Immobilienlexikon

Erbbaurecht

Bauen auf fremdem Grund – wie das Erbbaurecht funktioniert und was Käufer beachten müssen.

Statt das Grundstück zu kaufen, zahlt der Erbbauberechtigte einen Erbbauzins. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und kann vererbt, belastet und veräußert werden.

50–99 J.Laufzeit
3–5 %/J.Erbbauzins
ErbbauRGGrundlage
eigenes BlattGrundbuch
Definition

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbbauzins. Die Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Funktionsweise des Erbbaurechts

Der Grundstücksbesitzer (Erbbaurechtsgeber) räumt dem Erbbauberechtigten das Recht ein, ein Gebäude auf seinem Grundstück zu errichten und zu nutzen. Im Gegenzug zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins, typischerweise 3 bis 5 Prozent des Grundstückswerts. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch auf einem eigenen Blatt eingetragen.

Laufzeit und Verlängerung

Erbbaurechte werden in der Regel für 50 bis 99 Jahre vereinbart. Nach Ablauf fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der eine Entschädigung zahlen muss (mindestens zwei Drittel des Verkehrswerts). Eine Verlängerung ist möglich, aber nicht garantiert – das ist ein wesentliches Risiko für den Erbbauberechtigten.

Vor- und Nachteile für Käufer

Vorteile: günstigerer Einstieg, da kein Grundstückskauf nötig. Nachteile: laufende Erbbauzinszahlung, eingeschränkte Verfügbarkeit, schwierigere Baufinanzierung und Unsicherheit bei Laufzeitende. Die Banken bewerten Erbbaurecht-Immobilien mit deutlichen Abschlägen beim Beleihungswert.

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Erbbauzins und Anpassung

Der Erbbauzins wird im Erbbaurechtsvertrag festgelegt und kann Anpassungsklauseln enthalten, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind. Eine Erhöhung ist alle drei Jahre möglich. Bei kirchlichen oder kommunalen Erbbaurechtsgebern ist der Zins oft günstiger als bei privaten.

Erbbaurecht in Rostock

In Rostock vergeben vor allem die Hanse- und Universitätsstadt sowie kirchliche Stiftungen Erbbaurechte. Betroffen sind häufig Grundstücke in Warnemünde, Diedrichshagen und am Stadtrand. Beim Kauf einer Erbbaurecht-Immobilie sollten Restlaufzeit und Zinsentwicklung genau geprüft werden.

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Häufige Fragen
Wie funktioniert das Erbbaurecht?
Der Grundstücksbesitzer räumt das Recht ein, auf seinem Land zu bauen. Dafür zahlt der Erbbauberechtigte einen jährlichen Erbbauzins von typischerweise 3 bis 5 Prozent des Grundstückswerts.
Wie lange läuft ein Erbbaurecht?
Typischerweise 50 bis 99 Jahre. Nach Ablauf fällt das Gebäude gegen Entschädigung an den Grundstückseigentümer zurück.
Ist eine Erbbaurecht-Immobilie günstiger?
Der Kaufpreis ist niedriger, da kein Grundstück erworben wird. Dafür fallen laufende Erbbauzinsen an, die die Gesamtkosten über die Jahre erhöhen.
Kann ich eine Erbbaurecht-Immobilie finanzieren?
Ja, aber die Banken bewerten sie mit Abschlägen. Bei kurzer Restlaufzeit wird die Finanzierung schwieriger und teurer.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Das Gebäude fällt an den Grundstückseigentümer. Dieser muss eine Entschädigung von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswerts zahlen.
Kann der Erbbauzins steigen?
Ja, bei vertraglicher Anpassungsklausel. Die Erhöhung ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und alle drei Jahre möglich.

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HinweisDieser Lexikoneintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: April 2026.
Quellen: Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) | BGB §§ 1012–1017 | Gutachterausschuss Rostock
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