Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld.

Wer eine Immobilie mit Bankkredit finanziert, besichert das Darlehen über ein Grundpfandrecht. Dieses wird ins Grundbuch eingetragen und gibt der Bank das Recht, im Notfall die Immobilie zwangszuversteigern. Wir erklären alle Formen und was Käufer und Verkäufer in Rostock wissen müssen.

Definition
Ein Grundpfandrecht ist ein dingliches Recht an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht, das dem Gläubiger (i. d. R. die Bank) das Recht gibt, das Grundstück zur Befriedigung seiner Forderung verwerten zu lassen. Grundpfandrechte werden in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.

Die drei Arten von Grundpfandrechten

Das BGB kennt drei Arten: Hypothek (an Forderung gebunden, akzessorisch), Grundschuld (abstrakt, von Forderung unabhängig) und Rentenschuld (Ablösung durch regelmäßige Zahlungen, kaum noch genutzt).

In der Praxis verwenden Banken heute fast ausschließlich die Grundschuld, da sie flexibler wiederverwendet werden kann.

GrundschuldAbstrakt, von Forderung unabhängig. Heute Standardform der Bankbesicherung.
HypothekAkzessorisch, erlischt mit der Schuld. Historisch wichtig, heute selten.
RentenschuldAblösung durch Rente möglich. Kaum noch in der Praxis.

Rangfolge und Abteilung III im Grundbuch

Die Rangfolge der eingetragenen Grundpfandrechte ist entscheidend: Im Falle einer Zwangsversteigerung werden die Gläubiger nach Rang ausgezahlt. Der erste Rang erhält sein Geld zuerst.

Mehrere Grundpfandrechte können gleichzeitig auf einer Immobilie liegen. Beim Kauf einer belasteten Immobilie in Rostock muss geklärt werden, ob die Lasten abgelöst oder übernommen werden.

Wichtig beim Kauf: Immer den aktuellen Grundbuchauszug prüfen und alle eingetragenen Grundpfandrechte analysieren. Büchel Immobilien hilft dabei.

Grundpfandrecht löschen: So geht es

Nach Tilgung des Darlehens erteilt die Bank eine Löschungsbewilligung. Mit dieser kann der Eigentümer beim Notar und Grundbuchamt die Löschung beantragen. Kosten: je nach Wert ca. 100–400 €.

Alternativ kann eine abgeloste Grundschuld als „Eigentümergrundschuld“ im Grundbuch stehen bleiben und später für einen neuen Kredit wiederverwendet werden.

Häufige Fragen

Was passiert mit dem Grundpfandrecht beim Immobilienverkauf?
Normalerweise wird die Immobilie lastenfrei übergeben. Der Verkäufer löst sein Darlehen aus dem Kaufpreis ab, die Bank erteilt die Löschungsbewilligung. Geregelt im Kaufvertrag.
Kann ein Grundpfandrecht ohne Zustimmung des Eigentümers eingetragen werden?
Nein. Die Eintragung setzt die Bewilligung des Eigentümers voraus. Sie erfolgt notariell beurkundet oder mit notariell beglaubigter Unterschrift.
Was kostet die Eintragung eines Grundpfandrechts?
Die Kosten richten sich nach dem Darlehensbetrag und werden nach dem GNotKG berechnet. Bei 200.000 € Darlehenssumme ca. 400–600 €.
Wie lange bleibt ein Grundpfandrecht im Grundbuch?
So lange, bis eine Löschung beantragt wird. Auch nach vollständiger Tilgung des Darlehens bleibt die Eintragung bestehen, bis aktiv gelöscht wird.
Kann ich das Grundpfandrecht auf eine neue Immobilie übertragen?
Nicht direkt. Beim Kauf einer neuen Immobilie wird ein neues Grundpfandrecht eingetragen. Das bestehende wird gelöscht oder kann als Sicherheit für ein neues Darlehen übernommen werden.
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Büchel Immobilien prüft für Sie alle Grundbucheintragungen und begleitet Sie sicher durch den Kaufprozess in Rostock.

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