Grundschuld – Eintragung, Kosten & Löschung bei der Baufinanzierung
Die Grundschuld ist das zentrale Sicherungsinstrument der Immobilienfinanzierung in Deutschland. Über 99 % aller Baufinanzierungen werden mit einer Grundschuld abgesichert. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und gibt der Bank das Recht, das Grundstück im Notfall zu verwerten.
Erfahren Sie, wie die Grundschuld funktioniert, was sie von der Hypothek unterscheidet und welche Kosten bei Eintragung und Löschung anfallen. Auch die Briefgrundschuld und das Grundpfandrecht werden erklärt.
Die Grundschuld ist ein Grundpfandrecht, das unabhängig von einer bestimmten Forderung besteht (abstrakt). Im Gegensatz zur Hypothek erlischt sie nicht automatisch mit der Tilgung des Darlehens. Sie wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen und berechtigt den Gläubiger, bei Zahlungsausfall die Zwangsversteigerung zu betreiben.
Ablauf
1. Bank erstellt Grundschuldbestellungsurkunde → 2. Notar beurkundet → 3. Grundbuchamt trägt ein → 4. Bank erhält Eintragungsnachweis → 5. Darlehen wird ausgezahlt. Dauer: 2–6 Wochen.
Zweckerklärung
Verbindet die abstrakte Grundschuld mit dem konkreten Darlehen. Ohne Zweckerklärung könnte die Bank die Grundschuld für beliebige Forderungen nutzen. Wird separat zwischen Bank und Eigentümer vereinbart.
Eintragung
Bei 200.000 € Grundschuld: Notar ca. 500–700 €, Grundbuchamt ca. 300–500 €. Zusammen ca. 800–1.200 €. Die Kosten sind Teil der Kaufnebenkosten.
Löschung
Notar ca. 150–250 €, Grundbuchamt ca. 100–200 €. Zusammen ca. 250–450 €. Alternativ: Grundschuld stehen lassen und bei Bedarf für neue Finanzierung nutzen.
Löschungsbewilligung
Die Bank stellt nach Tilgung eine Löschungsbewilligung aus. Der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein. Nach Löschung ist Abt. III frei – sauberer Grundbucheintrag beim Verkauf.
Eigentümergrundschuld
Alternative: Grundschuld stehen lassen. Sie wird zur Eigentümergrundschuld und kann für künftige Darlehen wiederverwendet werden – ohne neue Notar- und Grundbuchkosten.
Grundpfandrecht
Grundschuld und Hypothek als Sicherungsinstrumente der Baufinanzierung.
Baufinanzierung
Darlehensarten, Zinsbindung und Finanzierungsplanung für den Immobilienkauf.
Briefgrundschuld
Unterschied zur Buchgrundschuld und wann der Grundschuldbrief zum Einsatz kommt.
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