IMMOBILIENLEXIKON · ENERGIERECHT
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude – von der Heizung bis zur Dämmung.
Seit November 2020 fasst das Gebäudeenergiegesetz die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Die Novelle 2024 – medial als sogenannte Heizungsgesetz bekannt – verschärft die Anforderungen an neue Heizungsanlagen und setzt einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen.
Beim Verkauf einer Immobilie wird das GEG an mehreren Stellen relevant: Der Energieausweis ist Pflicht, Sanierungspflichten gehen auf den Käufer über, und die Energieeffizienz beeinflusst den erzielbaren Preis.
Bei Mehrfamilienhäusern ist das besonders relevant: Investoren prüfen die Heizungsanlage, Dämmstandard und offene Sanierungspflichten minutiös, bevor sie ein Angebot abgeben.
Unabhängig vom Heizungstausch schreibt das GEG bestimmte Nachrüstpflichten vor, die Eigentümer älterer Gebäude betreffen:
Rostock muss als Stadt mit über 200.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Bis dahin gelten für Bestandsgebäude die allgemeinen Übergangsfristen des GEG.
Die Stadtwerke Rostock betreiben bereits ein Fernwärmenetz, das große Teile der Südstadt, Lütten Klein und weiterer Stadtteile versorgt. Für Objekte im Fernwärmegebiet ist die 65-%-Regel in der Regel kein Problem – Fernwärme wird als erneuerbar anerkannt, wenn der Wärmeversorger entsprechende Anteile nachweist.
In Stadtteilen ohne Fernwärme – etwa Teilen von Warnemünde, Gehlsdorf oder den Umlandgemeinden – ist der individuelle Heizungstausch mit Wärmepumpe oder Pellet die Hauptoption.
Nein. Funktionierende Heizungen genießen Bestandsschutz. Die 65-Prozent-Pflicht greift erst, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt (in Rostock voraussichtlich Mitte 2026) oder die Heizung irreparabel defekt ist. Bei einem Defekt gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Über die BEG-Förderung der KfW bis zu 70 Prozent Zuschuss: 30 Prozent Grundförderung, bis zu 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus bei frühem Tausch, bis zu 30 Prozent Einkommensbonus bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro.
Ja, indirekt. Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf und Vermietung. Offene Sanierungspflichten gehen auf den Käufer über. Und die Energieeffizienz beeinflusst den Marktwert – Käufer kalkulieren Modernisierungskosten ein.
Die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regel schreibt vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen. Das betrifft Neubauten sofort und Bestandsgebäude schrittweise beim nächsten Heizungsausfall. Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Hybridanlagen erfüllen diese Anforderung – reine Gas- oder Ölheizungen tun es nicht mehr.
Das GEG sieht mehrere Härtefälle vor: Bei Eigentümerwechsel gilt eine 2-jährige Nachrüstfrist. Eigentümer über 80 Jahre sind weitgehend ausgenommen. In denkmalgeschützten Gebäuden oder bei technisch besonders schwierigen Bedingungen können Ausnahmen beantragt werden. In Rostock betrifft das vor allem Altbauensembles in der Innenstadt und in der KTV.
Gebäude mit schlechter Energieklasse (F oder G) sind schwieriger zu finanzieren und erzielen geringere Preise, da Käufer Sanierungskosten einkalkulieren. Verkäufer sollten den Energieausweis frühzeitig einholen und prüfen, ob eine vorab durchgeführte Modernisierung den Verkaufspreis steigert. Büchel Immobilien berät dazu im Rahmen der Verkaufsvorbereitung.
Wir beraten zur realistischen Preisfindung unter Berücksichtigung des energetischen Zustands. Ehrlich, fundiert, vertraulich.
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